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Mit 15:9 Stimmen beschloss der Wörgler Gemeinderat am 30.9.2021 die Verordnung der Fußgängerzone samt Beschilderung.
Fotos und Dateien Oktober 2021
Mit 15:9 Stimmen beschloss der Wörgler Gemeinderat am 30.9.2021 die Verordnung der Fußgängerzone samt Beschilderung.
Gemeinderat Hubert Mosser beantragte eine Absetzung des Tagesordnungspunktes Verordnung der Fußgängerzone in der nördlichen Bahnhofstraße, um offene Fragen zu klären.
Die Fußgängerzone reicht bis zum Café Ibounig – der motorisierte Verkehr wird über die Fritz Atzl-Straße vorbei am Gesundheitszentrum und Seniorenheim zum Bahnhof gelenkt.
Auch die Anich-Straße mündet im Bereich der Fußgängerzone in die Bahnhofstraße.
Für diesen Straßenabschnitt bis zum Bahnhof wurde die Fußgängerzone mehrheitlich verordnet.
Weitere Zufahrten in der Fußgängerzone im Bereich Puchwald.
Betroffen vom Fahrverbot in der Bahnhofstraße durch die Fußgängerzone sind auch die Anrainer der Gisela-Straße, die sich ab dem Burgstaller-Gebäude auf einspurig verengt.
Die Zufahrt zu den Parkplätzen der Engl-Liegenschaft ist nur von der Bahnhofstraße aus möglich. Dass nur wenige hundert Meter südlich eine neue Tiefgarage mit 60 Stellplätzen mit Zu- und Ausfahrt in die Bahnhofstraße von der Stadt bewilligt wurde, stößt auf Unverständnis.
Um die von der Stadt vorgeschriebenen Stellplätze in Form eines unterirdischen und eines ebenerdigen Parkdecks wurde ein Haus mit mehreren Wohnungen abgetragen.