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Pressekonferenz der Bürgerinitiative Bruckhäusl aktiv |
Schalten die Staatsanwaltschaft ein: Bürgerinitiaven-Obmann Thomas Gasteiger (links) und Rechtsanwalt Mag. Alexander Atzl.
"Die unzumutbare Gestankbelästigung durch die Deponie ist in letzter Zeit in ihrer Intensität, Häufigkeit und Dauer stark zurückgegangen", stellte Thomas Gasteiger, Obmann der Bürgerinitiative einleitend fest und führte die Besserung auf "die zumindest teilweise Einhaltung der Bescheidauflagen" zurück. Gasteiger: "Deise Tatsache bestätigt unsere Meinung, dass bei strikter Einhaltung der Bescheide für die betroffene Bevölkerung einzumutbarer Zustand erreichbar wäre. Der derzeitige Zustand der Deponie entspricht aber immer noch nicht den gültigen Auflagen. Es feht die vorauseilende Böschungsabdeckung. Der vorgeschriebene dünnlage Deponieaufbau auf zwei Teilflächen, bei denen der maximale Höhenunterschied zwei Meter betragen darf, wird auch nicht eingehalten."
Nachdem in den vergangenen Jahren immer wieder durch öffentlichen Druck Phasen mit weniger Belastung erreicht wurden, strebt die Bürgerinitiative nun eine dauerhafte Besserung an. "Da das Umweltamt und der zuständige Landesrat nicht bereit sind, beim Betreiber einen Bescheid-konformen Deponiebetrieb zu erwirken, bleibt uns nur der rechtliche Weg offen", so Gasteiger. "Die Bevölkerung war jahrelang dem von der Deponie Riederberg erzeugtem Gestanksterror ausgesetzt, wei die zuständigen Ämter schlampig kontrolliert und nicht darauf geachtet haben, dass die Bescheidauflagen eingehalten werden." Jetzt wolle man die zuständigen Stellen zur Verantwortung ziehen und schaltete deshalb einen Rechtsanwalt ein.
"Mir ist nicht klar, warum seitens der Behörde seit zweieinhalb Jahren so herumgedoktert wird", stellte der beauftragte Rechtsanwalt Mag. Alexander Atzl fest, für den sich die rechtliche Situation eindeutig und einfach darstelle. Atzl rechtfertigt die geforderte Schließung der Deponie mit drei rechtlichen Ansatzpunkten: "Der technische Zustand der Betriebsanlage der Deponie Riederberg entspricht in keinster Weise den in diversen Bescheiden vorgeschriebenen Auflagen." Der Müll werde nicht wie vorgeschrieben wechselsweise in der Höhe von zwei Metern abgelagert, die Aufbringung erfolge nicht in der vorgeschriebenen Böschungsneigung und dünnlagig, außerdem fehle die vorauseilende Abdeckbodenschüttung.
"Der zweite Punkt sind nach wie vor gesetzwidrige Müllzulieferungen aus anderen Bezirken, Bundesländern oder aus dem EU-Ausland", so Atzl weiter. Aufgrund einer bescheidmäßigen Auflage dürften nur 21 Müllfahrzeuge am Tag zu Deponie zufahren. Auch dieser Bescheid werde missachtet und Atzl stellt die Frage: "Warum wurde eine derartige Kontrolle von der Behörde unterlassen?"
Die Bürgerinitiative fühlt sich vom Land nicht ernst genommen und beschreitet jetzt den Rechtsweg. Rechts im Bild: Rudi Oppacher.
Fehlende Sicherheitsleistung für die Nachsorge
Als dritten Schließungsgrund nennt Atzl die fehlende Sicherheitsleistung für die Deponienachsorge. Atzl: "Dies, obwohl der Erlag einer Sicherheitsleistung bereits im ersten Genehmigungsbescheid 1986 verpflichtend verankert ist. Zudem ist mit Inkrafttreten des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 eine Frist bis längstens 1.1.2004 gesetzlich verankert, innerhalb der eine Sicherheitsleistung zu erbringen ist." Die fehlende Sicherheitsleistung ist nach dem Bundesgesetz ein Grund zur sofortigen Schließung einer Deponie. Atzl lässt Lindenbergers Rechtsauffassung nicht gelten, derzufolge die Rechtskraft eines Verfahrens zur Erlangung der Sicherheitsleistung abzuwarten wäre. Atzl: "Nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums ist kein rechtskräftiges Verfahren zum Erlag einer Sicherheitsleistung durchzuführen." Die Tatsache, dass keine finanziellen Rücklagen für die Nachsorge als Sicherheitsleistung erbracht werden, reiche zur sofortigen Schließung. Die Höhe dieser vom Deponiebetreiber zu erbringenden Sicherheitsleistung liegt bei 20,4 Millionen Euro.
Aufgrund dieser Sachlage erfolgt nun eine Sachverhaltsdarstellung über die Vorgänge in den vergangenen zweieinhalb Jahren an die Staatsanwaltschaft Innsbruck. "Diese hat festzustellen, inwieweit die zuständige Abteilung Umwelt beim Amt der Tiroler Landesregierung bzw. den handelnden Beamten Versäumnisse bzw. Unterlassungen von strafrechtlich relevanter Art vorzuwerfen sind", so Atzl.
Professionelle Nachsorge gewährleisten
Aufgrund der bisher negativen Erfahrungen mit dem Umweltamt des Landes blicken die betroffenen Anrainer mit Sorge in die Zukunft. "Wir wollen es schriftlich vom Land bestätigt haben, dass ab 31.12.2008 ohne wenn und aber die Ablagerung von unbehandeltem Müll verboten ist. Nachdem die bisherige Kontrolle versagt hat, wollen wir, dass die Abschlussarbeiten professionell durchgeführt werden und bis dahin ein erträglicher Zustand herrscht", fasste Rudi Oppacher, Vorstandsmitglied der Bürgerinitiative zusammen.
Sorge bereitet den Anrainern auch die Schütthöhe. "Im Bewilligungsbescheid steht, dass die ursprüngliche Geländeform nach Befüllung der Deponie wieder herzustellen ist. Das Gelände war eine Senke, kein Hügel", so Oppacher. Mit dem Argument, der Müll würde sich noch setzen, wurde allerdings jetzt schon ein Hügel aufgeschüttet. Hier sei darauf zu achten, dass nicht doppelt und dreifach überhöhte Müllberge aufgetürmt würden.