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Presseaussendung des Landes Tirol |
„Auf verschiedene Nachfragen zum heutigen Artikel „Kritik am Wasserverband hält weiter an“ bei der BH-Kufstein wird wie folgt mitgeteilt:
Es entspricht den Tatsachen, dass im Frühjahr 2013 ein eingereichtes Projekt der Stadt Wörgl betreffend den Hochwasserschutz am Inn in der Fachabteilung des Landes mit Vertretern der Stadt Wörgl erörtert wurde. Dabei wurde festgestellt, dass dieses Projekt nicht bewilligungsfähig ist. Mit den VertreterInnen der Gemeinde Wörgl wurde sodann mit der Fachabteilung Wasserschutzwirtschaft und Gewässerokologie vereinbart, „dass das Projekt nicht beurteilt werden soll, bis die Variante in der Regionalstudie Tiroler Unterinntal geklärt ist“ (Zitat aus dem darüber angelegten Aktenvermerk vom 08.05.2013, Abt. Schutzwasserwirtschaft und Gewässerokologie).
Nachdem davon abgehend in letzter Zeit das Begehr auf Entscheidung der Stadt Wörgl mehrfach öffentlich kund getan wurde, hat der Sachverständige sein Gutachten erstellt und dieses der BH-Kufstein übermittelt. Die BH-Kufstein hat dieses umgehend den gesetzlichen Vorschriften entsprechend der Stadt Wörgl zur Stellungnahme übermittelt (Parteiengehör).
Daraufhin hat die Stadt Wörgl mit Schreiben vom 24.03.2015 eine Stellungnahme abgegeben, in der unter anderem ersucht wurde, bis zur Vorlage ergänzender, das Projekt verbessernder Projektunterlagen nicht zu entscheiden.
Diesem Ersuchen wurde mit Schreiben der BH-Kufstein vom 01.04.2015 mit dem Bemerken Folge gegeben, dass es gemäß den Ausführungen des Sachverständigen bei Realisierung des Vorhabens zu erheblichen Erhöhungen der Wasserspiegellagen am Inn zwischen Kundl und Kufstein kommen würde, wodurch sich eine erhebliche Beeinträchtigung des Ablaufes von Hochwässern gemäß § 105 Abs. 1 lit. b WRG ergibt (Beeinträchtigung regionaler öffentlicher Interessen).“
Text: Land Tirol/ Alexandra Sidon