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Alter Baumbestand musste für Reihenhaus-Anlage der WE weichen |
Vorhang auf zum 1. Akt: Sommer 2002 - Bild links: Bau des Birkenweges. Ohne diese neue Zufahrt zur Siedlung hätte es keine Baulandwidmung für das sumpfige Feld östlich des Egerndorfer Wohnparks gegeben. Die ersten Bäume - Eichen und Linden - des zu diesem Zeitpunkt noch als Biotop ausgewiesenen Gehölzzuges wurden illegal gefällt. Begründung: Bessere Baulandauswertung. Strafanzeige folgte, aber ohne Wirkung. Die damals versprochene Neupflanzung von Bäumen erfolgte bis heute nicht. 2. Akt - Bild rechts: Die Stadtwerke Wörgl verlegten einen Oberflächen-Entwässerungskanal und nahmen es dabei mit den Auflagen des naturschutzrechtlichen Bewilligungsbescheides nicht so genau. In diesem stand: "Der östlich und nördlich des Wohnparkes verlaufende Gehölzzug mit der Biotopnummer 32 ist vollständig zu erhalten, d.h. der Verlauf des Hauptsammlerstranges ist in einer solchen Entfernung zum Baumbestand zu führen, dass auch der Wurzelraum der Bäume nicht beschädigt wird, um ein darauf begründetes Absterben der Bäume zu verhindern (nicht innerhalb der Kronenbreite)." Soweit der Bescheid. Das Foto zeigt die Realität. Folge: Die Wurzeln der bereits durch den Neubau der Straße beeinträchtigten Eiche, wurden einseitig abgetrennt, sie ging ein und musste bereits vor Monaten aus Sicherheitsgründen entfernt werden.
3. Akt: Nachdem die Baulandvermarktung für Einfamilienhäuser nicht fruchtete, erwarb die Tiroler Wohnbaugesellschaft WE das Wallerfeld. "Es entstehen in 2 Abschnitten insgesamt 22 Reihenhäuser, 8 davon im Doppelhausstil und Eigentum (Objektförderung), 14 als Mietkauf-Wohnungen", wirbt die WE auf ihrer Website und stellte das Projekt im Frühjahr 2007 öffentlich vor. Der Gemeinderat hatte durch entsprechende Beschlüsse hinsichtlich Widmung und Raumordnung den Kettensägen den Weg geebnet. Bei der Bauverhandlung wurde mitgeteilt, dass alle Bäume gefällt würden. Auch die Eichen. Argumentiert wurde damit, dass die Bäume schon beim Bau des Wohnparks einseitig beschnitten worden waren und zu nahe an den neuen Häusern stehen würden. Von Anrainern des Eichenweges wurde bei der Naturschutzbehörde bei der BH Kufstein Einspruch bezüglich der Eichen erhoben. Wenn schon die anderen Bäume gefällt würden, sollte hier wenigstens ein Restbestand erhalten und dann auch gepflegt werden. Der Baumbestand stellte nämlich aufgrund abgestorbener Äste tatsächlich bei Sturm oder großer Schneelast eine Gefahr dar. Pflegemaßnahmen wurden jahrelang keine durchgeführt.
4. Akt: Montag, 11. Februar 2008. Von Gries am Brenner rücken die Holzfäller im Auftrag der Wohnbaugesellschaft an und beginnen als erstes mit der Rodung der Eichen. Sie machen nur ihren Job. Und den machen sie gut. Die Anrainer wurden vom Beginn der Schlägerungsarbeiten vorher nicht verständigt. Man sieht zu. Ratlos. Bei einem Mädchen rollen die Tränen. Ihr gut gemeinter Versuch, durchs Stibizzen der Motorsäge den Lauf der Dinge aufzuhalten, scheitert am Ersatzgerät. Und was ist mit dem Einspruch bei der BH? Keiner hat was davon gehört ... Wurde er abgelehnt? Ist das jetzt alles bewilligt oder nicht? Man wird sehen. Beim Anruf ist die zuständige Beamtin nicht zu sprechen. Man wird sehen. Aber den alten Eichen nützt´s ohnehin nichts mehr.
Nachspann:
Am 14. Februar 2008 erteilte der Wörgler Gemeinderat einer Änderung des Bebauungsplanes Wallerbauer 2 Birkenweg die Bewilligung und kam dabei auch auf die Entfernung der alten Eichen zu sprechen. Ob das denn nicht zu verhindern gewesen sei? Und wie denn die Stellungnahme der Stadt im Zuge des Naturschutzverfahrens ausgesehen habe? "Wir sprachen uns gegen das Abholzen bei angebotener Ersatzpflanzung ein", teilte Bauamtsleiter Dr. Egerbacher mit. Die Stadt sei "generell für den Erhalt und fürs Belassen des gesunden Bestandes."
Verärgert über die anderslautende Entscheidung der Behörde meldete sich Vizebgm. Hedi Wechner zu Wort: "Wir sollten den Weg jetzt Kahlschlaggasse statt Eichenweg nennen. Ich bin empört, wie leicht solche naturschutzrechtlichen Bewilligungen erteilt werden."
Was sich die Behörde dabei gedacht hat, darüber erteilte am 15. Februar 2008 deren Sachbearbeiterin Mag. Hofer von der Bezirkshauptmannschaft Kufstein Auskunft: "Die Bewilligung wurde aufgrund der Empfehlungen des naturkundlichen Sachverständigen sowie des Landesumweltanwaltes erteilt. Die Wohnbaufirma zeigte großes Bemühen und legte mit dem Ansuchen um Rodung einen landschaftspflegerischen Begleitplan vor, der die Neupflanzung von Eichen am nordwestlichen Grundstücksende sowie weiterer heimischer Gehölze vorsieht. Begründet wurde das Entfernen der Eichen auch damit, dass die Wurzeln durch die Baumaßnahmen derart verletzt würden, dass die Bäume danach eingehen würden. Eine Änderung der Bebauung wurde als nicht möglich erachtet."
Im Übrigen habe man gemäß den rechtlichen und gesetzlichen Gegebenheiten korrekt entschieden. Die Bäume standen nicht unter Landschaftschutz. Dass die Behörde befasst wurde, ist darauf zurück zu führen, dass bei der Entfernung von Gehölzgruppen außerhalb geschlossener Ortschaften ungeachtet der Pflanzenarten immer ein naturschutzrechtliches Verfahren notwendig sei.