Aufgrund stark steigender Infektionszahlen hat die österreichische Bundesregierung einen zweiten „Corona-Lockdown“ für die Dauer von vorerst drei Wochen, beginnend am Dienstag, 17. November 2020 um 00:00 Uhr bis 6. Dezember 2020 ausgerufen. Was aufgrund der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung gilt, ist aktuell auf der Website des Sozialministeriums nachzulesen – der Link: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/
„Die aktuelle Situation fordert von uns Geduld und Verständnis“, erklärt Bürgermeisterin Hedi Wechner und informiert über aktuelle Auswirkungen auf Einrichtungen in Wörgl.
Städtische Kinderbetreuungseinrichtungen geöffnet
„Unabhängig vom zweiten Lockdown bleiben die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen geöffnet, denn vor allem für Eltern und Angehörige betreuungsbedürftiger Menschen wird diese Phase wiederum herausfordernd sein. Die Stadtgemeinde Wörgl versucht deshalb, vor allem ihr Kinderbetreuungsangebot in vollem Umfang aufrecht zu erhalten“, so Wechner. „Auch die Mitarbeiter*innen des Stadtamtes sind trotz eingeschränktem Parteienverkehr nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung für Sie da.“
Seniorenheim mit verschärfter Besucherregelung
„Für das Seniorenheim gelten strenge Zugangskontrollen und Besucherbeschränkungen. Vorerst ist nur ein Besucher*in pro Woche und Bewohner*in möglich. Die Hygienemaßnahmen und Zutrittsregelungen in allen Bereichen bleiben weiterhin aufrecht“, heißt es in der amtlichen Mitteilung.