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Aussendung von SPÖ-LA Josef Auer
vero / 24.03.2008 14:31
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Volksbegehren  Tirol  Bürgerbeteiligung  direkteDemokratie 

 

Unterschriftenaktion um ein Volksbegehren zu erreichen

„Mehr Mitsprache für die Tiroler Bevölkerung

in ihrer Heimatgemeinde“

 

Volksbefragungen in den Tiroler Gemeinden sind für den Gemeinderat nicht verbindlich. Der Bürgermeister hat lediglich den Gemeinderat über das Ergebnis zu informieren. (Siehe Volksbefragung „Steinbruch Radfeld“) In einer Demokratie soll aber das Recht vom Volk ausgehen!

Daher fordert LA Josef Auer (nach einem einstimmigen Beschluss des Bezirksausschusses der SPÖ Bezirksorganisation Kufstein):

·        In der Tiroler Gemeindeordnung soll auch das Mittel einer Volksabstimmung verankert werden.

·        Wenn mindestens 25% der Wahlberechtigten einer Gemeinde eine Volksabstimmung zu einem Gemeindethema (Frage mit Antwort „ja“ oder „nein“) verlangen, muss diese durchgeführt werden.

·        Das Ergebnis einer Volksabstimmung muss für den Gemeinderat eines Ortes verbindlich sein, wenn mindestens 40% der Wahlberechtigten einer Gemeinde an der Volksabstimmung teilnehmen.

·        Auch bezüglich der Bestimmungen über die Protokollierung und Sitzungsführung von Gemeinderatssitzungen, die Ordnungsbefugnisse des Bürgermeisters, sowie über die Befangenheit von GemeinderätInnen (bzw. von Gemeindevorständen) werden klare und verbindliche gesetzliche Regelungen gefordert.

 

 

Damit von der Tiroler Landesregierung ein Volksbegehren eingeleitet werden muss, sind 750 Unterstützungsunterschriften notwendig.

Das dann eingeleitete Volksbegehren kann von jedem zur Landtagswahl Wahlberechtigten im Gemeindeamt seiner Heimatgemeinde (oder falls er eine Stimmkarte besitzt auch in einer anderen Gemeinde) durch Unterschrift unterstützt werden. Die Auflagefrist beträgt eine Woche.

Damit ein Volksbegehren dann vom Tiroler Landtag behandelt werden muss, muss es von 7.500 Personen unterstützt werden.

 

Die Unterstützungserklärung zum Download - hier anklicken

 

Rückfragen bei:

LA Prof. Josef Auer; Mobil: 0664/1269049; E-Mail: j.auer@chello.at

Elmar Fuchs, Mobil: 0664/5044438; elmar.fuchs@chello.at