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Anfrage nach Umweltinformationsgesetz nicht beantwortet |
Im Frühjahr 2006 kam es durch zahlreiche Maßnahmen auf der Deponie sowie durch eine verminderte Anlieferungsmenge zu einem Rückgang der Geruchsbelastung. Leider währte der erträgliche Zustand nicht lange. Mit dem Besitzerwechsel verschlechterte sich die Lage kontinuierlich und hat derzeit ein absolut unerträgliches Ausmaß erreicht. Die Ursache dafür wird in wiederum vermehrter Müllanlieferung aus anderen Bundesländern vermutet.
Am Mittwoch, 20. Dezember 2006 wandte sich eine Abordnung der Bürgerinitiative wiederum Hilfe suchend an den Landesvolksanwalt Dr. Josef Hauser. Grund für die wiederholte Intervention war, dass das Land die Antworten auf eine offizielle Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz, die laut Gesetz binnen Monatsfrist zu beantworten ist, auch nach zweieinhalb Monaten noch schuldig bleibt. Beschwerde-Emails der Anrainer wurden wochenlang nicht beantwortet. "Wir erhalten auch sonst keine Informationen", ärgert sich Obmann Thomas Gasteiger über die Vorgangsweise des Landes.
Wenig erfreuliche Nachrichten brachte der Besuch beim Volksanwalt. Was die ausständige Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz betrifft, sei die zuständige Sachbearbeiterin jetzt wochenlang auf Bildungsurlaub gewesen.
Schlecht für die Deponieanrainer ist auch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom Juli 2006: Das Land hatte im Jänner dem Deponiebetreiber die Anlieferung von Müll aus anderen Bundesländern verboten. Dagegen legte der Betreiber Berufung ein, die vom UVS allerdings abgewiesen wurde. Er unterstützte die Ansicht des Umweltamtes, dass die laut Bewilligungsbescheid zugestandenen maximal 21 Fahrten am Tag einzuhalten und damit die Anlieferungsmenge drastisch zu reduzieren sei.
Kopfschütteln habe dann die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausgelöst, der zugunsten der Wirtschaftsinteressen des Deponiebetreibers eine aufschiebende Wirkung zuerkannte und damit eine Durchsetzung des Bescheides vorläufig unmöglich mache. In der Begründung des obersten Gerichtshofes, gegen den nicht berufen werden kann, heißt es, dass dem keine "zwingenden öffentlichen Interessen" entgegen stehen würden. Die bereits mit sozialmedizinischem Gutachten festgestellte Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung wurde einfach außer Acht gelassen.
Warum auf die vermehrte Anlieferung von Müll seitens des Landes nicht mit der Adaptierung von Bescheidauflagen reagiert wurde und warum die Beantwortung der Fragen, die u.a. die Deponiekontrolle betreffen, bisher nicht erfolgte, wollte die Bürgerinitiative vom Umweltamt im Landhaus wissen. Die Beantwortung der Fragen wurde bis Jahresende in Aussicht gestellt.
Am Mittwoch, 20. Dezember 2006 wandte sich eine Abordnung der Bürgerinitiative wiederum Hilfe suchend an den Landesvolksanwalt Dr. Josef Hauser. Grund für die wiederholte Intervention war, dass das Land die Antworten auf eine offizielle Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz, die laut Gesetz binnen Monatsfrist zu beantworten ist, auch nach zweieinhalb Monaten noch schuldig bleibt. Beschwerde-Emails der Anrainer wurden wochenlang nicht beantwortet. "Wir erhalten auch sonst keine Informationen", ärgert sich Obmann Thomas Gasteiger über die Vorgangsweise des Landes.
Wenig erfreuliche Nachrichten brachte der Besuch beim Volksanwalt. Was die ausständige Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz betrifft, sei die zuständige Sachbearbeiterin jetzt wochenlang auf Bildungsurlaub gewesen.
Schlecht für die Deponieanrainer ist auch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom Juli 2006: Das Land hatte im Jänner dem Deponiebetreiber die Anlieferung von Müll aus anderen Bundesländern verboten. Dagegen legte der Betreiber Berufung ein, die vom UVS allerdings abgewiesen wurde. Er unterstützte die Ansicht des Umweltamtes, dass die laut Bewilligungsbescheid zugestandenen maximal 21 Fahrten am Tag einzuhalten und damit die Anlieferungsmenge drastisch zu reduzieren sei.
Kopfschütteln habe dann die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausgelöst, der zugunsten der Wirtschaftsinteressen des Deponiebetreibers eine aufschiebende Wirkung zuerkannte und damit eine Durchsetzung des Bescheides vorläufig unmöglich mache. In der Begründung des obersten Gerichtshofes, gegen den nicht berufen werden kann, heißt es, dass dem keine "zwingenden öffentlichen Interessen" entgegen stehen würden. Die bereits mit sozialmedizinischem Gutachten festgestellte Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung wurde einfach außer Acht gelassen.
Warum auf die vermehrte Anlieferung von Müll seitens des Landes nicht mit der Adaptierung von Bescheidauflagen reagiert wurde und warum die Beantwortung der Fragen, die u.a. die Deponiekontrolle betreffen, bisher nicht erfolgte, wollte die Bürgerinitiative vom Umweltamt im Landhaus wissen. Die Beantwortung der Fragen wurde bis Jahresende in Aussicht gestellt.