„Mit den rechts- und verfassungswidrigen Ausnahmen des EURO VI sowohl vom Lkw-Nachtfahrverbot als auch vom sektoralen Lkw-Fahrverbot wurde dem Lkw-Transit wie nie zuvor die Brennerstrecke aufgemacht!“ kritisiert das Transitforum Austria-Tirol. „Deshalb neuerlich die klare und rechtlich korrekte Forderung, diese Ausnahmen zurückzunehmen – enge Gebirgstäler können nicht mit Placebo-Verordnungen von Abgasen und Lärm entlastet werden.“
„Die nun in diesem WahlkRampf ständig wiederholten Aussagen, wonach Tirol die Hausaufgaben gemacht habe, sind irreführend, denn der Lkw-Transit konnte im letzten Halbjahr 2017 sowie den bisherigen Wochen des Jahres 2018 vor allem deshalb steigen, weil durch die Ausnahmen des EURO VI vom Lkw-Nachtfahrverbot (LGBl. 62/2016) sowie vom sektoralen Lkw-Fahrverbot (LGBl. 115/01.11.2016) real der gesamte Transport mit Gütern wie Abfällen, Steinen, Erden, Aushub, Rundholz und Kork, Fahrzeuge, Nichteisen- und Eisenerze, Stahl, Marmor und Travertin, Fliesen etc. ausgenommen wurde. Zusätzlich wurde beim sektoralen Lkw-Fahrverbot auch noch die Strecke wesentlich verkürzt, sodass Transporte über den Zirlerberg oder die Fernpassstrecke Richtung Brenner möglich sind“, teilt das Transitforum in einer Aussendung mit.
„Verordnungen, in denen Ausnahmeregeln nicht äußerst restriktiv gehalten werden, sondern real die gesamte Transitflotte ausnehmen (es reicht ein EURO VI Papiernachweis, auch wenn beim Auspuff ein weit höherer Stickstoffdioxidwert gemessen wird), können das Ziel – die Reduktion der weit überhöhten Stickstoffdioxid-belastungen – nicht erreichen und sind daher rechts- und verfassungswidrig. Das Transitforum Austria-Tirol hat daher bereits am 12. Dezember 2017 die zuständige Abteilung in der Tiroler Landesregierung aufgefordert, beide Verordnungen neu aufzustellen und die Ausnahmen von EURO VI zu korrigieren“, erklären Fritz Gurgiser und Clemens Franceschinel.
Irreführend seien auch die ständig wiederholten Behauptungen, diese Ausnahmen wären eine „Bedingung der EU“ gewesen; die EU könne sich zwar Ausnahmen von EURO 0 bis EURO 6 wünschen, aber niemals verlangen. „Wenn einem Mitgliedstaat oder der EU-Kommission als „Hüterin der Verträge“ der korrekte Vollzug der Schadstoffreduktion durch Rücknahme der EURO VI Ausnahmen nicht passen, kann gerne der Europäische Gerichtshof zur Klärung angerufen werden, was wir sehr begrüßen würden. Der, und niemand anders hat dann zu entscheiden, ob das EU-Recht dann verletzt wird, wenn Maßnahmen zum Schutz der Menschen und der Wirtschaft auf Grundlage der eigenen europäischen Vorgaben (!) – Richtlinie 2008/50/EG (Luftqualitätsrichtlinie) – vor den schädlichen Auswirkungen des Lkw-Transitverkehrs getroffen werden. Noch dazu, wo mittlerweile alpenweit um Milliarden Euro Eisenbahnkapazitäten zur Verfügung stehen, die alle diese unverderblichen, nicht zeitgemäßen Güter im konventionellen Waggonladungsverkehr, Containerverkehr, Ganzzügen locker bewältigen können“, so Gurgiser. „Werden diese Verordnungen nicht dem Ziel angepasst, werden wir die EU-Kommission auffordern, das am 15. Februar 2017 eingestellte Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wieder aufzunehmen und auf die Republik Italien auszudehnen (Brenner-Verona).“