Lkw-Parken auf der Nordtangente regt auf

Das illegale Parken von Lkw auf der Nordtangente thematisierte der Gemeinderat Peter Haaser bei der jüngsten Wörgler Gemeinderatsitzung am 8. November 2018: „Das ist ein Wahnsinn – da kommt man mittlerweile nicht einmal mehr mit dem Pkw vorbei!“ Das heißt, aufgrund der Verstopfung Wartezeiten von 15 bis 20 Minuten in Kauf nehmen zu müssen. Trotz vermehrter Präsenz der Bundespolizei ändere sich daran offenbar nichts, wie Haaser als Augenzeuge schildert: „Da war die Polizei da und die Lkw sind weggefahren – aber haben 50 m weiter wieder auf der Nordtangente geparkt!“

„Der westliche Teil der Straße wurde mit Betonleitwänden versehen, damit können die Lkw dort nicht mehr abgestellt werden. Jetzt hat sich das Problem weiter in den Osten verlagert“, teilte Dr. Peter Egerbacher vom Stadtbauamt mit. „Das Problem ist, dass entlang der A12 niemand weiß, wohin mit den Lkw“, erklärte Verkehrsreferent STR Ing. Emil Dander in Hinblick auf das Fehlen von Lkw-Parkplätzen entlang der Autobahn, etwa durch die Verhinderung des ASFINAG-Lkw-Parkplatzes bei Angath. Fakt sei, dass die Gemeindestraße als Lkw-Parkfläche missbraucht werde. Wolle man auch im östlichen Teil der Nordtangente Betonleitwände aufstellen, müsse man mit Kosten von 65.000 Euro rechnen. Durch die Absperrungen ist die mit Abbiegespuren dreispurig ausgebaute Nordtangente nur 2spurig befahrbar, was bei Autofahrern aufgrund der Bodenmarkierungen zu Irritationen führe, wie GR Christian Huter anmerkte. Und Bgm. Hedi Wechner stellte fest: „Wir bemühen uns zwar, bekommen das Problem aber offenbar nicht in den Griff.“ Dander wies weiters auf die „Mega-Ausbaupläne“ für die RoLa hin, was das Problem dann noch weiter verschärfen wird.

Weitere Gemeinderats-Beschlüsse: Teure Unwetterfolgen

Die Hochwasserereignisse von Ende Mai und Anfang August 2018 machten dringende Räumungsarbeiten im Bereich des Wörgler Baches notwendig, die von der Wildbach- und Lawinenverbauung mittlerweile durchgeführt wurden. Der Kostenaufwand liegt bei rund 545.000 Euro, wobei die Stadt davon 180.000 Euro anteilig zu bezahlen hat.

Durch die Unwetter war die Seilsperre komplett voll, der Bach wurde durch einen Mureinstoß am Mautgraben zum Teil verlegt. Die Trogsperre war mit Wildholz und Geschiebematerial zum Teil verfüllt. Die Retentionssperre wurde mit Wildholz verlegt, der Retentionsraum mit Geschiebe bis oberhalb des Grundablasses verlandet. „Die Sicherheit ist wieder hergestellt“, informierte STR Ing. Emil Dander und beantragte, die unvorhersehbare, aber absolut notwendige Maßnahme aus den Rücklagen zu finanzieren. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Tierkadaversammelstation: Grundsatzbeschluss zur Verbandsgründung

Einen einstimmigen Grundsatzbeschluss fällte  der Wörgler Gemeinderat am 8.11.2018 zur Gründung eines Gemeinderverbandes für die Errichtung einer Tierkadaversammelstelle durch das Unternehmen DAKA im Bereich Möslbichl in Kundl. Der Vorschlag der Stadtwerke, diese beim Wörgler Wertstoffhof zu integrieren, wurde in der Bürgermeisterkonferenz abgelehnt.

Da die bestehende Tierkadaversammelstelle am Gelände der ehemaligen Kompostieranlage am Innufer in Wörgl den hygienischen und technischen Anforderungen nicht mehr entspricht, muss eine neue geschaffen werden. „Eine Firma ist nicht förderungswürdig, deshalb wurde die Gründung des Verbandes Tierkadaversammelstelle Kundl angeregt“, teilte Bgm. Hedi Wechner mit und stellte die interessierten Gemeinden vor: Angath, Angerberg, Bad Häring, Breitenbach, Mariastein, Schwoich, Kirchbichl, Kundl, Langkampfen und Wörgl, wobei jüngst auch Ellmau, Scheffau, Söll, Kufstein und die Wildschönau Interesse angemeldet hätten.

Die Firma Daka betreibt am Möslbichl bereits eine Müll-Umladestation. Die Tierkadaverstelle solle auf einer Erweiterung von 450 Quadratmetern eingerichtet werden, die Gesamtkosten belaufen sich auf 450.000 Euro. Die entsprechenden Verbandsstatuten werden noch ausgearbeitet und dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Fragen  nach den Kosten für die Stadt stellten GR Richard Götz und Vizebgm. Mario Wiechenthaler. Für die Deckung der Betriebskosten gehe man im 1. Jahr von 9.000 Euro bei Gesamtkosten von 39.600 Euro aus. Die zu erwartenden anteiligen Investitionskosten können erst nach Zusage der Landesförderung beziffert werden.  Derzeit kostet der Betrieb der Tierkadaverstation die Stadt jährlich durchschnittlich 2.600 Euro, teilte Finanzabteilungsleiter Mag. Walter Hohenauer mit.

Bauhof-Ankauf

1999 wurde der Bauhof Wörgl an der Ganglstraße im Rahmen eines Leasing-Vertrages mit der PSK Leasing GmbH errichtet. Dieser läuft mit 1.1.2019 aus, das Gebäude kostet rund 250.000 Euro, ist mit den Raten bereits abbezahlt und soll ins Eigentum der Stadt überführt werden. Für Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr und Nebenkosten fallen rund 19.300 Euro an. Der Gemeinderatsbeschluss zum Ankauf war einstimmig.

Mietzins- und Annuitätenbeihilfe

Mit 17 Ja- und 4 Gegenstimmen der FWL wurde eine Angleichung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe der Stadt an die von der Tiroler Landesregierung ausgearbeiteten Richtlinien ab 1.1.2019 angepasst. Dadurch ändert sich künftig die Kostenverteilung von derzeit 70 % Land/30 % Gemeinde auf 80 % Land/20 % Gemeinde. Landesweit soll eine Anwartschaftszeit von mindestens 2 statt bisher 3 Jahren gelten.

GR Götz wollte wissen, was die Klausel bedeute, dass der Stadtrat in begründeten Fällen davon abweichen könne. „Das wird bei Notfällen in Wörgl schon lang so gehandhabt“, erläuterte Bgm. Wechner. Bedenken meldete NR GR Carmen Schimanek an. Die Anpassung sei nur eine Empfehlung, kein Landesgesetz, und werde von mehreren Gemeinden nicht durchgeführt. Da diese Beihilfen den freien Wohnungsmarkt betreffen, sieht Schimanek darin eine versteckte Immobilienhändler-Förderung und wollte wissen, wie sich das in Zahlen auswirkt. „Die Einsparungen sind höher als die Mehrausgaben“, ist Sozialreferent NR GR Christian Kovacevic überzeugt. Bedenken äußerte Schimanek auch hinsichtlich der Zugangsberechtigung. Diese ist derzeit auf österreichische Staatsbürger und Gleichgestellte eingeschränkt. „Wörgl schließt Asylberechtigte derzeit aus. Ist das im Anlassfall dann zu revidieren?“ so Schimanek. Worauf Kovacevic meinte, dass hier eine Kann-, keine Muss-Bestimmung seitens des Landes vorliege und das damit Sache der Gemeinde sei. Vizebgm. Wiechenthaler beantragte, den Antrag zurück zu stellen, was aber vom Gemeinderat abgelehnt wurde.

Bauprojekt an der Kreuzung Innsbrucker Straße/Pacher Straße

Die Eigentümer von zwei Grundstücken entlang der Innsbrucker Straße östlich der Kreuzung Pacher Straße planen, die bestehenden Gebäude abzureißen, die Grundstücke zu vereinen und ein Wohn- und Geschäftshaus mit 10 Wohnungen, 3 Büros und 2 Geschäften zu errichten. Für das von der Firma Immo Allround Consult vorgelegte Projekt wurde vom Gemeinderat hinsichtlich erforderlicher Flächenumwidmung und Erlassung eines Bebauungsplanes einstimmig grünes Licht gegeben. Besondere Auflagen gelten aufgrund der Lärmsituation für den Wohnbau, ein lärmtechnisches Gutachten liefert dazu die Basis. Die Verkehrserschließung erfolgt sowohl von der Pacher- als auch von der Innsbrucker Straße aus, auch dazu liege eine positive Stellungnahme der Bezirkshauptmannschaft vor.

Aus Kleingarten wird Einfamilienhaus

Diskutiert wurde im Zuge der beantragten Umwidmung zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf eine 424 Quadratmeter großen Grundstück am Zauberwinklweg. Das örtliche Raumordnungskonzept weist die Fläche als Entwicklungsfläche Wohngebiet aus. Für die Bebauung wurde die Fläche mit einstimmigem Beschluss einerseits in Wohngebiet, andererseits in Freiland gewidmet. GR Götz wollte wissen, ob es nicht sinnvoll sei, dort im Freiland befindliche Gebäude ebenfalls als Wohngebiet auszuweisen. Die Gebäude wurden bereits vor Erstellung des Flächenwidmungsplanes gebaut, seien deshalb auch ein rechtmäßiger Bestand, teilte Stadtbauamtsjurist Dr. Egerbacher mit. Bei weiterem Verbleib im Freiland sei die Erweiterung eingeschränkt auf max. 25 % des Bestandes. Bei einer Umwidmung in Wohngebiet sei eine wesentlich umfangreichere Bautätigkeit möglich. Deshalb solle die Widmung als Bestand im Freiland bestehen bleiben.

Bushaltestelle Mayrhofen: Gehfurt statt Gehsteig

Nachdem der Grundeigentümer den Pachtvertrag für die Bushaltestelle Mayrhofen gekündigt und die Stadt aufgefordert hat, die Haltestelle zu entfernen, musste heuer kurzfristig der Neubau westlich der bestehenden Haltestelle umgesetzt werden. Das Haltestellen-Wartehäuschen wurde verlegt, die Busbuchten aufgelassen und stattdessen eine Fahrbahnhaltestelle mit Gehfurt eingerichtet.

Der Haltestellen-Neubau war im Budget 2018 zwar beantragt, da das Land seit längerem auf eine Änderung drängte, aber nicht verankert. Mit einstimmigem Beschluss stimmte der Gemeinderat zu, die Kosten von 66.000 Euro aus den Rücklagen zu finanzieren.

Auf Kritik stößt, dass jetzt kein Zebrastreifen mehr besteht. „Warum wurde dieser entfernt?“ wollte GR Hubert Mosser wissen. „Die Bezirkshauptmannschaft hat den Zebrastreifen nicht genehmigt, da die Fahrbahn hier von beiden Seiten aus gut einsehbar ist“, teilte Bgm. Hedi Wechner mit und meinte: „Uns wäre auch ein Zebrastreifen lieber.“ „Dieses Problem haben wir an mehreren Stellen in der Stadt und versuchen, es mit Gehfurten anstatt der Zebrastreifen zu lösen“, so Dander. Bruckhäusl Ortsvorsteher GR Georg Breitenlechner kündigte an, sich bei der Straßenabnahme-Verhandlung am 21. November 2018 nochmals für eine bessere Lösung einzusetzen.

Bußgeld für weggeworfenen Abfall

Einig war sich der Wörgler Gemeinderat auch beim Antrag der Liste Hedi Wechner und der FWL zur „Sanktionierung von Verschmutzungsvergehen“ und beschloss einstimmig eine Reinhalteverordnung, die bei Verunreinigung durch Zigarettenstummel, Kaugummis oder Hundekot ein Bußgeld von 35 Euro vorsieht.

Für die Reinhalteverordnung diente die Stadt Graz als Vorbild, die aktiv gegen derartige Vergehen vorgeht und Bußgelder mit der fachgerechten Entsorgung des Kleinmülls begründet. GR Richard Götz wollte wissen, wie das kontrolliert werde: „Gibt es dafür ein Konzept?“ Götz vermisst die Kontrolle von  Verordnungen wie Leinenzwang, Hundesteuer, Alkoholverbot oder Taubenfütterungsverbot. Bgm. Wechner meinte, dass eine flächendeckende Kontrolle schwierig sei, stichprobenartig aber durchaus kontrolliert werde. „Es ist unzumutbar – wir pflastern die Straßen und andere pflastern sie mit Kaugummi“, so Wechner. NR GR Schimanek setzt auf die Signalwirkung der Verordnung, die auch entsprechend im Stadtmagazin publiziert werden soll. Die Reinhalteverordnung tritt mit 1.1.2019 in kraft.

Was bringt die Vergünungssteuer?

Das wollte GR Kayahan Kaya wissen. Zahlen liegen dazu noch nicht vor, einen Bericht dazu soll´s im nächsten Gemeinderat geben.

Citybus-Fahrer werden angepöbelt

Handlungsbedarf bei der Fahrscheinkontrolle in den Citybussen zeigte Vizebgm. Mario Wiechenthaler auf: „Die Fahrer lehnen es ab, die Fahrscheinkontrollen weiterhin durchzuführen, weil sie immer wieder angepöbelt werden, ja sogar schon angespuckt wurden.“ Bgm. Wechner kündigte an, künftig wieder Kontrollorgane einsetzen zu wollen und bedauerte, dass solche nicht zumutbaren Missstände auftreten.