Ab Mittwoch, 31. März 2021, tritt für vorerst zwei Wochen eine Ausreisetestpflicht für den Bezirk Kufstein in Kraft. Zudem verordnet die Bezirkshauptmannschaft Kufstein für insgesamt vier stark frequentierte öffentliche Orte im Freien eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Davon befinden sich drei Orte in Kufstein und einer in Brixlegg. Die Bezirkshauptmannschaft behält es sich vor, eine FFP2-Maskenpflicht auch an weiteren Orten im Bezirk zu prüfen, heißt es in der Medieninformation des Landes Tirol.
Vorerst gilt die FFP2-Maskenpflicht für folgende Bereiche: In der Stadtgemeinde Kufstein im Bereich Fischergries, mit Ausnahme des Durchfahrens dieses Bereiches mit dem Fahrrad auf dem dafür vorgesehenen Radweg ohne Zwischenstopp. In Kufstein im Bereich zwischen dem Oberen Stadtplatz und dem Unteren Stadtplatz und im Bereich des Stadtparks. In der Marktgemeinde Brixlegg ist der Bereich Skatepark Brixlegg von der Maskenpflicht im Freien betroffen. Achtung: Leider kein April-Scherz!