Auftragsvergabe für den Seniorenheim-Zubau, Flächenwidmungen und laufende Aufsichtsbeschwerden der Grünen waren weitere Tagesordnungspunkte der letzten Gemeinderatsitzung dieser Amtsperiode am 18. Februar 2016 im Komma Wörgl. Vertagt wurde dabei die Entscheidung über eine Verlängerung des Pachtvertrages für den „Stadtpark Madersbacherweg“ – damit soll sich der neue Gemeinderat beschäftigen.
Mit einstimmigem Beschluss erteilte der Gemeinderat der Swietelsky Bau GmbH den Zuschlag für die Errichtung des Seniorenheim-Zubaues und beauftragte die städtische Finanzabteilung, die günstigste Finanzierungsform zur Aufbringung der rund 2 Millionen Euro Eigenmittel aus der Stadtkasse zu ermitteln und zu vergleichen, ob eine Kreditaufnahme einer Rücklagen-Entnahme aus Eigenmitteln vorzuziehen wäre.
Vor der Beschlussfassung stellten die Architekten DI Andreas Hörl vom Mahore Architekten Zt OG und DI Michael Schafferer von Architektur und Projektmanagement Schafferer das Architektur-Konzept vor, dessen Kommunikationszonen und die offene Anbindung an das bestehende Seniorenheim die Fachjury überzeugte – hohe Aufenthaltsqualität, wenig Gänge und viele offene Aufenthaltszonen mit Terrassen und Wintergartenbereichen sind Basis der Raumeinteilung. „Für die Bewertung durch die Jury war ein wesentliches Kriterium der Ablauf im Haus“, erklärte Heimleiter Harald Ringer und Pflegedienstleiter Werner Massinger schilderte die Anforderungen durch vermehrte Demenz- und Neurologie-Patienten wie tote Gang-Enden zu vermeiden und räumliche Strukturen für Rundgänge für Patienten mit erhöhtem Bewegungsbedarf zu bieten.
Neuer Bauplatz und Pachtvertrag für Skilift
In der Kanzler-Biener-Straße soll ein alter, landwirtschaftlich genutzter Schuppen umgebaut und auch als Wohnraum genützt werden. Um das zu ermöglichen, musste der Bauplatz vergrößert werden. Die Stadt verkauft die entsprechenden Grundflächen dafür. Der Bauplatz im Ausmaß von 440 Quadratmetern liegt zwischen Kanzler Biener-Straße und Wörgler Bach, wobei zum Bach hin ein Grundstreifen als Gehweg und Zugang zum Bach frei bleibt. Das derzeit noch als Freiland ausgewiesene Grundstück wurde vom Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss als Wohngebiet ausgewiesen.
Grün-Gemeinderat Richard Götz fragte an, ob es beim Widmungsbeschluss eine Querverbindung zur Erstellung eines Pachtvertrages zur Nutzung einer Wiese zwischen Sprungschanze und Badl mit demselben Eigentümer zur Errichtung eines Kinderskiliftes gibt. Götz kritisierte, dass beim Skilift-Pachtvertrag die städtischen Gremien nicht befasst wurden. „Beim ÖBB-Schallschutz hieß es, eine Verquickung von Widmungen mit anderen Zielen sei unzulässig. Und da geht es?“, so Götz. „Der Pachtvertrag wurde gleichzeitig verhandelt, dort soll ein Wintererlebnis-Bereich für Kleinkinder mit einem Kleinkinderskilift entstehen. Die Stadt ist aber nicht der Betreiber – federführend sind hier die Bergbahn Hopfgarten und der Tourismusverband“, erklärte Raumordnungsreferent Vizebgm. Dr. Andreas Taxacher, der im zeitgleichen Ablauf keine Verquickung sieht.
Die ÖBB und ein Investor wollen am Gelände der Park & Ride-Anlage ein Einkaufszentrum mit Büros und Wohnungen sowie einer Hochgarage errichten. Das Raumordnungskonzept wurde dahingehend bereits angepasst, eine Flächenwidmung vorgenommen, zu der eine Stellungnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft Angather Weg 1,3 und 5 einlangte. Am 18. Februar 2016 befasste sich der Gemeinderat mit diesen Einwänden, ohne am Projekt etwas zu ändern. „Bauhöhe, Dichte und Parkplätze hängen nicht mit der Widmung zusammen, sondern sind Sache des Bebauungsplanes und langten zu spät ein, da der Bebauungsplan bereits beschlossen ist. Dafür war das vorgelegte Verkehrsgutachten die Grundlage“, rechtfertigte Raumordnungsreferent Dr. Taxacher die Ablehnung der Einwände, die auch von den Raumplanern empfohlen wurde. Mit 18 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen der Grünen beharrte der Gemeinderat auf der bereits beschlossenen Flächenwidmung.
Wohnbau in der gelben Zone
Vier neue Baugründe beantragte der Lechnerbauer im Ortsteil Weiler Haus, die erforderliche Änderung des Raumordnungskonzeptes erfolgte bereits. Der Gemeinderat beschloss mit 19 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen der Wörgler Grünen nun die Umwidmung von Freiland in Wohngebiet, das allerdings in der Gelben Zone liegt.
Die Baugrundstücke befinden sich im Umfeld eines Geschiebebeckens beim Hauserwirt. „Bisher hat es dafür keine Zufahrt gegeben. Mit der Erschließung erhält die Wildbach- und Lawinenverbauung eine dauerhafte Zufahrtsstraße. Gleichzeitig mit der Aufschließung wurde der Vertrag für den Radweg Bruckhäusl unterschrieben – die Umwidmung ist damit ein Vorteil für alle Beteiligten“, stellte Raumordnungsreferent Dr. Taxacher fest. „Die Baugründe liegen in der Gelben Zone. Gibt es dazu ein Gutachten der Wildbach- und Lawinenverbauung?“ wollte Grün-GR Götz wissen. „In der Gelben Zone ist Bauen mit entsprechenden Auflagen erlaubt. Die Wildbachverbauung schaut da drauf, das betrifft massive Mauern und Gebäudesituierung. Der Bauwerber weiß, was Sache ist“, so Taxacher.
M & S Wohnbau in der Ganglstraße: Beharrungsbeschluss gefasst
Ein bei den Anrainern strittiges Projekt ist die geplante Wohnanlage der M&S Wohnbau in der Ganglstraße. Nach letzten Gesprächen im Oktober 2015 mit Nachbarn wie Baugesellschaft wurde vom Büro Terra Cognita Claudia Schönegger KG ein Bebauungsplan dafür ausgearbeitet, der versucht, die gegensätzlichen Interessen unter einen Hut zu bringen. Was offenbar nur teilweise gelang – erst erhob die Baufirma Einwände, die vom Gemeinderat abgewiesen wurden. Und nun landete der Bebauungsplan mit Einwänden der Nachbarn wieder im Gemeinderat. Nach neuerlicher Stellungnahme von Terra Cognita wurden aber auch diesen Stellungnahme keine Folge gegeben. Acht Meter Abstand zur Bebauung im Norden bleiben, auch die bereits getroffenen Höhe- und Baudichtefestlegungen. Bei der Abstimmung waren 14 Mandatare für den Beharrungsbeschluss, die Wörgler Grünen und die FWL stimmten dagegen.
Vorrang Änderung Kreuzung Pinnersdorf
Im Zuge der Straßensanierung in Pinnersdorf ist eine Änderung der Vorrang-Regelung bei der Zufahrt zur Bruckhäusler Umfahrung vorgesehen. Die baulichen Maßnahmen sind bereits getroffen worden. „Der Sachverständige der Bezirkshauptmannschaft war nicht überzeugt von der Änderung im Hinblick auf den Kurvenradius und die dortige Geländekuppe“, warf GR Götz ein. „Der innere Kurvenradius wurde als zu klein kritisiert, das kann behoben werden. Der Hügel bleibt“, teilte Stadtbaumeister DI Hermann Etzelstorfer mit und Verkehrsreferent Ing. Emil Dander kündigte an, dass während der Umstellungsphase eine Blinklichtanlage aufgestellt wird. Die Änderung des Vorranges wurde einstimmig beschlossen, wird aber erst nach Bewilligung durch die BH erfolgen.
Kein Wörgl-Logo für Hofer
Die Diskont-Kette Hofer KG beantragte die Führung des Wörgl-Logos. „Die Hofer KG ist eine der wenigen Ausnahmen, die die Wörgl-Gutscheine nicht akzeptieren. Auch hat das Unternehmen dem Ansuchen der Stadtwerke, auf dem Kundenparkplatz Glas- und Alucontainer aufzustellen, nicht zugestimmt“, teilte Verwaltungsausschussleiterin NR GR Carmen Schimanek mit. Hofer wurde aufgefordert, das zu ändern, wenn man das Stadt-Logo führen wolle. Hofer teilte daraufhin mit, dass aus „logistischen Gründen“ die Gutscheine weiterhin nicht angenommen werden und ein Aufstellen der Container „nicht gewünscht“ wird. Aus diesem Grund lehnte der Gemeinderat nun einstimmig die Führung des Wörgl-Logos ab.
Anträge und Aufsichtsbeschwerden der Wörgler Grünen
Die Wörgler Grünen beantragten am 2. Juli 2015, dass Töchterunternehmen der Stadt und Vereine, die mehr als 30.000 Euro Jahreszuschuss von der Stadt erhalten, jährliche Berichte an den Gemeinderat vorlegen sollten. Begründet damit, dass auch kleine Fraktionen alle relevanten Fakten als Entscheidungsgrundlage erhalten. „Das wurde im Ausschuss mehrfach diskutiert. Das Land äußerte rechtlich große Bedenken an der Datenweitergabe“, so Schimanek, weshalb der Gemeinderat die Vorlage bzw. Einsichtnahme in diverse Unterlagen von Tochter-und Enkelunternehmen bzw. Vereinen nicht gestatten sollte. Grün-GR Götz bemängelte, dass diese telefonische Auskunft nun Grundlage der Entscheidung sein soll: „Eine Gesprächsnotiz von einem Telefonat ist keine vernünftige Info. Nach welchen Gesetzen und Paragraphen ist das nicht möglich? Kleinere Gemeinderatsfraktionen sitzen nicht in allen Gremien“, so Götz. Bürgermeisterin Hedi Wechner meinte, dass Information eine Holschuld sei: „Wer kommt, erhält auch jede Zusatzinfo.“ Schimanek räumte ein, dass ein entsprechendes Rechtsgutachten um 6.000 Euro dem Ausschuss zu teuer war. Götz verwies nach Erfahrungen im WIG-Untersuchungsausschuss darauf hin, dass längst nicht alle nötigen Informationen freiwillig gegeben würden – das sei „ein Schmäh“. Die Abstimmung endete mit 18:2 Grünstimmen gegen den Grün-Antrag.
Die Wörgler Grünen reichten sieben Aufsichtsbeschwerden bei der BH Kufstein ein, die dazu Stellung genommen hat. Der Bericht darüber wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt. Während Bürgermeisterin Hedi Wechner erklärte, „dass einige Anträge schon im Sinne des Antrages umgesetzt wurden“, sieht GR Götz die Sachlage anders: „Das sind Halbwahrheiten. Die BH gibt unseren Beschwerden in 100 % Recht.“ Die Stellungnahme der BH lesen Sie hier: Ihre_Aufsichtsbeschwerde_-_B