Der Nachweis eines Wolfes in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsraum veranlasste die Tiroler Landesregierung am 27. April 2026, eine Abschussverordnung in den Bezirken Kitzbühel und Kufstein zu erlassen. Die Verordnung ist am selben Tag in Kraft getreten und gilt bis zum Ablauf des 21. Juni 2026. Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert.
Im Gemeindegebiet von Kirchberg in Tirol wurde ein Wolf in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern nachgewiesen, sowohl durch Sichtungsmeldungen als auch durch Foto- und Videomaterial.
Das Land Tirol appelliert wie immer an die Bevölkerung, Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung ist Bildmaterial. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs
Text: Land Tirol/Nadja Jansenberger, BA