„Personalstadtrat“ nicht gesetzeskonform

Zur Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Kufstein als Gemeindeaufsichtsbehörde am 6.3.2023 in Sachen Wörgler Personalstadtrat und Listenteilung stellt LA Stadtrat Christian Kovacevic klar, dass die Behörde lediglich „den rechtskonformen Zustand wiederhergestellt“ habe.

„Nicht nur Roland Ponholzer und ich, sondern insgesamt sieben  haben eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht und zwar nicht, um irgendjemand aus dem Stadtrat auszuschließen, wie fälschlicherweise behauptet wird, sondern um die rechtswidrige Abspaltung und Neugründung einer Fraktion, in diesem Fall des UFW, einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen“, teilt Kovacevic mit. Eingebracht wurde die Aufsichtsbeschwerde am 2. Februar 2023 vom 2. Bürgermeister-Stellvertreter Roland Ponholzer, von Stadtrat Christian Kovacevic und den Gemeinderäten Christopher Lentsch/FWL, Astrid Rieser, Dr. Andreas Widschwenter und Patricia Kofler von der Liste Wir für Wörgl sowie von Mag. Gabriele Madersbacher von der Liste Hedi Wechner.

„Trotz mehrmaliger mündlicher und schriftlicher Hinweise meinerseits an den Bürgermeister und den Stadtamtsdirektor, dass eine „neue“ Fraktion (in diesem Fall UFW) laut Tiroler Gemeindeordnung nicht auf öffentlichen Dokumenten genannt werden darf, wurden diese Einwände konsequent ignoriert. Es wurde weiterhin wissentlich und völlig bewusst gegen die rechtlichen Vorgaben der TGO verstoßen. Daher hatten wir keine andere Wahl, als die Aufsichtsbehörde mit der Angelegenheit zu befassen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen. Die Aufsichtsbehörde hat die geltende Rechtsansicht natürlich vollinhaltlich bestätigt“, erklärt Christian Kovacevic.

„Dass nun im Zuge der Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde auch bekannt wurde, dass der Gemeinderatsbeschluss vom Herbst letzten Jahres ungültig war und aufzuheben ist, erscheint mir mehr als peinlich für unsere Stadtführung. Es ist eigentlich unfassbar, dass uns im Gemeinderat ein Beschlussvorschlag zur Abstimmung vorgelegt wurde, der nicht rechtens war und nicht den Vorgaben der Tiroler Gemeindeordnung entspricht! Da stellt sich die Frage, wie viele Beschlüsse aus der letzten Zeit sonst noch rechtswidrig sind. Fakt ist jedenfalls, dass alle Gemeinden und PolitikerInnen sich an rechtliche Vorgaben zu halten haben, denn niemand steht über dem Gesetz – auch nicht der Bürgermeister von Wörgl!“, betont Kovacevic.