Masern-Erkrankungsfall am BKH Kufstein

Am 6.11.2017 wurde die Bezirkshauptmannschaft Kufstein darüber informiert, dass im Bezirkskrankenhaus Kufstein bei einem 36-jährigen Patienten der Verdacht einer Masernerkrankung festgestellt wurde, teilt das Land Tirol in einer Presseaussendung mit. Der Patient wurde umgehend von anderen Patienten isoliert. Der  am 7.11. eingelangte Laborbefund bestätigte den Krankheitsfall. „Alle weiteren Abklärungsmaßnahmen, wie zB. die Untersuchung der Arbeitskollegen und –kolleginnen des Erkrankten, wurden umgehend vorgenommen“, informiert Kufsteins Bezirkshauptmann Christoph Platzgummer.

Nachdem sich der Betroffene am 4.11.2017, um 10.30 Uhr, im Ambulanzbereich des Krankenhauses Kufstein zu einer Untersuchung aufgehalten hat, werden durch die BH-Kufstein nach Maßgabe der Aufzeichnungen des Bezirkskrankenhauses Kufstein auch alle jene registrierten Personen kontaktiert, die am 4.11.2017, zwischen 10.30 und 15.00 Uhr, im Ambulanzbereich des Krankenhauses Kufsteins aufhältig waren. Davon unabhängig wird zum fraglichen Zeitpunkt dort Aufhältigen empfohlen, ihren Schutz gegen Masern auch eigenständig zu überprüfen (Impfpasskontrolle).

Vor Masern geschützt sind Personen die Masern durchgemacht haben bzw. zweimal mit dem entsprechenden Impfstoff geimpft wurden (im Impfpass mit „Mumps-Masern-Röteln“ oder „ MMR“ eingetragen). Eine nur einmalige Impfung bedeutet in der Regel bereits eine sehr hohe Schutzrate, eine 2.Impfung wird jedoch in jedem Fall empfohlen.

Sollten Sie nicht geimpft sein oder haben die Masern nicht durchgemacht, sollten Sie umgehend  eine Impfung durchführen lassen,  um eventuell noch einen Impfschutz aufzubauen. Auch bei späterer Impfung kann der Krankheitsverlauf günstig beeinflusst, jedoch meistens nicht mehr verhindert werden. Die Impfung gegen Masern kann kostenlos bei Ihrem Hausarzt oder in jedem österreichischen  Gesundheitsamt durchgeführt werden.

Typische Vorsymptome einer Masernerkrankung sind besonders hohes Fieber, Lichtscheu und/oder Augenträufeln, trockener Husten etc. und üblicherweise 1-4  Tage nach diesen Vorsymptomen auftretender großfleckiger Hautausschlag, beginnend hinter Ohren und im Gesicht,  der sich auf den ganzen Körper ausbreitet). „Bei Auftreten von Symptomen, die den Verdacht einer Masernerkrankung begründen, kontaktieren sie telefonisch Ihren Hausarzt und vermeiden sie den Kontakt mit anderen, um eine Ansteckung möglichst zu vermeiden“, rät Platzgummer.

Bei Fragen sind Amtsärzte im Gesundheitsamt der Bezirkshauptmannschaft von 08:30-11:00 u.13:30-16:30 Uhr erreichbar.

Tel. 05372 606 6142

Zum Krankheitsbild Masern

„Masern ist eine hochinfektiöse Viruserkrankung mit einem relativ typischen zweiphasigen Verlauf und einem charakteristischen Hautausschlag. Wer einmal an Masern erkrankt ist, ist ein Leben lang immun gegen eine neuerliche Masererkrankung“, weiß Landessanitätsdirektor Franz Katzgraber. Die Krankheit ist meldepflichtig. Erkrankte sind fünf Tage vor bis vier Tage nach Auftreten des Ausschlags hoch ansteckend. Einige Wochen nach der Erkrankung ist die körpereigene Abwehr reduziert und es kann daher zu Infektionen mit anderen Krankheitserregern kommen. „Alle Kinder sollten bis zum Ende ihres zweiten Lebensjahres zwei Masern-Mumps-Röteln (MMR) – Kombinationsimpfungen erhalten, um zu 99% gegen diese Erkrankung geschützt zu sein. Die weltweite Ausrottung der Masern gelingt nur, wenn alle empfänglichen Bevölkerungsgruppen nahezu vollständig zweimal mit dem MMR-Impfstoff geimpft sind“, empfiehlt der Landessanitätsdirektor eine Masernimpfung vorzunehmen.

Text: Mag. Florian Kurzthaler/Land Tirol