Schneeflüge im Brixental werden behördlich geprüft
Zu den im Brixental durchgeführten „Schneeflügen“ wurden am 8. Jänner 2016 im Landhaus der verantwortliche Hubschrauberpilot sowie der Vorstand des Seilbahnunternehmens zum Sachverhalt befragt, teilt das Land Tirol mit, das ein behördliches Ermittlungsverfahren einleitet. Flüge mit Außenlast dürfen nach den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes nicht über in Betrieb befindliche Seilbahnanlagen oder Pisten erfolgen. „Darüber hinaus hat der Pilot …