Covid19: Lockerungen ab 18. Mai 2020

Bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein sind am 15. Mai 2020 vormittags in der Stadtgemeinde Wörgl zwei aktiv erkrankte Coronavirusfälle registriert. Im Bezirk sind laut Test-Statistik 15 erkrankt, 471 wieder genesen. Am Montag, 18. Mai 2020 folgen nun weitere Lockerungen der Covid19-Beschränkungen. Alle VVT Regiobuslinien stellen vom Ferienfahrplan auf den Normalfahrplan um.

Aufgesperrt werden auch wieder die Kindergärten. Wie das Land mitteilt, starten am Montag rund 10.000 Kinder in den Kindergarten. Bildungslandesrätin Beate Palfrader. „Mit dem kommenden Montag, 18. Mai, erfolgt eine schrittweise Öffnung der Kinderbetreuungseinrichtungen, sodass insbesondere auch Kinder im letzten Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt und Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf den Kindergarten wieder besuchen sollen.“  In Tirol gäbe es mehr als 7.000 Fünfjährige, die sich im letzten Kindergartenjahr befinden, während rund 3.000 Kinder mit vier und fünf Jahren einen zusätzlichen Sprachförderbedarf haben. Weiterhin gelte jedoch, dass Kinder, wenn möglich, zuhause betreut werden sollen. Für alle jene, die allerdings eine Betreuung benötigen, stehen die Einrichtungen offen.

„Die Betreuung soll in möglichst kleinen Gruppen erfolgen. Es gibt keine fixe Obergrenze bezüglich der Personen in einem Raum, doch sollten pro Person vier Quadratmeter gerechnet werden. Aus diesem Grund dürfen für die Betreuung neben den Gruppenräumen auch weitere Räume genutzt werden. Gruppenräume sollten nicht gewechselt werden. Auch werden keine externen Zusatzangebote wie motorische oder musikalische Frühförderung sowie Ausflüge oder Feste durchgeführt“, heißt es in der Presseaussendung.

Landesmusikschule Wörgl nimmt Unterricht auf

Ab 18. Mai 2020 wird der Präsenzunterricht an der Landesmusikschule Wörgl wiederaufgenommen. Dies gilt für alle Unterrichtsstandorte. Um die Sicherheit des Lehrpersonals wie auch der SchülerInnen zu gewährleisten, gelten sinngemäß die Regelungen aus dem Hygienehandbuch zu COVID-19 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie die Verhaltensregeln im Gebäude der Landesmusikschule:

Eine Ansammlung von Menschen beim Eintreffen in der Landesmusikschule ist auf jeden Fall zu vermeiden.

SchülerInnen sollen das Schulgebäude erst kurz vor Unterrichtsbeginn betreten.

Ein Aufenthalt in Foyers, Gängen etc. ist zu vermeiden. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich auf direktem Weg in ihren Unterrichtsraum begeben und nach Beendigung des Unterrichts das Gebäude wieder auf direktem Weg verlassen.

Beim Betreten des Schulgebäudes gilt: Mund-Nasen-Schutz tragen*! Alle Personen, die sich im Schulgebäude bewegen, müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen (ausgenommen Kinder unter 6 Jahren sowie evtl. Menschen mit besonderen Bedürfnissen).

Abstand halten! Der Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zu jeder anderen Person muss dauerhaft gewahrt bleiben. Bei Kindern im Volksschulalter wird dies evtl. nicht in jeder Situation möglich sein, die Kinder sind jedoch so gut als möglich zur Beachtung der Abstandsregel anzuhalten.

Schulfremde Personen dürfen das Gebäude ausschließlich nach Terminvereinbarung mit der Lehrperson der Landesmusikschule betreten und haben dabei einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies betrifft auch die Eltern von Schülerinnen und Schülern.

Hände waschen! Jede Person muss sich unmittelbar nach Betreten der Landesmusikschule gründlich mit Wasser und Flüssigseife die Hände waschen (mind. 30 Sekunden).

Sekretariat: Zusätzlich zum dort diensthabenden Personal hat jeweils nur eine weitere Person Zutritt. Für entsprechende Hygienemaßnahmen ist Sorge zu tragen. Vor diesen Räumen ist auf ausreichend Abstand für wartende Personen zu achten.

Wenn Musiklehrpersonen oder SchülerInnen sich krank fühlen, dürfen sie nicht in die Musikschule kommen.

Lehrerzimmer sind entsprechend der Abstandsvorschriften zu nutzen.

*Info: Faceshield/Visier kann als Ersatz für Mund-Nasen-Schutz verwendet werden

Bis zu den Sommerferien gilt auch ein Stufenplan, der von der Landesregierung beschlossen wurde und dem ein genehmigtes Sicherheitskonzept zugrunde liegt. Den genauen Plan entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben im Anhang.

Der Parteienverkehr ist in der Direktion und im Sekretariat nur mit Terminvereinbarung möglich! Kontakt telefonisch unter 05332-7826/560 oder per Mail an woergl@lms.tsn.at

Testungen laufen weiter

Derzeit gibt es in Tirol mit Innsbruck, Zams, Kufstein, St. Johann, Schwaz und Lienz sechs Screening-Stationen. Das Personal an Screening-Stationen wird alternierend von mehreren Einsatzorganisationen, der Mobilen Überwachungsgruppe der Stadt Innsbruck und den Krankenhäusern gestellt.   Prinzipiell kann ein Test von Privatpersonen nur mit Überweisung durch die zuvor kontaktierte Gesundheits-Hotline 1450, die von der Leitstelle Tirol betreut wird, in Anspruch genommen werden.

Medientermin an der Sceening-Straße in der Innsbrucker Olympiaworld. © Land Tirol/Kaser

Medientermin an der Sceening-Straße in der Innsbrucker Olympiaworld. © Land Tirol/Kaser