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Tirols Grüne forderten im Landtag am 12. März 2008 einen Untersuchungsausschuss zur Deponie Riederberg
vero / 12.03.2008 17:03
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Grüne  Tirol  Riederberg  Untersuchungsausschuss  Mülldeponie  Landtag 

 

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 

DRINGLICHKEITSANTRAG

 

 

 

der Abg. Maria Scheiber, Willi Tilg, Georg Willi, Erich Rappold, Dr.in Elisabeth Wiesmüller, Dr. Sepp Brugger, Angelika Hörmann

 

 

betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Deponie

                  Riederberg

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen den

 

Dringlichkeitsantrag:

 

 

Der Landtag wolle beschliessen:

 

Zur Klärung der in Folge genannten Fragen wird ein Untersuchungsausschuss gemäß Art. 23 Abs. 8 bis 10 der Tiroler Landesordnung 1989 i.d.g.F. und § 1 des Gesetzes vom 7. Oktober 1998 über Untersuchungsausschüsse, LGBl. Nr. 105 / 1998, eingesetzt.

 

„1. Gegenstand der Untersuchung:

a) Überwälzung der Kosten der Nachsorge der Deponie Riederberg vom privaten Betreiber zum Landesbudget

b) Kontrolle der Deponie Riederberg

c) Aufsicht über die Behebung von Mängeln und nicht gesetzeskonformer Zustände bei der Deponie Riederberg

d) Behandlung der jahrzehntelangen Beschwerden der AnrainerInnen zur Deponie Riederberg

e) Deponierung unbehandelter Abfälle von außerhalb Tirols

f) Tarifgestaltung und Gebührenbestandteil Nachsorge

g) Verwaltungsstrafverfahren und Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes in Zusammenhang mit Riederberg

 


2. Untersuchungsauftrag:

a)     Unter welchen Umständen konnte es zu einer Überwälzung der Kosten der Nachsorge der Deponie Riederberg vom privaten Betreiber zum Landesbudget kommen?

I.       In wessen politischem Verantwortungsbereich lagen diese Umstände?

II.    Welche Änderungen sind für die Zusammenarbeit des Landes mit privaten Betreibern von Abfallanlagen erforderlich, vor allem, wenn keine Konkurrenz mehrerer privater Betreiber besteht?


b)   Gab es Mängel bei der Kontrolle des bescheid- bzw. gesetzeskonformen Betriebs der Deponie?

I.       Wenn ja, welche und wodurch kamen diese Mängel zustande?

II.    Wenn ja, in wessen politischem Verantwortungsbereich sind diese Kontrollmängel gelegen?


c)     Gab es Mängel bei der Kontrolle und Überwachung der Behebung von Mängeln, bzw. von nicht eingehaltenen Bescheidauflagen und Vorschreibungen

I.       Wenn ja welche und wodurch kamen diese Mängel zustande?

II.    Wenn ja, in wessen politischem Verantwortungsbereich kamen diese Mängel zustande?

III. Wäre eine vorübergehende Schließung der Deponie bis zur Herstellung des bescheid- bzw. gesetzesmäßigen Zustandes möglich oder sogar vorgegeben gewesen?

IV.    Wenn ja, in wessen politischem Verantwortungsbereich lag es, dass diese mögliche oder vorgegebene Schließung nicht erfolgt ist?


d)    Wurde ausreichend auf die jahrzehntelangen berechtigten Beschwerden der Bevölkerung reagiert?

I.       Wenn nein, in wessen politischem Verantwortungsbereich lag dies?

II.    Wenn ja, erfolgte diese Reaktion umgehend?



e)     Wurde ausreichend gegen die Deponierung unbehandelter Abfälle von außerhalb Tirols vorgegangen?

I.       Wenn nein, in wessen politischem Verantwortungsbereich lag diese nicht ausreichende Vorgehensweise?

II.    Sind die Vorschriften über die Behandlung von Abfall aus anderen Ländern ausreichend und ausreichend klar definiert?


f)      Waren die den Tarifgenehmigungen des Landes zugrunde gelegten:

I.       Mengenkalkulationen der Realität entsprechend, transparent und nachvollziehbar?

II.    Kostenkalkulationen (Gewinn- und Wagniszuschlag, Kosten der Nachsorge, fixe und flexible Kosten, Kosten der Sickerwasser-reinigung, etc.) adäquat, transparent, nachvollziehbar und mit anderen Deponien vergleichbar?

III.  wenn nein, in wessen politischem Verantwortungsbereich wurden die Tarife trotzdem genehmigt?

g)     Sind die Strafdrohungen und die Möglichkeiten, die Herstellung eines gesetzmäßigen Zustandes rechtlich von Seite der Behörde durchzusetzen, in der Praxis ausreichend?

I.       Wenn nein, was müsste dazu geändert werden?

II.    Wurden diese Möglichkeiten zur Herstellung eines gesetzmäßigen Zustandes von Seiten der Behörde ausreichend durchgesetzt?

III. Wenn nein, in wessen politischem Verantwortungsbereich lag es, dass die Möglichkeiten zur Herstellung eines gesetzmäßigen Zustandes nicht ausreichend durchgesetzt wurden?

 

 

 

Begründung:

 

 

 

Seit fast einem dreiviertel Jahr ist die Deponie Riederberg geschlossen. Die Betreibergesellschaft hat Konkurs angemeldet und die mehrfach geäußerten Befürchtungen, dass die Finanzierung der Nachsorge nun aus dem Landesbudget erfolgen muss, sind in vollem Umfang eingetreten. Der Verbleib der mit den Deponietarifen dafür bereits eingehobenen Mittel ist ungeklärt. Somit wird die Bevölkerung nun doppelt zur Kassa gebeten. Tatsache ist, dass die in der Deponie-verordnung des Bundes vorgeschriebene Sicherheitsleistung zur Finanzierung der Nachsorge vom Land nicht wie gesetzlich verlangt bis spätestens 1.1.2004 eingefordert wurde.

 

 

Dass diese Gelder, die vom Amt der Tiroler Landesregierung mit rund 20 Mio. Euro berechnet wurden, nicht rechtzeitig sichergestellt werden konnten, liegt an den Versäumnissen der zuständigen Regierungsstellen. Der Bericht des Bundesrechnungshofs hält dazu fest:

„Unter Hinweis auf die im forstrechtlichen Verfahren geleistete Sicherstellung (44.000 EUR) schlug der Deponiebetreiber 1991 vor, von einer Sicherstellung abzusehen bzw. diese auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung konnte dem RH keine Erledigung dazu vorgelegt werden.“ (Tirol Tätigkeit im Jahr 2005)

 

Tatsache ist auch, dass jahrelang gesetzeswidrig große Mengen an unbehandeltem Abfall zur Deponie verbracht werden konnten, die von außerhalb Tirols stammen. Damit wurden auch Bescheidauflagen wie z.B. die mengenmäßige Begrenzung von 21 LKW pro Tag ignoriert, was zu einer untragbaren Belastung für die AnrainerInnen geführt hat. Die Kosten der Nachsorge werden durch die illegalen Müllimporte ebenfalls wesentlich steigen.

 

Ziel des Untersuchungsausschusses ist es, die politischen Verantwortlichkeiten für die Versäumnisse rund um die Deponie Riederberg zu klären, die nach jahrelangem gesetz- und bescheidwidrigen Zustand nun auch zu einer enormen Belastung des Landesbudgets von kalkulierten 20 Mio. Euro führen konnten.

 

 

 

Innsbruck, 5. 3. 2008