Land Tirol lehnt Badl-Nutzungskonzept ab

Die Abteilung Raumordnung vom Amt der Tiroler Landesregierung legte nun eine raumordnungsfachliche Stellungnahme für das Badl-Nutzungskonzept der Eisenstein GmbH für das Badl-Areal vor, die von der Stadt Wörgl angefordert wurde. Das Fazit der Gutachterin DI Baur: Das vorgelegte Konzept sei „raumordnungsfachlich nicht vertretbar“ und stehe im Widerspruch zum örtlichen Raumordnungskonzept. Kritisiert wird, dass hier zentrumsnahe Funktionen vorgesehen seien, die zu viel Verkehr verursachen und „Zersiedelungstendenzen“ fördern würden. Denkbar sei „die Wiederbelebung der Gastronomie, der Ausbau von Erholungsfunktionen, aber keine Freizeitwohnsitze, ein überschaubares Angebot an Seminarräumen mit Unterkunftsmöglichkeit oder die Unterbringung von Flüchtlingen.

Bei der Beurteilung des Projektes geht das Land vom bestehenden Raumordnungskonzept der Stadt Wörgl und dessen Nutzungsfestlegungen aus.  Bei dem vorgelegten Nutzungskonzept handele es sich um eine Vielzahl von Nutzungen, die dem Örtlichen Raumordnungskonzept widersprechen würden. Demzufolge habe sich der Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung innerhalb der bestehenden Grenzen zu konzentrieren. Durch die geplante Nutzung für Wohnen,  Schule und  Kinderbetreuung werde diesem Schwerpunkt durch die Schaffung einer neu angelegten abgelegenen Siedlungsentwicklung entgegengearbeitet. Bei Schule und Kindergarten handele es sich um zentrumsnahe Funktionen, die sich innerhalb des Siedlungsraums befinden sollten. Das Schaffen von Wohnraum außerhalb der Siedlungsgrenzen fördere Zersiedelungstendenzen, die einer geordneten Entwicklung im Sinne der Raumordnung widersprechen, heißt es im Gutachten. Dass sich Schule und Kinderbetreuung bereits jetzt nur wenige hundert Meter Luftlinie entfernt am Zauberwinklweg befinden und die Naturnähe aufgrund des pädagogischen Konzeptes suchen, findet in der Beurteilung keine Berücksichtigung.

DI Baur bezieht sich auch auf § 5 des Örtlichen Raumordnungskonzeptes, demzufolge im gesamten Gemeindegebiet flächenintensive touristische Einrichtungen nicht anzustreben seien. Dass die bestehende Flächenwidmung fürs Bad-Areal als Großbeherbergungsbetrieb mit 200 Betten und 100 Räumen wohl auch nicht in dieses Konzept passte, störte bei der Bestätigung der Flächenwidmung seinerzeit das Land allerdings nicht.

Durch die Aufstellung der Pavillons erfolge „eine Verhüttelung“, die einer bodensparenden Raumordnung entgegenstehe. Eine Argumentation, die allerdings angesichts der angrenzenden Schrebergartensiedlung hinterfragbar ist.

Bad Eisenstein Areal - südlicher Hang.

Bad Eisenstein Areal – auch der südlicher Hang des Badl-Areals soll genützt werden.

Die verkehrsmäßige Erschließung erfolge derzeit über den Oberen Aubachweg, der aufgrund seiner Breite für ein erhöhtes Verkehrsaufkommen nicht ausgelegt sei. Laut örtlichem Raumordnungskonzeptes der Gemeinde werde festgelegt, dass die Umsetzung einer KFZ-Verkehr minimierenden Raumordnungspolitik erforderlich sei. „Die diversen Nutzungsaufstellungen des vorgelegten Konzeptes (Hotel Garni, Hotel, Pension, Schule, Kindergarten,…) erzeugen ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, für welches die vorhandene Erschließung nicht ausgestattet ist. Zudem ist eine entsprechende Anzahl an Parkplätzen zu schaffen, welche sich durch einen sehr hohen Flächenbedarf nachteilig auf das bestehende Landschaftsbild auswirkt“, heißt es im Gutachten.

Durchaus denkbar seien die Wiederbelebung der Gastronomie, die Bereitstellung von Seminarräumen mit Unterkünften und ein Ausbau der Erholungs-, Sport- und Freizeitfunktionen, keine Freizeitwohnsitze. Durch die derzeitige Anordnung von Kleingärten, der Sprungschanze, der Tennisanlage, der umgebenden Freiflächen und des Waldes sei hier der weitere Ausbau der Erholungsfunktion durchaus zielführend. Der Landschaftsraum trägt unmittelbar zu dieser Erholungsfunktion bei und sollte nicht nachteilig durch eine großflächige und/ oder hohe Bebauung beeinträchtigt werden. Das Schaffen einer Unterbringung für Flüchtlinge sei durchaus ein positiver Ansatz, der zu befürworten sei, auch wenn diese zentrumsnah eine bessere Integration erfahren könnten, heißt es im Gutachten.

Projektbetreiber Roland Ponholzer von der Eisenstein GmbH will trotz der negativen Einschätzung des Gutachtens weiter Gespräche führen und glaubt, dass der innovative Ansatz des Integrationsprojektes, bei dem die Nähe zur Natur wesentlicher Bestandteil des Konzeptes und der Arbeitsweise in den geplanten Einrichtungen ist, zu wenig berücksichtigt wird: „Es wurde noch nicht verstanden, worum es hier geht.“ Die Stadtpolitik wird sich mit dem Thema bei einer Fraktionsführersitzung am 27. Oktober 2015 befassen.

Stellungnahme von GR NR Schimanek
Mittels Presseaussendung meldete sich am 15.10.2015 NR GR Carmen Schimanek zur Causa Badl zu Wort: „Dass die Raumordnungsabteilung des Landes mit den Plänen der Eisenstein Wörgl GmbH keine Freude haben wird, war für mich von Anfang an klar“, so Schimanek. Zu bisherigen Stellungnahmen merkt sie an, dass es „nun laut Betreiber letztendlich nur darum geht, was die Stadt will, ist ebenso unsinnig wie der Vorwurf von Vizebgm. Evelin Treichl, dass sich die Stadt in diesem Zusammenhang noch nicht geäußert hat.“ Letztendlich entscheide die Raumordnungsabteilung des Landes, die sich mit ihrer Stellungnahme eindeutig dazu geäußert habe.