Der Wörgler Gemeinderat verabschiedete einstimmig am 30. März 2017 einen von allen Fraktionen eingebrachten Antrag betreffend die weitere Vorgangsweise zur Errichtung des fehlenden Hochwasserschutzes und die Gründung des dazu benötigten Wasserverbandes. Wörgl fordert damit einige Abklärungen besonders betreffend die Finanzierung vor Beauftragung der Einreichplanung der Maßnahmen des „Generellen Projektes Brixlegg-Angath“.
Wörgl sei sich bewusst, dass der Hochwasserschutz in Planung wie Errichtung nur regional und gemeindeübergreifend geschaffen werden kann. Das Endergebnis des vorgestellten Generellen Projektes gelte als Festlegung für die Ausführung, was nicht nur für die technischen Details, sondern auch für die Finanzierung zutreffe. Für die Stadtgemeinde Wörgl sei entscheidend, dass die Finanzierung des Hochwasserschutzes nicht die künftige Finanzierung von Infrastruktur und Aufgaben der Gemeinde beinträchtigt bzw. eingeschränkt werden dürfe. „Es ist daher unumgänglich, dass über die Höhe der Kosten- und Finanzierungsbeteiligung der Stadtgemeinde Wörgl am Hochwasserschutz Unteres Inntal im Vorfeld eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen ist. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die nach Fertigstellung des Hochwasserschutzes entstehenden Folgekosten“, fordert der Wörgler Gemeinderat einstimmig.
Die Stadtgemeinde bestehe auch darauf, dass die bis jetzt angefallenen Planungs- und Projektkosten vom Land Tirol und der Bundeswasserverwaltung alleine getragen und nicht in das umzusetzende Maßnahmenprojekt eingerechnet werden. Das gelte auch, sollte kein Hochwasserschutzprojekt zustande kommen.
Der Gemeinderat gibt unter diesen Voraussetzungen seine Zustimmung zum Generellen Projekt und die Festlegung für die Einreichplanung. Bei der Einreichdetailplanung sollten aus Sicht der Stadt Aspekte betreffend das Renaturierungsprojekt, eine erforderliche Pumpanlage für die Oberflächenentwässerung im Bereich Autobahnunterführung, eine Erhöhung des Uferbegleitweges vom Innsteg bis zum Autobahndamm, eine Anhebung des derzeit nicht hochwassersicheren Innsteges, die Wiederherstellung der Weganlagen auf dem Damm sowie die Ausleitung der Wildbäche laut den vorhandenen Projekten berücksichtigt werden.