Ab Montag, 4. Mai 2020, sind im Seniorenheim wieder eingeschränkt Besuche möglich. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten, um die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Vorerst wurde die Besuchszeit auf die Zeit von 13 bis 17 Uhr beschränkt und ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Auch die Anzahl der Besucher ist limitiert, damit nicht zu viele externe Personen gleichzeitig im Gebäude sind. Die Besuchszeit selbst ist mit 50 Minuten begrenzt, auch können für den Besuch nur die Räumlichkeiten im Erdgeschoss und im Park genutzt werden. Die Wohnbereiche, das Stiegenhaus sowie die Lifte bleiben für Besucher gesperrt. Die Ausnahme bildet der Besuch von bettlägerigen BewohnerInnen. Diese dürfen in den Zimmern selbst besucht werden, allerdings wird gebeten, dafür vordergründig nur das Stiegenhaus zu benutzen.
Hygieneregeln beachten
Generell ist je mobilem Bewohner der Besuch mit maximal 2 Angehörigen gestattet. Bei Besuchen von immobilen BewohnerInnen in den Zimmern ist jeweils nur ein Angehöriger zugelassen. Die Leitung des Seniorenheimes weist darauf hin, dass grundsätzlich Besuche nur von Angehörigen gestattet sind, die keine Krankheitssymptome aufweisen. Selbstredend ist es auch verpflichtend, sich beim Betreten des Seniorenheimes die Hände zu desinfizieren sowie einen Mund-und Nasenschutz zu tragen. Auch sind die Abstandsregeln einzuhalten, Händeschütteln und Umarmungen sollen vermieden werden. Der Besuch von Kindern unter 6 Jahren ist außer in begründeten Ausnahmefällen nicht gestattet. Diese müssen allerdings vorab mit der Leitung des Hauses oder Wohnbereichsleitung geklärt werden. Besuche in Quarantänebereichen sind nicht gestattet, ausgenommen bei BewohnerInnen in der letzten Lebensphase und unter Auflage besonderer Vorsichtsmaßnahmen.
Anmeldung beim Haupteingang
Dies ist für alle BesucherInnen verpflichtend. Alle werden dann ausnahmslos namentlich erfasst (Datum, Name, Telefonnummer, Besuch bei wem, Uhrzeit von/bis, Temperaturmessungen mittels kontaktlosem Thermometer). Für die Besuchszeiten gibt es auch an den Wochenenden einen Journaldienst im Haupteingangsbereich.
Neue Ausgangsregelungen für BewohnerInnen
Mittels Erlass der Bundesregierung endete die generelle Ausgangssperre mit 1. Mai 2020. Somit ist ein Anhalten oder Festhalten von selbstständigen BewohnerInnen ab diesem Datum nicht mehr zulässig. Diese können somit auch von den Angehörigen ab dem 4. Mai 2020 abgeholt werden. Die BewohnerInnen erhalten für diese Ausflüge eine Maske, Angehörige werden angehalten, auf das Tragen dieser Masken zu achten. Die Abholung erfolgt im Erdgeschoss des Seniorenheimes.
Spaziergänge in Begleitung
BewohnerInnen, die mit dem Ende der Ausgangssperre das Seniorenheimgelände selbstständig für Erledigungen und Spaziergänge verlassen möchten, steht eine Begleitung zur Seite. Diese wird über die Ehrenamtskoordination des Hauses organisiert und dient zur Unterstützung und dem Schutz der BewohnerInnen.
Für nähere Informationen steht ihnen die Verwaltung des Seniorenheimes Wörgl unter 05332/77255 gerne zur Verfügung.
Text: Pressestelle Stadtgemeinde Wörgl/Mag. Andreas Madersbacher