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Betroffene fordern Herstellung des bescheidmäßigen Zustandes |
Diese Animationen zeigen den Unterschied zwischen der laut Bescheiden vorgeschriebenen Lagerung des Mülls und der tatsächlichen Deponierung. Die Skizze zeigt - wäre wie vorgeschrieben auf zwei Teilflächen jeweils in einer Höhe von zwei Metern geschüttet und der vorgeschriebene Damm als Sichtschutz und Geruchsbarriere errichtet worden, dürfte es auf der Deponie nicht so aussehen.
In den vergangenen Wochen begleiteten Mitglieder der Bürgerinitiative das vom Land beauftragte Kontrollorgan und stellten dabei zahlreiche Abweichungen des Istzustandes der Deponie vom bescheidmäßig vorgeschriebenen Zustand fest.
Der Müll wird z.B. nicht wie vorgeschrieben in zwei Teilflächen wechselweise in einer Höhe von 2 Metern abgelagert und verdichtet, sondern in ein riesiges Loch versenkt. Die Vorgangsweise der wechselweisen Befüllung der Deponie wurde im Bescheid der BH Kufstein vom 6. Februar 1992 festgelegt. Laut Bescheid des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 14. Oktober 1988 ist der Müll dünnlagig (0,3 bis 0,5 Meter) auszubringen und mittels Kompaktor durch mehrmaligen Übergang hoch zu verdichten. Nach Abschluss dieses Vorganges ist diese Fläche mit effektiven Mikroorganismen zu behanden (Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 28. Juli 2004).
Die vorgeschriebene vorauseilende Abdeckbodenschüttung wurde ebenso nicht durchgeführt. Laut Bescheid der BH Kufstein vom 6. Februar 1992 müsste der Abfall bei Erreichen des Grubenrandes nach diesem System eingebaut werden, was bedeutet, dass vor dem Aufbringen des Mülls entlang der Randzone ein zwei Meter hoher Damm, bestehend aus Abdeckbodenmaterial, aufgeschüttet werden müsste.
Die Folge der chaotischen Deponiebefüllung sind riesige offene Böschungsflächen, damit verbundene Gasaustritte und eine enorme, unzumutbare Geruchsbelästigung für die Bevölkerung."Eine weitere Ursache, die die Belastung verstärkt, ist das Anschneiden und Aufreißen des in voller biologischer Aktivität befindlichen Deponiekörpers. Das ist laut Betreiber notwendig, um Wege zu bauen, die für die Befüllung des hinteren Deponieabschnittes sowie der Böschungen notwendig sind. Hätte man hier bescheidgemäß deponiert, wäre dieser Arbeitsgang nicht erforderlich", meint Thomas Gasteiger.
Linkes Bild: Deponiegase treten nicht nur in den Böschungs- und Randbereichen aus, sondern auch bei den Gasdomen zur Absaugung des Deponiegases. Von der bescheidmäßig vorgeschriebenen Abdichtung mit Lehmschlag ist nichts zu sehen. Bild rechts: Vertreter der Bürgerinitiative Bruckhäusl aktiv machen öffentlich auf die Missstände aufmerksam.
Durch eine sozialmedizinische Studie der Universität Innsbruck, Prof. Dr. Kofler, wurde bereits die unzumutbare Belastung und Gesundheitsgefährdung durch die Deponie festgestellt. Obwohl eine unzumutbare Geruchsbelastung laut Bescheid nicht erlaubt ist, wird diese Auflage nach wie vor nicht eingehalten."Besonders arg ist der Gestank in der Nacht. Das ist so ein süßlich penetranter Geruch", schilderte Peter Morandell, Obmannstellvertreter der Bürgerinitiative.
Bei einem Lokalaugenschein am 10. Jänner dieses Jahres stellten Vertreter der Bürgerinitiative sowie des Umweltamtes und der Stadtgemeinde Wörgl den Deponiezustand fest. Dieser Zustand, der nach wie vor zu einer unzumutbaren und gesundheitsgefährdenden Belastung in immer mehr betroffenen Gebieten in Wörgl und Kirchbichl führt, entspricht nach Auffassung der Bürgerinitiative nicht den Bescheidauflagen.
Nachdem die zuständigen Beamten bisher nicht die Einhaltung der gültigen Bescheide erwirkt haben, fordert die Bürgerinitiative eine Überprüfung durch einen unabhängigen Deponiefachmann und die sofortige Herstellung des bescheidmäßig gesetzlichen Zustandes.