Eine Mitarbeiterin des Bezirkskrankenhauses Kufstein ist an Masern erkrankt. Vonseiten der Bezirkshauptmannschaft Kufstein wurden umgehend alle amtsärztlichen Vorkehrungen ergriffen. Die erkrankte Person wurde isoliert und wird ärztlich behandelt, wie das Land Tirol in einer Presseaussendung mitteilt. Wichtig ist, dass alle möglichen Kontaktpersonen auf Symptome achten.
Die erkrankte Person hat im ansteckungsfähigen Zeitraum, der bereits vor sichtbaren Symptomen eintritt, ihren Dienst an den Internen Stationen und in der Internen Ambulanz im BKH Kufstein versehen. Da für Personen unter 50 Jahren die Durchimpfungsrate als schlecht angesehen wird, ist folgender Hinweis für diese Personen besonders wichtig: Wer sich von Donnerstag (16. Mai 2019) bis Samstag (18. Mai 2019) während des Tages oder am Sonntag (19. Mai 2019) von 8.30 bis 10.30 Uhr auf den Internen Stationen bzw. in der Internen Ambulanz oder sich am Montag (20. Mai 2019) von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr im Internen Ambulanzbereich als Patient aufgehalten hat, muss Folgendes beachten: „Die möglichen Kontaktpersonen sollen darauf achten, ob sich ab diesem Wochenende für circa weitere 14 Tage Symptome einer Masernerkrankung einstellen. Im Verdachtsfall gilt es, den Hausarzt zunächst telefonisch zu kontaktieren“, hebt Impfexpertin Anita Luckner-Hornischer von der Landessanitätsdirektion hervor. Personen, die mit der erkrankten Person in Kontakt gekommen sein könnten und in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten arbeiten oder häufigen Personenkontakt haben, sollen eine Masern-IGG-Bestimmung (der sogenannte „Titer-Test“, der den Schutzstatus im Körper ermittelt) ehestmöglich bei einem niedergelassenen Arzt durchführen lassen, sofern keine zwei MMR-Impfungen nachgewiesen werden können. Die ÄrztInnen für Allgemeinmedizin wurden bereits diesbezüglich informiert.
Empfohlenes Verhalten bei Masern-Symptomen
Für die genannten Personen – also jene, die nach 1970 geboren wurden, keine zwei MMR-Impfungen haben und in der genannten Zeit einen Krankenhausaufenthalt hatten – gilt es, bei Auftreten von grippalen Symptomen jedenfalls umgehend zuhause zu bleiben und unnötigen Kontakt mit anderen Personen zu meiden. Bei Notwendigkeit eines Arztbesuches soll dieser vorab informiert und auf den Masernverdacht hingewiesen werden. Schon im Vorfeld gilt für weitere Kontaktpersonen der möglicherweise angesteckten Person in der Familie: umgehend den Impfstatus auf zwei MMR-Impfungen überprüfen und bei Bedarf ehestmöglich impfen lassen.
Hohe Durchimpfungsrate von Bedeutung
Um Masern-Ansteckungen weitestgehend zu vermeiden, ist eine hohe Durchimpfungsrate innerhalb der Bevölkerung maßgeblich: „Eine einhundertprozentige Sicherheit kann seitens der Medizin zwar nicht gewährleistet werden. Mit einer zweifachen MMR-Impfung wird jedoch die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu erkranken, massiv verringert – nämlich um 99 Prozent. Die Impfung gilt damit als bester Schutz für sich selbst und die Mitmenschen“, erklärt Anita Luckner-Hornischer angesichts dessen, dass die erkrankte Person wie vorgesehen in der Vergangenheit zwei MMR-Impfungen erhalten hat und damit als geimpft galt.
Symptome, auf die es zu achten gilt
Masern ist eine hochinfektiöse Viruserkrankung mit einem relativ typischen zweiphasigen Verlauf und einem charakteristischen Hautausschlag. Die Krankheit wird über beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßene Tröpfchen übertragen. Typische Vorsymptome sind Schnupfen, Bindehautentzündung, Lichtscheue, trockener Husten und hohes Fieber. Üblicherweise tritt ein bis vier Tage nach diesen Vorsymptomen der großfleckige Hautausschlag auf, beginnend hinter den Ohren und im Gesicht und dann auf den ganzen Körper ausbreitend. In der Regel treten bei nicht immunen Personen circa zehn bis 14 Tage nach Kontakt mit einem Erkrankten die ersten grippalen Symptome von Masern auf.
Mögliche Kontaktpersonen können sich bei Fragen an das Gesundheitsamt der Bezirkshauptmannschaft Kufstein unter Telefon 05372 606 6142 wenden.
Text: Mag. Florian Kurzthaler/Land Tirol