Der Wörgler Gemeinderat bewilligte am 10. Dezember 2025 den Ausbau des Wörgler Radwegenetzes durch die Verordnung von fünf Fahrradstraßen. Auf diesen haben Radfahrer künftig Vorrang vor dem Autoverkehr, was bei diversen Kreuzungspunkten zu Konflikten führen kann. Deshalb sollen diese extra gekennzeichnet und mit roter flächiger Bodenmarkierung sichtbar gemacht werden.
Auf Fahrradstraßen dürfen ausschließlich Radfahrer und Anrainer mit maximal 30 km/h unterwegs sein, eine Durchfahrt für Andere ist nicht erlaubt. Angezeigt werden sie durch große Fahrradmarkierungen auf der Fahrbahn.
Folgende Straßenzüge wurden zu Fahrradstraßen umgewandelt: Die Bibiana Blaikner-Straße von der Kreuzung Gilm-Straße bis zu Kreuzung Simon Mayer-Straße. Die Vogelweider Straße und die Kanzler-Biener-Straße beginnend beim Trainingszentrum. Die Peter Anich-Straße von der Kreuzung Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Hagleitnerstraße – hier wird die Ladestraße ein neuralgischer Kreuzungspunkt. Weiters die Unterguggenberger Straße von der Kreuzung Brixentaler Straße bis zur Kreuzung Federer-Straße und der Winklweg von der Kreuzung Gangl-Straße bis zur Kreuzung Neumarkter Straße.
Weitere Maßnahmen betreffen den Madersbacherweg von der Keruzung Spar-Zufahrt bis zum Sportzentrum und die neu gebaute Rendlbrücke: Hier werden Geh- und Radwege ohne Benützungspflicht verordnet. Der Beschluss wurde mit 20 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme der MFG gefasst.
- Die Peter Anich Straße soll eine Fahrradstraße werden.
- Derzeit wird der Hochwasserschutz entlang der Brixentaler Ache ausgebaut.
- Das aktuelle Hochwasserschutz-Projekt Unteres Brixental errichtet auf einer Länge von rund 12,8 Kilometern umfassende Schutzmaßnahmen für die Gemeinden Angath, Wörgl, Kirchbichl, Itter und Hopfgarten.
- Im Zuge des Rendlbrücken-Neubaues wurde die Radweg-Anbindung erneuert und eine neue Hochwasserschutzmauer errichtet.
- Eine Ruhebank am Radwegende – ein wohl etwas „kreativer Aufstellungsort“ für das Stadtmöbel, das so eher eine Gefahrenquelle als ein Ort zum Ausrasten ist.
Schulstraße beim Pflichtschulzentrum
Mit einstimmigem Beschluss stimmte der Gemeinderat für die Verordnung einer Schulstraße im Pflichtschulbereich für die beiden Straßenzüge Adolf Pichler-Straße und Dr. Franz Stumpf-Straße. Hintergrund ist eine Entscheidung der BH Kufstein bei der ersten Klage gegen ein Strafmandat der Stadtpolizei, derzufolge das „Elterntaxi“ plötzlich auch als Anrainerverkehr gelte. Mit der neuen Verordnung soll Rechtssicherheit geschaffen werden, um den privaten An- und Abholverkehr zu unterbinden.
Statt des Fahrverbotes für KFZ-Verkehr wird die blaue Schulstraß-Tafel montiert mit der Zusatztafel „gilt an Schultagen von 7:15-8:00 und von 11:40-13:00, ausgenommen Lehrpersonal und Lieferdienste“. Radfahrer, Anrainer, öffentlicher Verkehr, Schulbusse und Einsatzfahrzeuge sind laut STVO bei einer Schulstraße vom Fahrverbot ausgenommen.
Geänderte Verkehrsführung im Ortsteil Winkl
Nach Anrainerbeschwerden wird das Einfahrtsverbot in den Ortsteil Winkl von der Brixentaler Straße aus wieder entfernt. Mit der Errichtung von zwei Ausweichen soll die die Straße auch mit Gegenverkehr konfliktfrei zu befahren sein. Mit 20 Ja-Stimmen (1 Gegenstimme Walter Altmann) beschloss der Gemeinderat die Änderung und den Ankauf des erforderlichen Grundes um 6.525 Euro und die Errichtung der Ausweichen um rund 5.000 Euro.




