Die Vermietung privater Unterkünfte über Buchungsplattformen wie Airbnb nimmt immer größere Ausmaße an und verschärft die Konkurrenzsituation mit klassischen Tourismusbetrieben. In der Novelle des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes, die nun in Begutachtung geht, ist daher eine Anzeige- und Registrierungspflicht für alle Formen von Beherbergungsbetrieben – also auch Airbnb – in Tirol vorgesehen.
Wie das Land mitteilt, gehe es nicht um Bevorzugung oder Benachteiligung, sondern um gleiche Rechte und Pflichten für alle, die Unterkünfte privat oder gewerblich vermieten. „Wir setzen dort an, wo wir ansetzen können, nämlich beim Aufenthaltsabgabegesetz“, erklärte LH Günther Platter im Anschluss an die am 7. Mai 2019 stattgefundene Sitzung der Tiroler Landesregierung.
In der Novelle enthalten ist auch eine mögliche Anhebung der Aufenthaltsabgabe. Zuletzt wurde diese im Jahr 2010 angepasst. Neun Jahre später liegt der gesetzlich vorgesehene Korridor zwischen mindestens einem und maximal fünf Euro. Die Entscheidung über die tatsächliche Höhe trifft letztlich der jeweilige Tourismusverband für seine Region. „Es wird gerne darauf vergessen, dass die Aufenthaltsabgabe zur Finanzierung heimischer Infrastrukturprojekte – so auch für den Ausbau des öffentlichen Personen- und Nahverkehrs – herangezogen wird. Insofern profitiert vor allem die Tiroler Bevölkerung ganz wesentlich von dieser Abgabe“, so LH Platter.
Airbnb-Registrierung über Tourismusverbände
Verantwortlich für die Registrierung von Airbnb-Anbietern sind gemäß Gesetzesnovelle in Zukunft die Tourismusverbände. An diese muss neben der Gästeanzahl auch die Zahl der abgabepflichtigen Nächtigungen gemeldet werden. Bei einem Verstoß gegen die Anzeigepflicht sind Verwaltungsstrafen bis zu 5.000 Euro möglich.
Für LHStvin Ingrid Felipe ist es vor allem die Verknappung des Wohnraumes, die ein Handeln im Bereich Airbnb unausweichlich macht: „Unser Ziel ist es, ein leistbares und gutes Leben für alle in Tirol zu ermöglichen. Wir wollen den kostbaren Wohnraum, der derzeit durch Airbnb touristisch genutzt wird, sichtbar machen und dadurch wieder mobilisieren. Die Beiträge aus den Tourismusabgaben helfen bei der Finanzierung von leistbarem und attraktivem Öffentlichen Verkehr.“
Während der Bund vor allem auf die Verantwortung bzw. Informationspflicht seitens der Online-Vermittlungsportale abzielt, fokussiert sich das Land Tirol auf die UnterkunftgeberInnen selbst: „Alle, die Unterkünfte vermieten, haben Abgaben zu entrichten. Das ist mit der Novelle des Aufenthaltsabgabegesetzes gewährleistet“, betont LH Platter. Und LHStvin Felipe ergänzt: „Die Gesellschaft ändert sich und damit auch entsprechende Marktmechanismen und -phänomene. Dem müssen wir auch auf der Gesetzesebene gerecht werden.“
Definition „Beherbergungsbetrieb“
Mit der Novelle des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes zählen zu Beherbergungsbetrieben künftig: Unterkünfte, die zur Beherbergung von Personen im Rahmen des Gastgewerbes dienen, PrivatzimmervermieterInnen, Ferienwohnungen, online angebotene Privatunterkünfte sowie Campingplätze und Grundflächen zu diesem Zweck als auch Autocamp-Plätze.
Text: Medieninfo Land Tirol/Bettina Sax, BA MSc