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Presseaussendung des Landes Tirol |
LR Steixner: „Wollen bei Warnaufruf Streptomycin-Einsatz erlauben“ Im Rahmen einer gemeinsamen Presse-Konferenz von Land Tirol, Landwirtschaftskammer und Landesverband für Bienenzucht informierte LR Anton Steixner heute über die zusätzlichen Maßnahmen zur Feuerbrand-Bekämpfung. Das Land Tirol ist mit allen Betroffenen (Landes-Experten, Landwirtschaft, Bienenzüchter) übereingekommen, an Tagen, an denen der „Feuerbrand-Warnaufruf“ gilt, den Einsatz des Antibiotikums „Streptomycin“ für besonders geschulte Obstbauern und nach Genehmigung durch den Bund zu erlauben. „Diese Entscheidung ist notwendig, um unsere Obstbauern und den Obstbau in Tirol gegen den Feuerbrand zu schützen. Der Einsatz des Antibiotikums erfolgt nur nach Warnaufruf des Warndienstes für Obstbau. Der Einsatz obliegt zudem der freien Entscheidung des jeweiligen Landwirtes und wird mit den Bienenzüchtern abgestimmt, um die Qualität des Honigs zu gewährleisten“, erklärt LR Steixner dazu. Wann herrscht Feuerbrand-Gefahr? „Das Feuerbrand-Bakterium gibt es in ganz Europa. Ein Baum kann jedoch nur befallen werden, wenn die Temperatur mehrere Stunden zwischen ca. 16 und 18 Grad Celsius liegt. Dazu braucht es Tau, leichten Nieselregen oder eine Luftfeuchtigkeit von etwa 80%. Zudem müssen die Blüten der Bäume geöffnet sein“, erklärt Experte Dr. Hansjörg Goller, Abt. Landwirtschaftl. Schulwesen, Jagd und Fischerei. Im Vorjahr wurde die Kombination dieser Bedingungen lediglich an zwei Tagen erreicht. Dennoch mussten 2007 über 20.000 Obstbäume nach Feuerbrand-Befall gerodet werden, weitere 10.000e wurden befallen und großzügig ausgeschnitten, wobei hier noch nicht sicher ist, ob alle gerettet werden konnten. Streptomycin zerfällt im Sonnenlicht nach 3 Tagen Treffen diese Bedingungen zusammen, erfolgt ein Warnaufruf durch den Warndienst für Obstbau. „Dieser Warnaufruf geht an alle Obstbauern aber auch an alle Bienenzüchter. Die Bienenzüchter können dann entscheiden, ob sie ihre Völker kurzzeitig aus den 25 Tiroler Gemeinden, in denen Streptomycin-Einsatz erlaubt ist, absiedeln“, sagt LR Anton Steixner. Um die Honig-Qualität zu gewährleisten, nimmt das Land Tirol im Fall des Einsatzes von Streptomycin im Umkreis von 5 km um Einsatz-Gebiete Honigproben. Ab einer Belastung von umgerechnet nur 10 Milligramm pro Tonne Honig (!) wird dieser vom Land Tirol aufgekauft. „In anderen Ländern hat man bereits länger Erfahrungen mit dem Einsatz dieses Pflanzenschutz-Mittels. Es gab bisher kaum Fälle, in denen eine Belastung des Honigs festgestellt werden konnte. Der Grund: Das Mittel zerfällt im Sonnenlicht innerhalb von drei Tagen“, erklärt Dr. Goller. Wie wirkt das Antibiotikum? Das Antibiotikum wird oberflächlich auf die Bäume aufgesprüht, das Bakterium wird dann direkt auf der Blüte abgetötet. Das Mittel wird auf keinen Fall an die Frucht weitergegeben, da es im Sonnenlicht sehr rasch zerfällt. „Dieses Mittel ist auf die Bekämpfung von Feuerbrand ausgerichtet. Sogar wenn es von Menschen verehrt würde, fände es im Körper kein Feuerbrand-Bakterium und würde wieder ausgeschieden oder maximal Verdauungs-Probleme verursachen“, denkt Dr. Goller. Wo wird Streptomycin eingesetzt? Am stärksten gefährdet sind sog. „Intensiv-Kernobst-Anlagen“, die Pflicht zur Bekämpfung der Krankheit trifft aber auch die Besitzer privater Gärten ebenso wie Gemeinden, Städte und das Land Tirol. Diese Bekämpfung bedeutet im allgemeinen großzügigen Ausschnitt oder Vernichtung befallener Pflanzen. Der Einsatz von „Streptomycin“ ist ausschließlich den speziell geschulten Besitzern großer Erwerbs-Anlagen erlaubt. Mögliche Einsatzgebiete sind 2008: Absam, Breitenbach, Dölsach, Flaurling, Fritzens, Gaimberg, Gnadenwald, Haiming, Hall, Hatting, Innsbruck, Imst, Inzing, Kematen, Lienz, Oberhofen, Prutz, Hintergrund-Information: Der Feuerbrand ist eine hochinfektiöse Bakterien-Erkrankung von Pflanzen. Die Krankheit stammt ursprünglich aus den USA und kommt in Österreich seit 1993 (erstmals in Vorarlberg) vor. Der Feuerbrand befällt vor allem Apfel- und Birnen- aber auch Quitten-Bäume sowie Ziergehölze wie Feuerdorn, Vogelbeere, Weißdorn, Cotoneaster u.a. Die Krankheit kann über größere Entfernungen hinweg übertragen werden (u.a. durch Regen, Insekten, Wind, erkranktes Pflanzen-Material...). Eine Erkrankung äußert sich durch verdorrte, schwarze Blütenbüschel und verwelkte Blätter, die aussehen, als wären sie verbrannt. Bei Befall hilft nur der großzügige Ausschnitt von befallenen Baumteilen, ohne Eingriff kann ein junger Baum innerhalb von zwei bis drei Wochen aufgrund der Krankheit absterben. 1998 trat der Feuerbrand erstmals in Tirol auf, seither gibt es auf Basis des Tiroler Pflanzenschutzgesetzes und auf Basis der Feuerbrandverordnung ein landesweit verfügtes Bekämpfungs-System. Das Land Tirol trägt die Kosten für Feuerbrandsachverständige (zu 100%) und Feuerbrandbeauftragte (diese zu 50%). Obstanlagenbesitzer erhalten eine Entschädigung von 15,- EURO je gerodetem Baum bis zu einem Selbstbehalt von 1.000,- EURO. http://www.tirol.gv.at/themen/laendlicher-raum/agrar/daten/boden-daten
Text: Mag. Christian Mück
Amt der Tiroler Landesregierung