„Bei uns in der Anich-Straße soll bei der schnell einberufenen Gemeinderatsitzung am 2. September 2026 eine Flächenumwidmung zur Kernzone vorgenommen werden. Wir haben jetzt so ziemlich alles in die Wege geleitet, um dies zu verhindern“, meldet sich im Vorfeld der Gemeinderatsitzung ein betroffener Anrainer zu Wort, der mit seiner Ablehnung nicht allein dasteht. Mittels Schreiben an Bürgermeister und Gemeinderat wird die Ablehnung begründet – u.a. mit den vielen Leerständen in der Innenstadt und der eben erst eingerichteten Radstraße. Bei einer Unterschriftenaktion unterzeichneten bereits 118 Personen gegen die geplante Umwidmung.
„Wir sind ganz klar und deutlich gegen die Erlassung des Bebauungsplanes Peter Anich Straße Gpn. 174/4 und Gpn. 174/5 KG 83020 Wörgl Kufstein gem. § 56 Abs. 1 TROG 2022 – eingereicht durch die Planverfasser PLAN ALP ZT Gmbh, Innsbruck“, heißt es im Schreiben an Bürgermeister Michael Riedhart.
„Durch die Beibehaltung der Widmung gem. § 38 (1) benötigt es auch keine OG H § 62 (4) Oberirdische Geschosse von OG H 4 und OG H 5 auf dem Gst. 174/4 und OG H 4 auf dem Gst. 174/5. Durch den Wegfall der Kernzone benötigt es im EG keine Gewerbeflächen und können hier schon Wohnungen gebaut werden. Somit kann auf dem Gst. 174/4 die Baukörper mit OG H 3 und OG H 4 und auf dem Gst. 174/5 der Baukörper mit OG H 3 bebaut werden. Diese Bebauungshöhe entspricht auch dem weiteren nach östlicher Richtung gesehenen derzeitigen Bebauungszustand“, heißt es im Schreiben. Weiters würden die vorgesehenen Gewerbeflächen zu einem enormen Anstieg des Verkehrs führen, die in keinem Einklang mit der bereits eingerichteten Fahrradstraße in der Peter Anich Straße stehe.
Petition an den Gemeinderat
„Wir, Bürgerinnen und Bürger, Anrainerinnen und Anrainer, Eigentümerinnen und Eigentümer der Peter Anich-Straße, 6300 Wörgl übermitteln zu Tagesordnungspunkt 4 eine 17-seitige Unterschriftenliste mit insgesamt 118 Unterschriften gegen die Umwidmung der Gst. 174/4 und Gst. 174/5 KG 83020 Wörgl-Kufstein von Wohngebiet § 38 (1) in Kernzone § 40 (3)“, heißt es in einem weiteren Schreiben an den Bürgermeister, den Stadt- und den Gemeinderat, mit dem um die Behandlung des Anliegens in der Gemeinderatsitzung ersucht wird.
„Nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, Widmungen nur nach dem tatsächlichen, sachlich begründeten Bedarf und unter Berücksichtigung einer Boden sparenden Bebauung vorzunehmen. Die Ausweisung von neuem Kerngebiet, obwohl in unmittelbarer Umgebung bereits gewerbliche Leerstände existieren, widerspricht den Grundsätzen der Zersiedelungsvermeidung und der effizienten Bodennutzung“, argumentieren die Anrainer, die dazu weiters eine 11-seitige Foto-Liste mit Aufnahmen von leerstehenden Geschäfts-flächen in der KERNZONE (Innenstadt) Wörgl übermittelten, „die dokumentieren, dass eine Ausweitung der Kernzone in der Peter Anich-Straße und die damit verbundenen zwingenden Ansiedlungen von Gewerbeflächen nicht notwendig ist, erklären die Anrainer.





