Die Tiroler Bergwacht kümmert sich um Einhaltung von Landesgesetzen und hilft bei Rettungseinsätzen sowie Katastrophenschutz und unterstützt damit Naturschutz und Sicherheit im Gebirge. Im Frühjahr 2022 wurde die Bezirksleitung der Bergwacht im Bezirk Kufstein neu gewählt.
Der bisherige Bezirksleiter Zvonko Karadakic (Einsatzstelle Kufstein und Umgebung) wurde für die nächsten vier Jahre in seiner Funktion als Bezirksleiter bestätigt. Zu seinem 1. Stellvertreter wurde Egon Oberhuber (Einsatzstelle Wildschönau), zum 2. Stellvertreter Johann Schneider (Einsatzstelle Alpbach) gewählt. Neuwahlen fanden zudem in den acht Einsatzstellen des Bezirks statt.
Bezirkshauptmann Christoph Platzgummer gratuliert: „Die Bergwacht ist eine für die Behörde unverzichtbare Einrichtung, die – getragen von freiwilligem Engagement – einen wesentlichen Beitrag dafür leistet, dass wir alle in freier Natur jene Erholung, Ertüchtigung und Freude finden, die unsere Region so unschlagbar lebenswert macht. Ich bedanke mich bei der Bezirksleitung und allen Mitglieder der Bergwacht ausdrücklich für die bisherigen Leistungen und die gute Zusammenarbeit und wünsche allen neugewählten Funktionärinnen und Funktionären alles Gute für die kommende Periode.“
Über 8.000 Arbeitsstunden im Bezirk Kufstein geleistet
Die Bergwacht hat im Bezirk Kufstein derzeit über 100 ehrenamtliche Mitglieder. Im Jahr 2021 wurden zuletzt bei insgesamt rund 2.900 Dienstgängen über 8.000 Arbeitsstunden aufgewendet. Es kam zu 376 Hütten- und Objektkontrollen sowie einer Vielzahl an Rettungs- und Katastrophenhilfsdiensten.
Über die Tiroler Bergwacht
Die Tiroler Bergwacht ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, Bergwächter sind Organe der öffentlichen Aufsicht. Die Mitglieder der Bergwacht werden seitens der Bezirkshauptmannschaft angelobt und müssen bei der Behörde zuvor eine Dienstprüfung absolvieren. Zu ihren Aufgaben gehört die Überwachung von Landesgesetzen wie dem Tiroler Naturschutzgesetz, dem Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz, dem Landespolizeigesetz (Lärmschutz, Schutz vor Gefährdung und Belästigung durch Tiere), dem Tiroler Feldschutzgesetz und dem Tiroler Campinggesetz. Daneben helfen die BergwächterInnen bei Katastrophen und werden fallweise zu Alpinunfällen gerufen. Die Kontrolle von Berg- und Almhütten auf Beschädigungen und Einbrüchen zählt ebenso zum Service der jeweiligen Einsatzstellen.
Text: Land Tirol/ Jakob Franz Kathrein, MA