Der Wörgler Gemeinderat am 14. Dezember 2017 stellte mit einem 15:5 Mehrheitsbeschluss die Weichen für den Musikschulneubau um 5,8 Millionen Euro, beschloss mit 18:2 Stimmen das Budget 2018 mit einem Umfang von 46,9 Millionen, bewilligte weitere Gebührenerhöhungen und mit 19:1 die Änderung der Gemeindehaftung für die Wörgler Wasserwelt, womit eine Umschichtung der Rückzahlungskonditionen für die Kreditfinanzierung verbunden ist. Dabei stellte sich heraus, dass das WAVE zur Hälfte mit einem Fremdwährungskredit finanziert wurde. Wie hoch die Verluste daraus sind, wurde nicht beziffert – das zeige sich jetzt erst bei der Umstellung auf Euro.
Einen Aufschub der Entscheidung über den Musikschul-Neubau beantragte Wörgls Vizebürgermeister Hubert Aufschnaiter. Die Unterlagen als Entscheidungsgrundlage seien zu kurzfristig übermittelt worden und würden teilweise noch fehlen. „In so kurzer Zeit ist es nicht möglich, sich seriös vorzubereiten und zu entscheiden“, erklärte Aufschnaiter und wies darauf hin, dass die letzten Unterlagen erst am Vortag nachmittags übermittelt wurden. Die Bürgerliste Wörgler Volkspartei beantragte deshalb die Absetzung von der Tagesordnung und die Abhaltung eines Sondergemeinderates im Jänner 2018 zur Beschlussfassung. Das wurde von den Mandataren der Liste Hedi Wechner und der FWL mit einem 13:7 Mehrheitsbeschluss abgelehnt. Durch die spätere Beschlussfassung 2018 würden die Baukosten weiter steigen
„Die letzten Gespräche wurden am Dienstag geführt“, erklärte Technik-Ausschussleiter Gemeinderat Andreas Schmidt, der gemeinsam mit Vizegbm. Mario Wiechenthaler und dem Finanzabteilungsleiter Mag. Walter Hohenauer seit dem Neubau-Grundsatzbeschluss des Gemeinderates im Juli 2017 die Verhandlungen mit der WIST führte, beraten vom Vergabejuristen Dr. Schöpf und Gemeinderat Dr. Herbert Pertl. Aus diesen Verhandlungen resultiert nun die neue Vorgangsweise: Das Gebäude, in dem die Musikschule, das Probelokal der Stadtmusik sowie die Volkshilfe untergebracht wird, errichtet nicht die WIST, sondern die Stadt Wörgl, die damit als Generalunternehmer auftritt und dann Vermieter an die Volkshilfe sein wird. Das Gebäude befindet sich dann im Eigentum der Stadt, nicht aber das Grundstück – die WIST räumt für dessen Nutzung einen Baurechtsvertrag mit einer Laufzeit von 50 Jahren mit einer Verlängerungsmöglichkeit um 5 Jahre ein. Für die Zeit danach erhält die Stadt ein Vorkaufs- bzw. Vormietrecht. Die Tiefgarage unter dem Gebäude wird nicht von der Stadt, sondern von der WIST errichtet.
Das Gebäude mit einer Nutzfläche von rund 2.640 Quadratmetern wird in Summe 5,822.120 Euro kosten. Der Rohbau ist mit knapp 4 Millionen Euro beziffert, für Akustik und Einrichtung sind 390.000 Euro veranschlagt, für die Technik 50.000 Euro, für Rechtsberatung 15.000 Euro, für Architektur 175.000 Euro und als Projektablöse für die WIST sind 500.000 Euro eingerechnet. Zu diesen Gesamtkosten von 5,087 Mio. Euro kommt rund eine Million Euro Mehrwertsteuer, wobei durch die Vermietung Vorsteuer von 473.000 Euro abgezogen werde. Die Brutto-Errichtungskosten in Höhe von 5,8 Millionen sollen zu 562.400 Euro aus gewidmeten Rücklagen, mit rund 250.000 Euro Investitionsförderung aud dem Kommunal-Investitionsprogramm und zu 5,01 Mio. Euro aus einem Kredit mit 25 Jahren Laufzeit und jährlichen Kreditraten von rund 250.000 Euro. Der Stadt werden daraus voraussichtlich unter Berücksichtigung von Mieteinnahmen rund 165.000 Euro Finanzierungskosten erwachsen.
Die Kostenkalkulation sieht jährliche Mieteinnahmen in Höhe von 108.000 Euro sowie 6.000 Euro aus dem Betrieb des Veranstaltungslokals (Vortragssaal) vor. Der Baurechtszins an die WIST wird mit 21.600 Euro netto beziffert, für die Tiefgaragennutzung sind 4.320 Euro Ausgaben einkalkuliert, an Umsatzsteuer werden 2.160 Euro jährlich fällig. Durch die Vermietung würden somit jährlich rund 86.000 Euro lukriert, die die Kreditrate senken.
Ausverhandelt wurde nun die Einräumung des Baurechtes durch die WIST, die Übernahme der Planungsleistungen des Architekturbüros Adamer-Ramsauer und des Gesamtunternehmervertrages von der WRS Energie- und Baumanagement GmbH.
Bürgermeisterin Hedi Wechner bedankte sich beim Verhandlungsteam für die über einjährige intensive Vorbereitung und gestand ein, dass die Unterlagen „erst sehr spät gekommen sind.“ Die Bürgerliste habe wertvolle Impulse gebracht. Statt mieten selbst errichten, die Einräumung eines Vorkaufs-/Vormietsrechtes sowie die Einbeziehung des Landesmusikschuldirektors. Jetzt sei die Stadt „auf der sicheren Seite“ und werde „finanziell nicht überfordert“. „Das Projekt hat sich toll entwickelt“, räumte Vizebgm. Aufschnaiter ein, dankte ebenso wie GR Ing. Emil Dander dem Verhandlungsteam, wollte aber vor Beschlussfassung den Generalunternehmervertrag sowie den Vermieter-Vertrag an die Volkshilfe am Tisch haben. Diese würden aber erst nach dem heutigen Beschluss unterzeichnet, so Schmidt.
Gegen einen Aufschub sprach sich Vizebgm. Mario Wiechenthaler mit Hinweis auf den Bauherrenfixpreis hin – dieser würde sich verteuern. „Seit gestern Nachmittag war es mir nicht möglich, sämtliche Unterlagen durchzuarbeiten“, begründete GR Dr. Andreas Taxacher vom Team Wörgl seine Stimmenthaltung. Gleich argumentierte GR Michael Riedhart von der Jungen Wörgler Liste und erkundigte sich nach dem Gebäudetechnikstandard. „Der wird entgegen des Erstentwurfes im A1+ Niedrigenergie-Standard ausgeführt“, informierte Schmidt.
Riedhart warf weiters die Frage nach der Zukunft nach Ablauf der 50 bzw. 55 Jahre Frist des Baurechtsvertrages auf: „Wer garantiert, dass die WIST das Gebäude dann verkauft?“ Nach derzeitigem Baurechtsgesetz gehen Gebäude, die auf dem Grundstück errichtet werden, nämlich ins Eigentum des Grundbesitzers über. „Wir zahlen jahrzehntelang und wissen nicht, zu welchem Preis wir das zurückkaufen können“, kritisierte Riedhart und bemängelte, dass beim Kostenvergleich mit dem Projekt aus dem Jahr 2015 die damals vorgesehene Nachmittagsbetreuung nicht herausgerechnet wurde.
„Ihr sucht zwanghaft einen Grund für die Ablehnung“, wehrte Bgm. Hedi Wechner das Ansinnen zur Adaptierung des Vergleichsangebotes auf gemeindeeigenem Grund ab. Die jetzige Opposition habe ein Blaulichtzentrum ohne Details beschlossen. Jetzt sei das „Haus der Musik“ ein „Mercedes zum Preis eines Mittelklassewagens“, so Wechner. „Ein geleaster Mercedes, den wir nicht rauskaufen können“, konterte Riedhart, der damit das Problem auf die nächsten Generationen abgewälzt sieht: „Das Vorkaufsrecht ist gut und recht – aber was nützt es uns, wenn das Gebäude nicht verkauft wird. Dann stehen wir vor demselben Problem wie heute.“
Bei der Beschlussfassung stimmten 15 Mandatare dem Neubau des „Haues der Musik“ zu, 5 Mandatare (Bürgerliste, Team Wörgl und Junge Wörgler Liste) enthielten sich der Stimme.
WAVE-Rückzahlung läuft bis 2032
Die noch offene Rückzahlung von 10,3 Millionen Euro für das Wörgler Erlebnisbad WAVE beschäftigte am 14. Dezember den Gemeinderat. Das ausgegliederte Trägerunternehmen „Errichtungsgesellschaft Erlebnisbad Wörgl GmbH & Co KG“ gehört zu 81,82 % den Stadtwerken und zu je 9,09 % der Stadt sowie dem Tourismusverband. Stadtwerke-Geschäftsführer Reinhard Jennewein erläuterte den Sachverhalt.
Derzeit bestehen drei Kreditvereinbarungen. Im Jänner 2002 wurde mit einem 11:9 Gemeinderatsbeschluss der Finanzierungsvertrag über 12,57 Millionen Euro (Laufzeit 2023,mit Verlängerung 2027) sowie die Haftungsübernahme der Stadt beschlossen. Zur Behebung des Hochwasserschadens und für Attraktivierungen wurden weitere 4,5 Millionen Euro Kredit aufgenommen (Laufzeit 2032). Gemeindehaftung und Rückhaftungsvereinbarung zwischen Stadtgemeinde und Stadtwerke wurden von der Aufsichtsbehörde bewilligt.
Da die drei Kreditverträge „nicht optimal“ seien, wurde nun ein neuer Kreditvertrag mit der Hypo Tirol ausverhandelt. Für die Tilgung sind bis 2032 rund 760.000 Euro jährlich zu bezahlen. Der Vorteil der Kreditzusammenlegung sei eine Kostenreduzierung und der Wegfall der jährlichen externen Finanzberaterkosten in Höhe von 10.200 Euro sowie des Fremdwährungsrisikos. Die Gemeindeaufsichtsbehörde habe bereits grünes Licht signalisiert und begrüße die Risikoverringerung durch das Ausscheiden aus der Fremdwährungsfinanzierung. Grün-GR Richard Götz erkundigte sich nach der Fremdwährungsfinanzierung und der Höhe der angefallenen Verluste. „Fremdwährungsfinanzierung war bis zu 50 % erlaubt und wurde gemacht“, erklärte Jennewein. Das Bad sei teilweise mit Schweizer Franken finanziert worden. Verluste gäbe es, die Höhe stehe erst bei der Euro-Einlösung fest, so Jennewein.
Die Beschlussfassung zur Änderung der Gemeindehaftung entsprechend der neuen Kreditlaufzeit erfolgte mit 19 Ja- bei einer Nein-Stimme. Vizebgm. Mario Wiechenthaler begründete seine Gegenstimme damit, dass er 2002 und 2007 auch nicht zugestimmt habe.