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Landesrat Lindenberger antwortete auf Anfrage der Bürgerinitiative Bruckhäusl aktiv |
Auf die Fragen der Bürgerinitiative Bruckhäusl aktiv antwortete Umweltlandesrat Hans Lindenberger wie folgt:
Das Konkursverfahren ist derzeit nicht beendet.
Zuständig für die Stilllegung der Deponie Riederberg ist der Masseverwalter RA Dr.
Matzunski und in diesem Sinn „Betreiber“.
Die Frage des freien Deponievolumens ist noch nicht abschließend geklärt, ist aber
Thema des Stilllegungsverfahrens. Dazu steht das Land Tirol mit dem Masseverwalter in
Verhandlung und es ist davon auszugehen, dass, vorbehaltlich der Zustimmung der
zuständigen Gremien des Landes, dieses Deponievolumen - nach Stilllegung der
Deponie als Massenabfalldeponie - vom Land Tirol im Zuge seiner subsidiären
Verpflichtung genutzt wird.
Angeliefert wird derzeit Bodenaushub bis Baurestmassenqualität, dabei handelt es sich
nicht um eine Deponierung sondern um die Erstellung einer Zwischenabdeckung im
Zuge der Stilllegung. Die Abdeckung mit einer Zwischenabdeckung mit feinkörnigem
bindigem Material ergibt sich aus dem Bescheid U-3362-C/36, aus dem Bescheid zu Zl.
512.026/17-I/5/88 ergibt sich die Abdeckung aus wasserdurchlässigem Material nach
Erreichen der Endschütthöhe. Hier muss festgehalten werden, dass die tatsächliche
Situation, nachdem der Betrieb der Deponie Riederberg als Massenabfalldeponie vor
Erreichen der Endschütthöhe eingestellt wurde, nicht dem in den
Genehmigungsbescheiden prognostizierten Zustand entspricht. Dementsprechend ist die
derzeitige Abdeckung mit Bodenaushubmaterial im Rahmen des Stilllegungsverfahrens
nochmals zu beurteilen.
Zur Frage der Schütthöhe wurde bei der Erarbeitung des Stilllegungsprojektes ein
aktueller Vermessungsplan angefertigt, ebenso werden die Messdaten der
Probebrunnen dort aufgearbeitet. Das Stilllegungsprojekt liegt der Behörde derzeit noch
nicht vor.