Der Transitverkehr durch Tirol erreichte 2019 mit 2.422.473 Lkw-Fahrten über den Brenner einen neuen Rekordwert. Im Jahresvergleich bedeutet das eine Zunahme um 7,4 Prozent! Das Land will nun den ROLA-Verkehr auf 400.000 Lkw/Jahr steigern. Für Wörgl bedeutet das eine zusätzliche Belastung mit Lkw-Verkehr durch die Rola-Verladestelle.
Tirol hat seine Hausaufgaben nicht erfüllt, zieht das Transitforum Austria-Tirol aus den nun seit Jahren steigenden Transit-Lkw-Zahlen seine Schlüsse. „Denn wäre es tatsächlich so, hätte es seit der ersten schwarz/grünen Tiroler Landesregierung kein sattes Plus von 25 % beim Lkw-Transit gegeben“, teilt Fritz Gurgiser in einer Presseaussendung mit. „Wir legen Wert darauf, dass angesichts der höchsten Lkw-Transitzahlen aller Zeiten (im Transitvertrag war noch eine österreichweite Obergrenze von 1.475.100 Transitfahrten festgeschrieben und die war schon um rund 500.000 politisch überhöht angesetzt), von einer Erfüllung der Hausaufgaben noch keine Rede ist.“
Wie das Land Tirol mitteilt, gilt seit 1. Jänner 2020 nun ein verschärftes Sektorales LKW-Fahrverbot in Tirol. Damit sind dreizehn Gütergruppen von Kufstein/Langkampfen bis Ampass verboten – Ausnahmen gelten nur mehr für die neuesten LKW.
Neben den acht bereits bisher verbotenen Gütergruppen dürfen ab 1. Jänner 2020 auch Papier und Pappe, flüssige Mineralölerzeugnisse, Zement, Kalk und gebrannter Gips, Rohre und Hohlprofile sowie Getreide nicht mehr mit Fahrzeugen über 7,5 Tonnen auf der A 12 Inntalautobahn zwischen Kufstein/Langkampfen und Ampass transportiert werden. Damit werden insgesamt dreizehn Gütergruppen vom verschärften Sektoralen Fahrverbot erfasst.
Die bisherige generelle Ausnahme für LKW der Euroklasse VI wird außerdem auf die neuesten Fahrzeuge der Euroklasse VI eingeschränkt. Somit sind neben den bestehenden Ausnahmen nur mehr diese umweltschonendsten LKW, ebenso Fahrzeuge mit Elektroantrieb oder Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie sowie befristet der Ziel- und Quellverkehr auch für ältere LKW-Euroklassen vom Fahrverbot ausgenommen. Durch den Ausbau des ROLA-Angebotes sollen bis Ende 2020 insgesamt 400.000 LKW pro Jahr auf die Schiene verlagert werden können.
Für Verkehrslandesrätin LHStvin Ingrid Felipe ist der eingeschlagene Weg fortzusetzen: „Unser begleitendes Monitoring zeigt, dass die Verlagerungswirkung des bestehenden Sektoralen Fahrverbots aufgrund der bisherigen generellen Ausnahme der LKW der Klasse Euro VI und der fortschreitenden Flottenerneuerung überschaubar ist. Es ist zwar eine stetige Verbesserung der Luftqualität festzustellen, trotz alledem verzeichnen wir mit den schon bisher geltenden LKW-Fahrverboten und dem Luft-100er an den autobahnnahen Messstellen nach wie vor Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte. Es ist daher unsere Verpflichtung, die Fahrverbote zu verschärfen und weitere Verkehrsbeschränkungen zu erlassen, um die Bevölkerung zu schützen.“ Felipe verweist zudem auf das mit Jahresbeginn verbesserte ROLA-Angebot: „Mit dem verschärften Sektoralen Fahrverbot wird gleichzeitig die ROLA-Hochlaufphase auf der Brennerroute starten.
Ausnahmen für den Ziel- und Quellverkehr
Da neuere Schwerfahrzeuge nachweislich ein besseres Emissionsverhalten als ältere LKW haben und auch ein Anreiz für Unternehmen geschaffen werden soll, auf die beste Technologie umzurüsten, bleiben LKW der Euroklasse VI, die ab dem 1. September 2018 erstmalig zugelassen wurden, vom Fahrverbot ausgenommen. Ebenso bleibt der Ziel- und Quellverkehr mit einer zeitlich gestaffelten Bindung an bestimmte Euroklassen vom Fahrverbot ausgenommen. So sind LKW der Euroklasse IV ab 1. Jänner 2020 und LKW der Euroklasse V ab 1. Jänner 2023 vom Fahrverbot auch im Ziel- und Quellverkehr betroffen. Jene „Zone“, für die die Ausnahmen gelten, wird zum Teil befristet bis 31. Dezember 2020 in Ost-West-Richtung nach Bludenz und Feldkirch und nach Graubünden und Liechtenstein ausgeweitet, um eine vorübergehende stärkere Betroffenheit einzelner Regionen von diesen Fahrverboten zu berücksichtigen.
Link zur Verordnung im Rechtsinformationssystem RIS:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000636
Informationen des Landes Tirol zu den Fahrverboten und Geschwindigkeitsbeschränkung nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L):
https://www.tirol.gv.at/umwelt/luftqualitaet/nachtfahrverbot
Informationen der Wirtschaftskammer Tirol:
https://www.wko.at/branchen/t/transport-verkehr/Sektorales-Fahrverbot.html
Factbox für das neue Sektorale LKW-Fahrverbot ab 1. Jänner 2020:
Güterklassen, für die das Sektorale Fahrverbot schon bisher gegolten hat:
alle Abfälle, die im Europäischen Abfallverzeichnis aufgenommen sind
Steine, Erden und Aushub
Rundholz und Kork
Kraftfahrzeuge der Ober- und Untergruppen L1e, L2e, L3e, L4e, L5e, L6e, L7e, M1, M2 und N1 im Sinn des § 3 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967
Nichteisen- und Eisenerze
Stahl, ausgenommen Bewehrungs- und Konstruktionsstahl für die Belieferung von Baustellen
Marmor und Travertin
Fliesen (keramisch)
Güterklassen, für die das Sektorale Fahrverbot ab dem 1. Jänner 2020 neu gilt:
Papier und Pappe
flüssige Mineralölerzeugnisse
Zement, Kalk und gebrannter Gips
Rohre und Hohlprofile
Getreide
Quellen: Transitforum Austria-Tirol und Land Tirol/ Benjamin Graus, BA