Der Wörgler Gemeinderat befasste sich am 2. Juli 2020 mit einer Reihe von Ansuchen betreffend Bauprojekte, die nicht alle einstimmig befürwortet wurden. So wie jenes des Eigentümers eines 1.547 Quadratmeter großen Grundstückes in Wörgl Boden auf dem Feld östlich des Steinlagers Horndacher an der alten Brixentaler Straße im Ortsteil Pinnersdorf, das an zwei bestehende Einfamilienhäuser angrenzt. Im Juni 2019 traf das Ansuchen auf Änderung des Raumordnungskonzeptes von baulichem Entwicklungsbereich für vorwiegend gewerblich-industrielle Nutzung in vorwiegende Wohnnutzung. Begründet damit, dass der Hof schuldenfrei an die Tochter übergeben werden soll. Die Baufirma TD Bautechnik GmbH will auf dem Grundstück fünf Häuser errichten – als Reihen- und Einfamlienhäuser.
„In dieser städtischen Randlage macht es keinen Sinn, Bauland für Wohnbau zu widmen“, erklärte Grün-GR Richard Götz und wies auf Nutzungskonflikte mit dem Gewerbebetrieb nebenan hin. Wieder einmal werde als „Hauptgrund Geldmangel des Grundbesitzers angegeben. Wir stimmen da nicht zu“, so Götz, der auch auf die kritische Stellungnahme des Raumplanungsbüros Terra Cognita hinwies. „Dem widerspreche ich. Hier stehen schon zwei Einfamilienhäuser“, erklärte GR Michael Riedhart. Die Abstimmung ging mit 19 Ja- bei zwei Gegenstimmen der Grünen für die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes aus. Der Beschluss wird erst rechtswirksam, wenn innerhalb der Stellungnahmefrist keine Einwände einlangen.
Mit einer Stimmenthaltung wurde zugestimmt, an der Innsbrucker Straße 28 eine Flächenwidmungsplanänderung vorzunehmen, um den Verkauf einer ehemaligen Betriebswohnung nach Übersiedelung des Betriebes auf die gegenüberliegende Straßenseite zu ermöglichen.
Öffentlicher Spielplatz weicht Einfamilienhaus
Für Diskussion sorgte das Ansuchen einer Liegenschaftseigentümerin in der Simon Prem Straße. Sie beantragte, eine ursprünglich als Straße geplante Fläche mit Freilandwidmung im Ausmaß von 253 Quadratmetern in Wohngebiet zu ändern. Das Bauamt schlug vor, eine Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer mit einer Briete von 3 Metern sicherzustellen, zumal für einen Streifen mit einer Breite von 4 Metern aufgrund der hier verlaufenden Hauptwasserleitung ein Bauverbot besteht. Der Technikausschuss lehnte diese Empfehlung ab.
Grün-GR Götz sprach sich für die Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer aus und wies auf ein bestehendes Wegekonzept hin. „Diesen Weg gab es vor langer Zeit, er wurde aufgelassen. Derzeit besteht keine Absicht, dort einen Weg zu errichten“, erklärte Bgm. Hedi Wechner. „Das Grundstück kann ohnehin nicht bebaut werden. So wird das Konzept einer Stadt der kurzen Wege nicht durchgesetzt“, meinte Grün-GR Christine Mey.
Das Grundstück habe einen Besitzer und der wolle hier bauen, sei mit einem Weg nicht einverstanden, erklärte GR Michael Riedhart. Auch GR Mag. Gabi Madersbacher meinte, dass ohne Rücksprache mit dem Besitzer ein Weg nicht gebaut werden könne. „Es hat Gespräche gegeben, der Eigentümer hat das abgelehnt“, teilte Bgm. Wechner mit. „Dieser Weg ist seit 20 Jahren nicht mehr zur Debatte gestanden und im aktuellen Geh- und Radwegkonzept nicht drin“, erläuterte Verkehrsreferent Ing. Emil Dander. Der Gemeinderat stimmte schließlich mit 19 Ja- bei 2 Gegenstimmen der Grünen zu, den Freilandstreifen in Bauland umzuwidmen.
Dieselbe Grundbesitzerin kündigte den Pachtvertrag mit der Stadt für den Kinderspielplatz zwischen Simon Prem-Straße und Unterguggenberger Straße, da sie auf einer der betroffenen Parzellen jetzt ein Einfamilienhaus errichten will. Eine weitere Parzelle soll zu einem späteren Zeitpunkt bebaut werden. Der Technikausschuss empfahl, dem Wunsch der Grundeigentümerin nachzukommen und einen Bebauungsplan zu beschließen, der zur Stellungnahme ausgehängt wird.
Die Auflassung des Kinderspielplatzes veranlasste Grün-GR Richard Götz zur Anfrage, wieviele öffentliche Spielplätze in Wörgl derzeit bestehen. Die Beantwortung wird schriftlich erfolgen, zur aktuellen Spielplatzauflassung teilte Bgm. Wechner mit, dass es keinen direkten Ersatz gäbe, allerdings der bestehende Kinderspielplatz in der Gangl-Straße adaptiert werden soll.
Auf einem rund 740 Quadratmeter großen Grundstück an der Salzburgerstraße bei der östlichen Ortseinfahrt will die T & R Immobilientreuhand GmbH eine Wohnanlage mit 9 Zwei-Zimmer-Wohnungen in einem dreigeschossigen Gebäude errichten. Planer und Bauwerber wurden auf die Lärmbelastung durch die nordwestlich verlaufende B171 und die Salzburger Straße hingewiesen. „Bei diesem Gebäude war eine Vertikalbegrünung geplant. Wird diese á la Townhouse 2 ausfallen?“ meldete sich GR Michael Riedhart. Die Begrünung sei wie geplant nicht machbar, dafür werde es ein begrüntes Dach geben, erläuterte Bgm. Wechner. Der Gemeinderat erteilte einstimmig die Bewilligung zum vorgelegten Bebauungsplan.
Ebenfalls einstimmig bewilligt wurde die Erweiterung des Tiefkühllagers der Firma Riedhart im östlichen Bereich des bestehenden Gebäudekomplexes in der Innsbruckerstraße in Wörgl-West.
Gebührenpflichtiges Kurzparken in der Ladestraße
Das Land Tirol erhob Einwände gegen die derzeitigen Bushaltestellen in der Ladestraße, die so nicht bewilligungsfähig seien. Anlass für den Verkehrsausschuss, eine Neuregelung für die Geh- und Radwegbenützung, eine Umgestaltung der Haltestellen und den Vorschlag einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone auszuarbeiten. Mit einstimmigen Beschluss stimmte der Gemeinderat zu.
Diskussionen um Halteverbot beim Pfarrkindergarten
Die ständig zugeparkte Stelzhamer-Straße verursacht Probleme beim Citybus-Verkehr und stellt ein Gefahrenpotential für Radfahrer dar, die hier erlaubterweise gegen die Einbahn fahren dürfen. Vor dem Pfarrkindergarten ist ein Parkverbot ausgewiesen, das Halten zum Abholen und Bringen der Kinder ist erlaubt. Nach der Citybus-Haltestelle ist kein Halte- und Parkverbot verordnet. Dieses einzuführen erhielt im Technikausschuss eine mehrheitliche, aber keine einstimmige Empfehlung. Während die Vizebgm. Wiechenthaler und Aufschnaiter sich für eine Haltemöglichkeit aussprachen, beharrte Verkehrsreferent Dander auf der 2015 ausgearbeiteten Verkehrslösung, derzufolge vier Stellplätze für Kindergartenzubringer ausreichen. „Die Straße wird leider ganztags für kostenloses Parken verwendet“, so Dander.
Nach weiteren Diskussionsbeiträgen stellte Vizebgm. Wiechenthaler einen Abänderungsantrag, um ausschließlich ein Parkverbot zu verhängen und das Halten weiter zu ermöglichen. Dieser Antrag fand mit 10 Ja-Stimmen keine Mehrheit. Mit 11 Ja- bei 10-Nein-Stimmen wurde das Halte- und Parkverbot beschlossen.