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LA21-Arbeitskreis fordert rasches Handeln
vero / 23.01.2006 20:54
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"Die Deponie Riederberg verursacht seit der Eröffnung entgegen der Zusicherungen aller Genehmigungsbehörden und der Stadtgemeinde Wörgl eine nicht zumutbare Belästigung durch Gestank", beginnt ein Schreiben, das Thomas Gasteiger, Sprecher des LA21-Arbeitskreises Bruckhäusl an den Umweltlandesrat, Bezirkshauptmann und den Tiroler Volksanwalt richtet, um rasche Maßnahmen zu fordern.

"Seit Jänner 2005 ist der Gestank nicht mehr erträglich. Ein Grund dieser Steigerung der Belastung ist die Anlieferung der mehrfachen täglichen Müllmengen, die laut Bescheid erlaubt wären. Anstatt der täglich bewilligten 21 Fahrten werden tatsächlich täglich bis zu 90 Lkw angeliefert. Diese große Menge Müll kann offensichtlich nicht mehr ordnungsgemäß verarbeitet werden. Der Hauptanteil dieses gemischten Mülls kommt aus anderen Bundesländern, da nur mehr in Tirol die Lagerung dieser Abfallart bis 1.1.2009 erlaubt ist. Seit 1.1.2005 ist in allen anderen Bundesländern die Deponierung dieses Mülls, der die unzumutbaren Belastungen verursacht, verboten. Diese Tatsache verletzt den Gleichheitsgrundsatz", so der LA21-Arbeitskreissprecher.

Weiters führt er eine Reihe von Bescheiden an, deren Auflagen nicht eingehalten werden:

Bescheid vom 1.7.1991 Tiroler Landesregierung Zahl U.- 3362/152
Nach §4 Abs. 2 leg.cit. sind Abfälle so zu entsorgen, dass Leben und die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet und diese nicht unzumutbar belästigt werden, insbesondere durch Geruch, Lärm und Erschütterungen.

Bescheid der BH Kufstein vom 6.3.1992 Zahl III - 3529/3-91
a) Es fahren täglich maximal 21 Müllfahrzeuge (Lkw mit Anhänger) zur Deponie
b) Bei Erreichen des Grubenrandes wird der Abfall nach dem System der vorauseilenden Abdeckbodenschüttung eingebaut. D.h. vor dem Aufbringen des Abfalls wird entlang der Randzone ein 2 m hoher Damm, bestehend aus Abdeckbodenmaterial aufgeschüttet.

Bescheid für Land- und Forstwirtschaft der Rep. Österreich vom 14.10.1988 Zahl 512.026/ - I 5/88 Abs.10
Beim Betrieb der Deponie ist die in der statischen Berechnung angesetzte Böschungsneigung 1:2 als Maximalwert einzuhalten. Der Müll ist dünnlagig (0,3 bis 0,5 m) auszubringen. Jede Lage ist mittels Kompaktor durch mehrmaligen Übergang hoch zu verdichten.

Bescheid Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7.3.1997 Zahl 318.967 - III/88 Abs.10
Beim Hochziehen der Gasdome sind in Schichten von 4 m Abstand horizontale sternförmige zumindest 4-strahlige Drainagerohre einzubauen. Die Stahlführungsrohre sind nach hochziehen alle 4 m mit Lehmschlag keilförmig abzudichten, wobei die Dichtzohne mindestens 50 cm betragen muss. Der Zustand des Lehmschlages ist einmal wöchentlich zu prüfen.

Bescheid der Tiroler Landesregierung 28.7.2004 Zahl U-3362/779
Die Menge der Mikroorganismen wurde nicht der Müllmenge angepasst.

Abschließend fordert Gasteiger: "Wenn in weiterer Folge die Deponie nicht bescheidkonform, das heißt nicht ohne unzumutbare Belästigung der Bevölkerung geführt werden kann, fordern wir auf Grund des absolut ungeeigneten Standortes (extreme Siedlungsnähe, Kaltluftabflussgebiet, Schottergrube und Quellschutzgebiet) die sofortige Schließung."