Was darf die Bürgermeisterin und was nicht? Das Gerangel um Kompetenzen bei der Vertretung der Stadt bei Entscheidungen der gemeindeeigenen Stadtwerke beschäftigte den Wörgler Gemeinderat erneut in seiner Sitzung am 31. März 2011. Auf Forderung der Bezirkshauptmannschaft mussten die im Herbst 2010 dazu gefassten Beschlüsse aufgehoben werden. Jetzt ist klar: Die alleinige Vertretung der Stadt hat die Bürgermeisterin – die künftig aber mehr an Entscheidungen des gesamten Gemeinderates gebunden wird - hier weiterlesen...
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