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Landespressedienst-Aussendung
vero / 02.04.2007 16:24
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Verkehr  Tirol  Lkw-Fahrverbot 

Am 6. und 7. April sowie 25. April und 2. Juni wird Transitverkehr eingeschränkt

LR Lindenberger: „Zusätzliche LKW-Fahrverbote zu Ostern und an den italienischen Feiertagen!“

 

„Wir wollen mit diesen zusätzlichen LKW-Fahrverboten den Reiseverkehr entlasten und Massen-Staus möglichst verhindern helfen“, erklärt Tirols Verkehrs-Landesrat Hans Lindenberger zu dieser getroffenen Maßnahme – die Verordnung dazu hat Infrastrukturminister Werner Faymann erlassen.

 

So gilt wegen des Karfreitag-Feiertags in Deutschland ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t am 6. April 2007 in der Zeit von Mitternacht bis 22 Uhr auf der A13 Brennerautobahn von der Staatsgrenze bis zur Anschluss-Stelle Innsbruck-Süd und der A12 Inntalautobahn von der Anschluss-Stelle Imst bis zur Staatsgrenze Kufstein, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll.

 

Und am 7. April von 10 bis 15 Uhr, am 25. April von 10 bis 22 Uhr sowie am 2. Juni von 9 bis 15 Uhr gilt ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t auf der A12 Inntalautobahn zwischen der Staatsgrenze Kufstein und der Anschluss-Stelle Imst und auf der A13 Brennerautobahn zwischen der Anschluss-Stelle Innsbruck-Süd bis zur Staatsgrenze, wenn das Ziel der Fahrt südlich des Brenners liegt. Am 7. April und am 2. Juni geht das Ende des Sonderfahrverbots nahtlos in das Wochenendfahrverbot über.

 

„Damit können wir Schwer- und Reiseverkehr entflechten und die gesamte Verkehrslage entspannen“, betont auch Dr. Hansjörg Constantini, Vorstand der Landes-Verkehrsabteilung. Und Verkehrspolizei-Chef Oberst Markus Widmann vom Landespolizeikommando Tirol bemerkt: „Mit den zusätzlichen LKW-Fahrverboten wird verhindert, dass Schwerfahrzeuge mangels Einreise-Möglichkeit in den Nachbarstaat auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen entlang der Tiroler Autobahnen abgestellt werden.“

 

Für weitere Auskünfte steht die Verkehrsinformationszentrale des Landespolizeikommandos für Tirol unter der Telefonnummer 0512-059133-70-4444 zur Verfügung – zu beachten sind auch aktuelle Durchsagen im Verkehrsfunk!