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Beschluss aus dem Wörgler Gemeinderat am 20.2.2014
vero / 22.02.2014 16:59
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Wörgl  Politik  Gemeinderat  Stadt  Stadtentwicklung 

Nachdem die Stadt die Zusammenarbeit mit der Innsbrucker Beraterfirma Communalp GmbH hinsichtlich Ausarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes ohne Umsetzung eines konkreten Projektes beendet hat, befasste sich der Gemeinderat am 20.2.2014 mit der weiteren Vorgangsweise.

RA Dr. Schöpf hatte diesbezüglich dem Stadtrat eine mögliche Vorgangsweise aufgezeigt. Der Stadtrat lehnte eine weitere Zusammenarbeit mit Dr. Schöpf allerdings mehrheitlich ab. Um en Stadtentwicklungsprozess trotzdem weiter zu führen, empfahl der Verwaltungsausschuss die Einsetzung eines Unterausschusses, der als Steuerungsgruppe fungieren für die Stadtentwicklung fungieren soll. Dieser Unterausschuss besteht aus je einem Mandatar aller Fraktionen, Mitarbeitern des Bauamtes und gegegenenfalls Juristen, wenn es um Beratung in Sachen Vergaberecht geht. Vorsitz und Koordination des Unterausschusses hat die Verwaltungsausschussleiterin FWL-GR NR Carmen Gartelgruber inne. Der Gemeinderat stimmte dieser Vorgangsweise einstimmig zu.

Communalp-Endbericht: Kampfabstimmung über digitale Version

"Kann der Communalp-Endbericht in digitaler Form an alle Gemeinderäte zugestellt werden?" wünschte sich GR Korbinian Auer von der Bürgermeisterliste Arno Abler und holte sich mit diesem Wunsch eine Abfuhr bei Bürgermeisterin Hedi Wechner, die das ablehnte. Der Bericht könne im Stadtamt eingesehen werden. "Es wird wohl nichts dabei sein, ihn auch in elektronischer Form zu erhalten", blieb Auer beharrlich. Wechner auch. Daraufhin meldete sich Vizebgm. Evelin Treichl zu Wort: "Ich war der Meinung, dass wir nicht mehr in der Steinzeit leben. Ich stelle den Antrag, dass der Bericht im Amt eingescannt und dann allen zur Verfügung gestellt wird." Was dann mit 14 Ja- und drei Nein-Stimmen bei 17 anwesenden Gemeinderäten im Saal auch beschlossen wurde. Nachträglich saniert wurde dann gleich noch ein Formfehler, indem die vorher nicht abgestimmte Dringlichkeit des Antrages mit selbem Abstimmungsergebnis festgelegt wurde.