Keine Zustimmung gab´s am 29. April 2026 im Wörgler Gemeinderat für die Einführung eines ehrenamtlichen Taxi-Dienstes zu günstigen Tarifen für Mobilitäts-eingeschränkte Menschen, egal ob alters- oder krankheitsbedingt. Obwohl für ein Pilotprojekt für die Dauer eines halben Jahres alle Voraussetzungen vorhanden wären – inklusive ehrenamtlicher FahrerInnen.
Seit zwei Jahren beschäftigt sich der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Innovation und Öffentlichen Verkehr mit einem Antrag der Wörgler Grünen, ein „Seniorentaxi“ für Leute einzurichten, für die „die Citybusbenützung bereits eine körperliche Hürde ist. Bei Mobilitätseinschränkung könnte ein Flomobil der Stadtwerke an ein bis zwei Vormittagen als Vitaltaxi von Ehrenamtlichen gefahren werden. Laut Wörgls Ehrenamtskoordinatorin Marion Spielbichler hätten sich ausreichend Freiwillige gemeldet“, erläuterte GR Iris Kahn den Antrag. Die FahrerInnen würden alle voll versichert. An Kosten werden 3 Euro pro Stunde und 20 Cent pro gefahrenem Kilometer kalkuliert, der Fahrpreis liege bei 1 Euro pro Fahrt. „Fürs erste halbe Jahr sind 500 Euro Zuschuss nötig, langfristig ist das selbsttragend“, so Kahn.
Im Dezember-Gemeinderat 2025 wurde der Antrag mit der Begründung zurückgestellt, dass ein ähnlicher Antrag im Seniorenausschuss von Elisabeth Werlberger vorliege, für den 2026 keine Budgetmittel vorgesehen sind. „Diese Anträge schließen sich nicht aus, sie können parallel umgesetzt werden“, so Kahn, die das Vitaltaxi als Pilotprojekt mit halbjährlicher Laufzeit umsetzen will. Das Vitaltaxi könne über die Ehrenamtskoordination gebucht werden.
Nach einer Bedarfsanalyse und der Versicherung fragte Bgm. Michael Riedhart. Kahn wies auf zahlreiche Bürgermeldungen nach Einstellung der Citybus-Linie 2 und damit entstandenen Öffi-Versorgungslücken (Bruckhäusl, Wildschönauer Straße, Hennersberg…) hin. „Die Versicherung der Fahrer würde über die Stadtwerke erfolgen, das Flomobil wird zur Verfügung gestellt. Wenn das Auto steht, kostet es pro Vormittag auch 15 Euro“, erläuterte Kahn. Mit dem Vitaltaxi könnte die gute Flomobilauslastung noch erhöht und Elektromobilität gefördert werden.
MFG-GR Novela Steinlechner fragte nach, ob ein Vormittag bei der Zielgruppe Senioren hinsichtlich Arztbesuchen ausreichend sei. „Das Vitaltaxi wäre der 1. Schritt, alternativ dazu kann ein Seniorentaxi mit Ausschreibung eingerichtet werden“, so Kahn.
„Können Taxler da Einspruch wegen Wettbewerbsverzerrung erheben?“, meldete sich GR Gabi Madersbacher zu Wort und plädierte dafür, „erst Gutscheine für normale Taxis“ zu verwenden. Keine Wettbewerbsverzerrung sieht Kahn: „Viele können sich ein Taxi am freien Markt garnicht leisten.“ Das Gutscheinmodell wäre eventuell eine Möglichkeit, langfristig ein Seniorentaxi am freien Markt zu etablieren.
Nach dem Vital-Taxi-Standort und Rollstuhl- bzw. Rollatortauglichkeit der Autos erkundigte sich WfW Astrid Rieser. „Die Leute werden zuhause abgeholt“, erklärte Kahn. Was die Eignung der Fahrzeuge betrifft, schlug Elisabeth Werlberger vor, sich solche Taxi-Dienste in Gemeinden anzusehen, wo bereits ehrenamtlich betreute Taxidienste für Senioren laufen – etwa in der Wildschönau.
„Der Bedarf ist sicher da, und zwar von Montag bis Freitag und auch am Wochenende“, meldete sich Verkehrsreferent Hubert Aufschnaiter zu Wort, der als Rollstuhlfahrer weiß, worauf es ankommt und vorschlägt, das so umzusetzen „wie in Kirchbichl oder Angerberg, dort können Rollstühle und Rollatoren mitbefördert werden.“ Kahn wies darauf hin, dass es dort allerdings auch kein Citybus-Angebot gäbe.
GR Sebastian Feiersinger wollte wissen, „wie sichergestellt wird, dass ausgeschlossen wird, dass Leute nur eine billige Mitfahrgelegenheit ausnützen wollen.“ „Wir setzen auf die Ehrlichkeit“, erklärte Kahn. Für die Umsetzung beider Varianten sprach sie WfW-GR Patricia Kofler aus, wobei das Vitaltaxi den Vorteil habe, dass es sofort umsetzbar sei.
Bei der Abstimmung sprachen sich 7 GemeinderätInnen für und 10 gegen die Einführung des Vitaltaxis aus, vier enthielten sich der Stimme. Damit erzielte der Antrag trotz kostengünstiger Voraussetzung nicht die erforderliche Mehrheit.
Mietzinsbeihilfe für Drittstaatsangehörige: kürzere Wartezeit abgelehnt
Mit einer namentlichen Abstimmung auf Antrag von FWL-GR Christopher Lentsch endete die Diskussion über die Gewährung von Mietzins- und Annuitätenbeihilfe für Drittstaatsangehörige in den städtischen Wohnraumförderungs-Richtlinien. Es galt zu entscheiden, ob Wörgl diese Richtlinien an die Landesempfehlung anpasst – also die Wartefrist von 15 auf 5 Jahre verkürzt wird. 9 Mandatare stimmten dafür, 9 dagegen und drei enthielten sich der Stimme, womit keine Zustimmung zur Änderung der Wörgler Richtlinien zustande kam.
„Bei dem Beschluss geht es um die Anpassung der Richtlinien an jene vom Land Tirol. Warum wurde der Antrag der Grünen dazu 2025 abgelehnt und jetzt liegt er fast ident wieder da?“ wollte Grün-GR Özlem Harmanci wissen. Bgm. Riedhart wies darauf hin, dass der aktuelle Antrag vom Ausschuss für Wohnen eingebracht wurde. Nach entsprechender Stellungnahme des Landes, wie Sozialstadträtin Elisabeth Werlberger mitteilte – der Ausschuss habe sich einstimmig für eine Änderung ausgesprochen. STR LA Christian Kovacevic begrüßte es, die Richtlinien „im Einklang mit dem Land“ zu anzupassen.
LHW-GR Mag. Gabi Madersbacher wollte wissen, was durch diese Änderung finanziell auf die Stadt zukomme und ob mit der Verminderung der Wartezeit nicht „dem Zuzug Tür und Tor geöffnet wird.“ „Es gibt keine Zahlen. Deshalb stimme ich auch nicht zu“, erklärte GR Walter Altmann. Bgm. Michael Riedhart lehnte ab, „einen Blankoscheck“ auszustellen und meinte: „Das Risiko ist zu groß.“
„In vielen anderen Tiroler Gemeinden sind die Landesrichtlinien schon umgesetzt worden. Wegen dieser Beihilfe kommt keiner extra nach Wörgl“, erklärte GR Özlem Harmanci. Worauf GR Madersbacher meinte: „Das Problem ist die gängige Praxis. Grundsätzlich bin ich nicht dagegen. Aber wer bezieht diese Beihilfen? Nicht die Einheimischen. Das ist in den Dörfern immer noch schambehaftet. Trotz Datenschutz weiß jeder, wer sie bezieht.“ Eine „hohe Belastung der Stadt“ erwartete FWL-GR Christopher Lentsch: „Ihr wisst meine Einstellung, das wird abgelehnt.“
„Die Diskussion geht in die falsche Richtung“, meldete sich LA STR Kovacevic. Es gehe nicht darum, Zuzug zu verhindern: „Der förderungswürdige Personenkreis ist festgelegt. Das Land hat die Zuschusshöhe geändert unter der Voraussetzung, dass die Gemeinden ihre Richtlinien anpassen. Mietzinsbeihilfe-Anträge prüft das Land. Wenn wir bei 15 Jahren Wartefrist festhalten, verstoßen wir gegen § 3 des Antidiskriminierungsgesetzes des Landes Tirol.“ Was die Kosten angehe, könne man diese nicht seriös einschätzen.
Bgm. Riedhart beharrte darauf, die zu erwartenden Mehrkosten angesichts genereller Kostensteigerungen zu kennen und interpretierte die Empfehlung des Landes „als Richtlinie – das ist eine Handlungsempfehlung, kein Gesetz.“
Verständnis fürs Beibehalten von 15 Jahren Wartefrist äußerte MFG-GR Novela Steinlechner: „Ich war selbst Drittstaatsangehörige, als meine Familie in den 1990er Jahren nach Österreich kam – die Wartefrist galt auch für die Familienbeihilfe. 5 Jahre in Tirol und 2 Jahre davon in Wörgl, das ist zu wenig – es soll einen Vorteil für die Einheimischen geben.“ Worauf GR Özlem Harmanci aus dem Gelöbnis, die Verfassung zu befolgen, zitierte.
Das Abstimmungsergebnis: Mit Ja stimmten die Mandatare Kaya, E. Werlberger, H. Werlberger, Kovacevic, G. Schneider, Rieser, Kofler, Kahn und Harmanci, mit Nein Riedhart, Embacher, Altmann, Aufschnaiter, Deutsch, Dander, Pertl, Widschwenter und Lentsch, der Stimme enthielten sich Steinlechner, Madersbacher und Feiersinger.
Allparteien-Antrag für Strompreis-Garantie und Sommer-Tarif
Analog zur Tiwag sollen die Stadtwerke Wörgl eine Strompreisgarantie für mindestens zwei Jahre sowie die Einführung eines Sommer-Stromtarifes von 1.4.-30.9. zwischen 10 und 16 Uhr (Hälfte des üblichen Tarifs) prüfen und nach Möglichkeit anbieten – diese Idee von STR LA Christian Kovacevic wurde von allen Wörgler Gemeinderatsfraktionen unterstützt. Und so wurde der Allparteien-Antrag nicht nur einmütig eingebracht und einstimmig beschlossen, sondern ihm kurzerhand noch einstimmig die Dringlichkeit zuerkannt, um die Umsetzung zu beschleunigen.
