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Wörgls Vizebgm. Hedi Wechner wirft dem Roten Kreuz Kufstein Verzögerungstaktik vor |
vero / 09.10.2007 10:41
0 Wörgl Kufstein RotesKreuz Rettungsdienst Samariterbund HediWechner Ausschreibung |
Nach dem Scheitern des bezirksweiten Rettungsverbandes durch das Ausscheren Kufsteins bildeten die Gemeinden des Planungsverbandes 29 mit und rund um Wörgl einen neuen Rettungsverband, der von der Tiroler Landesregierung am 15. August 2007 abgesegnet wurde. Wörgl, Angath und Angerberg haben ihre Rettungsverträge mit dem Roten Kreuz Kufstein per 31. Dezember 2007 gekündigt und benötigen ab 1. Jänner 2008 eine Lösung für den örtlichen Rettungsdienst. Während Angath und Angerberg aufgrund des Auftragsvolumens eine freihändige Vergabe durchführen könnten, musste in Wörgl ausgeschrieben werden. So übernahm Wörgl die Ausschreibung für den gesamten Verband. Wechner: "Die Ausschreibung des Rettungsdienstes war für die Gemeinde ab dem Zeitpunkt notwendig, als ein zweiter, günstigerer Anbieter da war. Gemeinden müssen nach den Grundsätzen von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit arbeiten."
Unter Beiziehung von Vergabeanwälten wurde der Ausschreibungstext erstellt, dem Gemeindeverband vorgelegt und von diesem bewilligt. Die Anbotseröffnung sollte am 28. September 2007 sein. Das Rote Kreuz Kufstein beeinspruchte die Ausschreibung allerdings an drei Fronten, wie Hedi Wechner bei einer Pressekonferenz am 8. Oktober 2007 mitteilte: "Wir haben bei dieser Ausschreibung keinen Fehler gemacht. Das Rote Kreuz beeinsprucht Sachen, die immer so gewesen und gelebte Praxis sind. Die Absicht ist für mich klar: Man will die Entscheidung so lange hinaus zögern, bis das neue Tiroler Rettungsgesetz in Kraft tritt. An diesem wird derzeit in Innsbruck in einer Allianz von Landesregierung und Rotem Kreuz gebastelt. Man will den Rettungsdienst jetzt mit Katastrophendienst verbinden und nur mehr die Organisation für den Rettungsdienst zulassen, die auch tirolweit den Katastrophendienst leisten kann. Das ist aber unzulässig. Rettungsdienst ist Sache der Gemeinden, das ist verfassungsrechtlich garantiert. Mit diesem Rettungsgesetzentwurf schützt das Land eine regierungsnahe Rettungsorganisation, aber nicht die Bürger und die Finanzen der Gemeinden. Dabei werden demokraktische Beschlüsse der Gemeinden und des Verbandes negiert."
Die Beeinspruchung der Ausschreibung läuft über den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in Innsbruck, über eine Klage beim Landesgericht sowie durch Einbringung einer Aufsichtsbeschwerde bei der Gemeindeausicht des Landes. "An alle drei Instanzen gingen die gleichen Beeinspruchungen. Kritisiert wird die Verbandsgründung selber und dass der Rettungsdienst Sache der Gemeinde und nicht des Verbandes sei. In den Bezirken Kitzbühel und Schwaz bestehen allerdings Rettungsverbände - nur hier profitiert das Rote Kreuz. Das RK kritisiert die Ausschreibung als Konzession, die das wirtschaftliche Risiko auf die Rettungsorganisation abwälze. Das ist aber aus rechtlichen Gründen nicht anders möglich und wird auch jetzt schon so gemacht. Weiterer Einspruchspunkt ist die Forderung nach Abschluss von Verträgen mit Sozialversicherungen. Diese sind aber auch ohne Rettungsvertrag für jede Rettungsorganisation immens wichtig. Die verpflichtende Alarmierung durch die Integrierte Landesleitstelle wurde ebenfalls kritisiert. Die Ill ist verpflichtet, den Rettungsdienst zu verständigen, der mit der Gemeinde einen Vertrag hat - nicht den nächstgelegenen. Das entspricht nicht dem internationalen Standard."
Was vom RK an der Ausschreibung noch bemängelt wurde, ist längst gelebte Praxis, etwa die Einhaltung der 12-Minuten Eintrefffrist am Notfallort, der Stützpunktstandort Wörgl und der 24-Stunden-Rettungsdienst.
Hedi Wechner gibt den Einsprüchen wenig Chancen und zieht die Unabhängigkeit des UVS in Zweifel: "In der Wildschönau lief das selbe Spiel - da erklärte sich der UVS nicht für zuständig. Die Sitzung am 23. Oktober wird zeigen, wie er sich diesmal verhält." Unabhängig von den laufenden Einsprüchen braucht Wörgl ab 1. Jänner 2008 einen Rettungsdienstpartner. "Den werden wir auch haben", meint Wechner und lässt offen, wie das geregelt wird: "Da ist alles offen - bis zur freihändigen Vergabe. Am 9. Oktober trifft sich das Ausschreibungsteam zu Beratungen, am 30. Oktober die Verbandsbürgermeister. Bisher war nur Wörgl verärgert über die Vorgangsweise des Roten Kreuzes - mittlerweile ärgert sich der ganze Verband."
Das Rote Kreuz Kufstein hat mittlerweile angeboten, den Rettungsdienst zu den bisherigen Bedingungen (pro Einwohner sind von der Gemeinde 8,65 Euro zu bezahlen) durchzuführen. Der Samariterbund Tirol bleibt bei seinem Angebot, ab 1. Jänner 2008 um 7 Euro Kopfquote die Rettungseinsätze für die Gemeinden zu fahren.
Unter Beiziehung von Vergabeanwälten wurde der Ausschreibungstext erstellt, dem Gemeindeverband vorgelegt und von diesem bewilligt. Die Anbotseröffnung sollte am 28. September 2007 sein. Das Rote Kreuz Kufstein beeinspruchte die Ausschreibung allerdings an drei Fronten, wie Hedi Wechner bei einer Pressekonferenz am 8. Oktober 2007 mitteilte: "Wir haben bei dieser Ausschreibung keinen Fehler gemacht. Das Rote Kreuz beeinsprucht Sachen, die immer so gewesen und gelebte Praxis sind. Die Absicht ist für mich klar: Man will die Entscheidung so lange hinaus zögern, bis das neue Tiroler Rettungsgesetz in Kraft tritt. An diesem wird derzeit in Innsbruck in einer Allianz von Landesregierung und Rotem Kreuz gebastelt. Man will den Rettungsdienst jetzt mit Katastrophendienst verbinden und nur mehr die Organisation für den Rettungsdienst zulassen, die auch tirolweit den Katastrophendienst leisten kann. Das ist aber unzulässig. Rettungsdienst ist Sache der Gemeinden, das ist verfassungsrechtlich garantiert. Mit diesem Rettungsgesetzentwurf schützt das Land eine regierungsnahe Rettungsorganisation, aber nicht die Bürger und die Finanzen der Gemeinden. Dabei werden demokraktische Beschlüsse der Gemeinden und des Verbandes negiert."
Die Beeinspruchung der Ausschreibung läuft über den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in Innsbruck, über eine Klage beim Landesgericht sowie durch Einbringung einer Aufsichtsbeschwerde bei der Gemeindeausicht des Landes. "An alle drei Instanzen gingen die gleichen Beeinspruchungen. Kritisiert wird die Verbandsgründung selber und dass der Rettungsdienst Sache der Gemeinde und nicht des Verbandes sei. In den Bezirken Kitzbühel und Schwaz bestehen allerdings Rettungsverbände - nur hier profitiert das Rote Kreuz. Das RK kritisiert die Ausschreibung als Konzession, die das wirtschaftliche Risiko auf die Rettungsorganisation abwälze. Das ist aber aus rechtlichen Gründen nicht anders möglich und wird auch jetzt schon so gemacht. Weiterer Einspruchspunkt ist die Forderung nach Abschluss von Verträgen mit Sozialversicherungen. Diese sind aber auch ohne Rettungsvertrag für jede Rettungsorganisation immens wichtig. Die verpflichtende Alarmierung durch die Integrierte Landesleitstelle wurde ebenfalls kritisiert. Die Ill ist verpflichtet, den Rettungsdienst zu verständigen, der mit der Gemeinde einen Vertrag hat - nicht den nächstgelegenen. Das entspricht nicht dem internationalen Standard."
Was vom RK an der Ausschreibung noch bemängelt wurde, ist längst gelebte Praxis, etwa die Einhaltung der 12-Minuten Eintrefffrist am Notfallort, der Stützpunktstandort Wörgl und der 24-Stunden-Rettungsdienst.
Hedi Wechner gibt den Einsprüchen wenig Chancen und zieht die Unabhängigkeit des UVS in Zweifel: "In der Wildschönau lief das selbe Spiel - da erklärte sich der UVS nicht für zuständig. Die Sitzung am 23. Oktober wird zeigen, wie er sich diesmal verhält." Unabhängig von den laufenden Einsprüchen braucht Wörgl ab 1. Jänner 2008 einen Rettungsdienstpartner. "Den werden wir auch haben", meint Wechner und lässt offen, wie das geregelt wird: "Da ist alles offen - bis zur freihändigen Vergabe. Am 9. Oktober trifft sich das Ausschreibungsteam zu Beratungen, am 30. Oktober die Verbandsbürgermeister. Bisher war nur Wörgl verärgert über die Vorgangsweise des Roten Kreuzes - mittlerweile ärgert sich der ganze Verband."
Das Rote Kreuz Kufstein hat mittlerweile angeboten, den Rettungsdienst zu den bisherigen Bedingungen (pro Einwohner sind von der Gemeinde 8,65 Euro zu bezahlen) durchzuführen. Der Samariterbund Tirol bleibt bei seinem Angebot, ab 1. Jänner 2008 um 7 Euro Kopfquote die Rettungseinsätze für die Gemeinden zu fahren.