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Getränkeordnung als Voraussetzung für die Genehmigung subventionierter Feste |
VP-NR Eder setzt bei Jugendschutz auf Gemeinden
Getränkeordnung als Voraussetzung für Genehmigung subventionierter Feste
Der Unterländer Nationalrat Sebastian Eder (ÖVP) sieht auch bei den Gemeinden Handlungsmöglichkeiten, um dem Alkoholmissbrauch den Kampf anzusagen. Eder, der auch Bürgermeister in seiner Heimatgemeinde Hochfilzen ist, lässt dabei mit einem neuen Vorschlag zum Schutz der Jugend aufhorchen.
Auf seine Initiative hin haben die Gemeindevertreter von Fieberbrunn, Hochfilzen, St. Jakob, St. Ulrich und Waidring in einer Planungsverbandssitzung einen Grundsatzbeschluss gefasst. Dieser besagt, dass Feste nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden. „Die öffentliche Hand, aber auch die Vereine müssen mit gutem Beispiel vorangehen und alles in ihrer Macht Stehende tun, um die Dorfjugend zu schützen“, begründet Eder seinen Vorstoß, den er als einen Beitrag der Gemeinden in einem umfassenden Paket zur Schutz der Jugend sieht.
Getränkeordnung
Der Vorschlag sieht vor, dass die Gemeinde bei allen genehmigungspflichtigen Veranstaltungen wie etwa Zeltfesten oder Open-Air-Events, die direkt oder indirekt über öffentliche Mittel gefördert werden, eine Getränkeordnung vorschreibt. Diese besagt, dass Softdrinks bei gleicher Menge maximal drei Viertel des günstigsten alkoholischen Getränks kosten dürfen. Wenn das große Bier um drei Euro abgegeben wird, würde bei dieser Regelung ein großes Cola maximal 2,25 Euro kosten. Ausnahmen sind für Heißgetränke wie Kaffee oder Tee vorgesehen.
Softdrinks generell billiger
In der Gewerbeordnung 1994 ist bereits vorgeschrieben, dass jeder Gastgewerbetreibende „verpflichtet ist, mindestens zwei Sorten nichtalkoholischer Getränke zu einem nicht höheren Preis auszuschenken als das am billigsten angebotene alkoholische Getränk“. Für NR
Gemeinden nutzen Möglichkeiten
Wer sich nicht an die Getränkeordnung hält und - wie viele Events und die meisten Vereine - von den Gemeinden gesponsert wird, könnte also schon bald nicht mehr in den Genuss von Subventionen kommen. „Im Gastgewerbe haben die Gemeinden keinen direkten Einfluss. Dort, wo wir ihn haben, sollten wir aber ansetzen und unsere Möglichkeiten nutzen“, fordern der Hochfilzener Bürgermeister und Unterländer Nationalrat
Bunte Armbänder gegen Alkoholmissbrauch
Eine weitere Möglichkeit, Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen zu verhindern, sind laut Eder die Armbänder der Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend. Diese gibt es in drei Farben. Rot bedeutet unter 16 und damit totales Alkoholverbot. Gelb zeigt die Altergruppe zwischen 16 und 18 an. Bier und Wein sind erlaubt, Alkopops und Hochprozentiges jedoch nicht. Grün heißt, dass der Festbesucher über 18 Jahre alt ist und damit selbst über seinen Alkoholkonsum entscheidet. „Ich appelliere an die Gemeinden; Vereine und Festveranstalter, auf dieses erprobte System zurückzugreifen“, so VP-NR