Zu den im Brixental durchgeführten „Schneeflügen“ wurden am 8. Jänner 2016 im Landhaus der verantwortliche Hubschrauberpilot sowie der Vorstand des Seilbahnunternehmens zum Sachverhalt befragt, teilt das Land Tirol mit, das ein behördliches Ermittlungsverfahren einleitet. Flüge mit Außenlast dürfen nach den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes nicht über in Betrieb befindliche Seilbahnanlagen oder Pisten erfolgen. „Darüber hinaus hat der Pilot die Flugstrecke so zu wählen, dass bei einer eventuell herab fallenden Last weder Personen noch Sachen gefährdet werden“, führt Bernhard Knapp, Vorstand der Abteilung Verkehrsrecht des Amtes der Tiroler Landesregierung, aus. „Dabei werden auch die kursierenden Videoaufzeichnungen ausgewertet und überprüft, ob Verstöße gegen luftfahrtrechtliche Bestimmungen vorliegen. Demgemäß wird von der zuständigen Behörde ein Ermittlungsverfahren nach verwaltungsstrafrechtlichen Vorschriften eingeleitet.“ Zudem hatte das Unternehmen keine Bewilligung für die Schneetransporte. Das Amt der Tiroler Landesregierung wird daher sämtliche Außenlandebewilligungen einer genauen Prüfung unterziehen. „Wir alle haben großes Verständnis für die derzeitige Situation der Skigebiete. Dennoch müssen die bei uns geltenden Gesetze eingehalten werden“, so Knapp abschließend.
Text: Mag. Florian Kurzthaler/Land Tirol