Fußgängerzone trotz vieler Bedenken

Mit einem 15:9-Beschluss verordnete der Wörgler Gemeinderat am 30. September 2021 für den nördlichen Teil der Bahnhofstraße eine Fußgängerzone – ungeachtet zahlreicher Einwände und Stellungnahmen von Anrainern wie von Interessensvertretungen. Während die Mandatare der Liste Hedi Wechner, der FWL und der Wörgler Grünen dafür stimmten, hieltendie ÖVP-nahen Mandatare der Bürgerliste Wörgler Volkspartei, vom Team Wörgl sowie von der Jungen Wörgler Liste dagegen.

Der Straßenabschnitt von der Kreuzung Fritz-Atzl-Straße bis zum Fussl wird mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt. Ausgenommen sind Ladetätigkeiten von 6-10:30 Uhr, Fahrradverkehr im Schritttempo und Inhaber von Ausnahmegenehmigungen, die ausschließlich Grundstücks- und WohnungseigentümerInnen sowie MieterInnen und PächterInnen erhalten – nicht allerdings MitarbeiterInnen, KundInnen oder PatientInnen der Arztpraxen. Straßendienst und Müllabfuhr dürfen ebenso jederzeit fahren wie Rettungsdienste – allerdings keine Taxis generell, nur wenn sie Krankentransporte vornehmen.

GR Kayahan Kaya (Bürgerliste VP) nahm Bezug auf die von Anrainern vorgebrachte Kritik und wollte wissen, warum diese nicht frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen wurden. Bgm. Hedi Wechner meinte, dass eine Anrainer-Einbeziehung bei der Planung einer Fußgängerzone „nicht üblich ist – dazu braucht es professionelle Planung.“  GR Hubert Mosser (Bürgerliste VP) erhielt auf die Frage, wieviele Personen als Anrainer zufahren dürfen, keine Antwort. Er wies auf Stellungsnahmen von Ärzte- und Wirtschaftskammer hin: „Darin wird unabdingbar eine Anfahrbarkeit der Praxen gefordert – sonst drohe eine Abwanderung der Patienten. Die Wirtschaftskammer fordert, dass ausreichend alternative Parkplätze für die betroffenen Anrainer geschaffen werden und Taxiverkehr jederzeit erlaubt sein soll“, so Mosser, der sich wunderte, dass diese Einsprüche nicht berücksichtigt werden. Zudem wollte er wissen, „wie die Stadt sicherstellt, dass es nicht zu Schadenersatzforderungen kommt“ und ob die genannten „Maximalkosten von 1,5 Millionen Euro garantiert werden können – ohne Wissen über den Leitungsbestand im Boden“. Mosser beantragte zur Klärung der offenen Fragen eine Absetzung der Beschlussfassung von der Tagesordnung – das wurde allerdings von 15 Mandataren abgelehnt.

Stadtbauamtsjurist Dr. Peter Egerbacher nahm Stellung zu Mossers Fragen. Die Kammern hätten nur Anhörungsrecht – damit seien deren Stellungnahmen nicht als Einspruch zu werten, sondern lediglich als Anmerkungen. Gegen eine Verordnung seien Einsprüche rechtlich nicht möglich. Was Schadenersatzforderung betrifft: „Aus einer Verordnung kann kein Schadenersatz abgeleitet werden.“ Auf die Frage nach der Kostengarantie meinte Bgm. Wechner, dass die 1,5 Millionen Euro ein Richtwert seien. Eine Untergrund-Untersuchung vorab hätte zusätzlich Kosten verursacht.

Vizebgm. Hubert Aufschnaiter (Bürgerliste VP) wies auf die Problematik der Zufahrt und Ausfahrt aus der Gisela Straße hin. Verkehrsreferent Ing. Emil Dander (Liste Hedi Wechner) sieht darin kein Problem: „Das sind täglich 320 Einfahrten und 180 Ausfahrten in die Bahnhofstraße“, so Dander. Andere Straßen in Wörgl seien wesentlich höher belastet, zudem falle der Umwegverkehr beim Rückstau vor dem Bahnhofsplatz weg. Grundsätzlich bedürfe es eines Umdenkens, einer Mobilitätswende  weg vom motorisierten Individualverkehr. Die Fußgängerzone sei ein Schritt in die richtige Richtung. Als „Chance zur Belebung der Bahnhofstraße“ sieht die FWL die Fußgängerzone und die Wörgler Grünen sehen darin eine „echte Verkehrsberuhigung für die Innenstadt“. Was Anrainerprobleme betreffe, würde „die Stadtführung zufriedenstellende Lösungen finden.“