Bundespräsidentenwahl: wer ist wahlberechtigt?
Für die Bundespräsidentenwahl am 24. April 2016 liegen noch bis 24. März die Wählerverzeichnisse auf – das teilt die Landeswahlbehörde mit. StaatsbürgerInnen können bis Donnerstag, 24. März 2016, die Aufnahme oder Streichung aus dem Wählerverzeichnis beantragen. Das ist entweder schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Stelle im Gemeindeamt möglich.
Ob die gewünschte Änderung übernommen werden kann, entscheidet die …