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Beschluss aus dem Wörgler Gemeinderat am 27.3.2014 |
"Der Gemeinderat der Stadt Wörgl möge beschließen, gemäß § 24 ABs. 1 lit.b TGO für die Nachprüfung aller Bauvorhaben mit Auftraggeber "Wörgler Infrastruktur GmbH" und der Tätigkeit der verantwortlichen Vertreter der Stadtgemeinde Wörgl in dieser Gesellschaft einen nicht ständigen Ausschuss einzusetzen. Dem Ausschuss sollen VertreterInnen aller Gemeinderatsfraktionen angehören." Mit diesem Antrag reagierten die Wörgler Grünen auf die Reaktion der Gemeindeaufsichtsbehörde, dass der Gemeinderat nicht das Recht habe, einzelnen Gemeinderäten Akteneinsicht zu gewähren und dazu auch Unterlagen zu kopieren und zur Begutachtung außer Haus zu bringen.
GR Richard Götz begründete das Anliegen wie folgt: "Angesichts der Tatsache, dass es trotz mehrerer Gutachten in Sachen WIG immer noch offene Fragen zu diversen Geldflüssen bei der Teilerrichtung der Nordtangente und zu den bereits durchgeführten Bautätigkeiten gibt, hält es der Antragsteller für dringen nötig, einen Aussuss zur Nachprüfung der liquidierten WIG einzusetzen."
Bürgermeisterin Hedi Wechner wies den Antrag zur weiteren Behandlung Stadtamtsdirektor Dr. Alois Steiner zu.