Mit einstimmigem Beschluss bewilligte am 26. März 2019 der Wörgler Gemeinderat den Bebauungsplan für das Gelände im Mündungsbereich der Brixentaler Ache in den Inn, nördlich der drei Wohnblöcke der WE in Söckingen. Die Firma J. Christof GmbH erwarb auf dem Gelände des ehemaligen Durchgangslagers, ausgewiesen als allgemeines Mischgebiet, ein Baurecht und will einen Betrieb zur Verarbeitung von Edelstahl errichten. Geplant ist eine Montagehalle im Ausmaß von rund 35 x 15 x 8 Meter mit einer Kranbahn, in der Edelstahlprodukte gelagert und verarbeitet werden.
Im südlichen Bereich der Halle soll ein zweigeschoßiger Verwaltungsbau entstehen, in dem Büros und Mitarbeiterräumer für 12-15 Mitarbeiter vorgesehen sind. Die Zu- und Abfahrt erfolgt über die Franz Grillparzer-Straße entlang der Brixentaler Ache. Vizebgm. Mario Wiechenthaler erkundigte sich, ob diese für die Lkw-Anlieferung ausreichend sei, was bejaht wurde. Bgm. Hedi Wechner teilte mit, dass vom Wasserbauamt eine positive Stellungnahme vorliege. Diese war erforderlich, da das Grundstück im Bereich der Gefahrenzone Inn/Brixentaler Ache liegt.
Das Gelände an der Schnittstelle von Brixentaler Ache und Inn diente von 1942 bis 1944 als Durchgangslager für Zwangsarbeiter. Es wurde auf Weisung des Gauleiters von Tirol und Vorarlberg im Dezember 1941 eingerichtet und vom Landesarbeitsamt verwaltet. Das Lager, bestehend aus 18 Unterkunfts- und vier Verwaltungsbaracken samt Entlausungs- und Desinfektionsstation, hatte eine Aufnahmekapazität von 750 bis 800 Mann, teilweise waren bis zu 1.200 Menschen untergebracht. Von Mai 1942 bis September 1944 wurden 34 Transporte mit insgesamt 31.759 Personen durchgeschleust. Nach Beendigung der Zwangsarbeiter-Transporte dienten die Baracken als Flüchtlingslager und Notunterkunft und wurden in den 1950er Jahren abgerissen. Am südlichen Teil des Geländes wurden in den 1960er Jahre die drei Wohnblöcke errichtet. Der Heimatmuseumsverein gestaltete mit dem Anne Frank-Verein 2016 eine Ausstellung über das Durchgangslager. Ein Hinweis auf das historische Geschehen dort besteht bis heute nicht.
Der Bebauungsplan liegt vier Wochen lang zur öffentlichen Einsichtnahme auf und wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb dieser Frist keine Stellungnahmen von berechtigten Personen oder Stellen eingebracht werden. Bisher wurde das als allgemeines Mischgebiet ausgewiesene Betriebsgelände nur in geringem Umfang genützt. Keine Freude dürften die Anrainer im jetzt schon lärmbelasteten Gebiet mit der weiteren Schwerverkehrsbelastung im Siedlungsgebiet haben.