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FWL bemalt Radar-Kästen und fordert Ende der Tempolimit-Kontrollen |
Zu Pinsel und Farbe griffen am 21. August 2008 die FWL-Gemeinderäte Ekkehard Wieser und Mario Wiechenthaler. "Seit 2005 liegt der Gemeinderatsbeschluss zur Bemalung der Radarkästen für bessere Sichtbarkeit in der Schublade. Erst hieß es, Kindergartenkinder würden sie bemalen. Dann Erstklassler. Nachdem bis jetzt nichts passiert ist, machen wir es selber", so Wieser, dem die "Hinhaltetaktik" zu bunt wurde. Zunächst sei ihm die Malaktion auch vom Verkehrsreferenten untersagt worden. Eine Nachfrage der Stadtpolizei bei der Bezirkshauptmannschaft ergab aber, "dass die Bemalung nicht verboten ist, wir aber keine Signal- oder Leuchtfarben verwenden dürfen", so Wieser.
Wiechenthaler sieht in der Bemalung allerdings nur eine "Zwischenstufe" - sein Ziel: die Entfernung der ungeliebten Blitzgeräte. "In der Steiermark dürfen Privatsheriffs nicht mehr blitzen und diese Daten an die BH weiterleiten. Diese Entscheidung der Datenschutzkomission gilt unserer Meinung nach auch für Wörgl", so Wiechenthaler. Derzeit hebt die Stadtpolizei Wörgl die Strafgelder ein, was jährlich zwischen 500.000 und 700.000 Euro in die Stadtkasse bringe. "Die Stadtpolizei ist nicht berechtigt, diese Gelder einzutreiben. Dafür müsste sie vom Land ermächtigt werden", meint Wiechenthaler und verweist auf die diesbezüglich der Stadtpolizei Kufstein mittels Verordnung erteilte Kompetenz. "Die Wörgler Stadtpolizeit ist dafür aber zu klein. Ein Wachkörper muss mindestens 10 Bedienstete umfassen", wobei die FWL dabei auf ihre seit 1999 bestehende Forderung nach Aufstockung der Stadtpolizei verweist.
"Bis zur Klärung des Sachverhaltes fordern wir, dass die Radarkästen ausgeschaltet werden. Sollte sich bestätigen, dass hier nicht alles gesetzlich konform ist, fordern wir die Abmontierung der Kästen", so Wiechenthaler, der sich darüber ärgert, dass die Stadt bereits weitere 7 Gehäuse um 8.000 Euro pro Stück angekauft hat.
Land forderte die Gemeinde auf, die Radarkontrollen auszusetzen
"Der Bescheid der Datenschutzkomission vom Juli 2008 besagt, dass Gemeinden Daten von Radarmessgeräten nicht weitergeben dürfen. Die Gemeinde selbst hat nicht die Kompetenz zur Überwachung des Straßenverkehrs, das müsste die BH selbst machen", erklärt Dr. Hansjörg Constantini von der Verkehrsabteilung des Landes Tirol, räumt allerdings ein, dass die Datenübermittlung zwar rechtswidrig sei, die Strafen aber zurecht verhängt werden und bezahlt werden müssen.
Nicht zum Kassieren berechtigt sei allerdings die Stadtpolizei. Dr. Constantini: "Eine Gemeindewache darf verkehrspolizeiliche Kontrollen nur nach Übertragung der Kompetenz mittels Verordnung durchführen. Diese liegt nicht vor. Was die Stadtpolizei Wörgl betrifft, kann man bei drei Leuten nicht von einem Wachkörper sprechen. Dieser muss ganzjährig einen 24-Stunden-Betrieb aufweisen können." Die Parkraumüberwachung sei davon nicht betroffen, da diese einem anderen Gesetz - dem Parkabgabegesetz - unterliege.
Wörgls Verkehrsreferent Erich Lettenbichler will jetzt "rechtliche Möglichkeiten prüfen"
"Hier bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen. Das Urteil in der Steiermark betraf eine private Firma, und das ist meiner Meinung nach anders zu bewerten als die Datenweitergabe durch eine Gemeinde. Wir wurden vom Land angewiesen, die Kontrollen vorerst einzustellen", teilt Wörgls Verkehrsreferent Erich Lettenbichler dazu mit. Er will jetzt durch die Gemeinde prüfen lassen, was rechtlich möglich ist. In der Straßenverkehrsordnung sei nicht festgeschrieben, dass die Kontrolle ein Wachkörper durchführen müsse. Sollte das aber so sein und Wörgl vom Land nicht ermächtigt werden, die Stadtpolizei damit zu beauftragen, würden die fixen Radarmessungen im Ortsgebiet eingestellt. Sehr zum Bedauern des Verkehrsreferenten: "Mir geht es dabei nicht um die Einnahmen, sondern darum, dass langsamer gefahren wird."