Die Hochstaffl Immobilien GmbH wandte sich mit dem Wunsch an die Stadtgemeinde, deren Miteigentumsanteile am Gebäude in der Fritz Atzl-Straße 9 – Wörgls altes Vereinsheim – zu erwerben. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich dem Verkauf um 501.000 Euro zu. Weitere Beschlüsse betrafen Bauprojekte u.a. in der Anich-Straße und die Einführung einer Wohnstraße in der Karl Schönherr-Straße .
Im „alten Vereinsheim“ befinden sich Geschäfts- und Wohnflächen, aber auch Vereinslokale und Band-Proberäume im Keller. Die Hochstaffl Immobilien GmbH ist bereits zu zwei Drittel Eigentümerin. In der Stellungnahme der Finanzverwaltung wird der Verkauf empfohlen – es handle sich um eine „wenig ertragreiche Immobilie, es besteht kein Gestaltungsspielraum“.
„Wir haben große Projekte vor uns. Der Antrag war in keinem Ausschuss, er soll hier im Gemeinderat diskutiert werden. Wichtig ist festzuhalten, dass die Vereine unbefristete Mietverträge haben und die 501.000 Euro toll für unsere liquiden Mittel sind“, erklärte Bgm. Michael Riedhart.
„Derzeit sind sechs Bands, die Diakonie und der Alpenverein im Haus untergebracht. Wir sollten sicher gehen, dass das so bleibt. Im Vertrag ist das nirgends festgehalten“, meldete sich GR Gabriele Madersbacher zu Wort, die befürchtete, dass trotz unbefristeter Verträge Maßnahmen getroffen werden könnten, „dass sie raus müssen. Es wäre hochschwierig für die Stadt, diese woanders unterzubringen“, so Madersbacher.
„Unbefristet gilt für alle“, erklärte Bgm. Riedhart und Stadtamtsdirektorin MMag. Christina Geisler erklärte, dass zwar eine Kündigungsmöglichkeit beiderseitig eingeräumt wurde, das Mietverhältnis aber unbefristet laufe, solange die Miete bezahlt werde. „Kann der Käufer Eigenbedarf anmelden?“ wollt WfW-STR Astrid Rieser wissen. „Da müsste er selbst in den Räumlichkeiten wohnen“, war Geislers Antwort, die mit dieser Begründung keine Kündigungsmöglichkeit sieht.
„Warum kauft ein Investor ein wenig ertragreiches Objekt? Was hat er vor damit? Sind 500.000 Euro angemessen?“ wollte Grün-Ersatz-GR DI Catarina Becherstorfer wissen. Auch, ob anderen die Anteile nach dem Bestbieterprinzip angeboten wurden. „Eine Steigerung des Mietzinses ist wahrscheinlich. Gibt es Vorkehrungen, dass das nicht passiert?“, so Becherstorfer.
„Die Hochstaffl Immobilien GmbH ist an die Stadt herangetreten“, so Riedhart. Was die Bewertung betrifft, würden Kellerflächen anders als die Obergeschoße eingestuft. „Der Sachwert wurde richtig festgestellt. Dass der Mietzins der Indexierung unterworfen ist, ist normal“, so Riedhart. Die Gutachter seien in beiderseitigem Einvernehmen bestellt worden. GR Pertl wies darauf hin, dass der Käuferin bereits zwei Drittel der Liegenschaft gehören und sonst niemand Interesse am Kauf habe. „Wir sind kein Auktionshaus“, so Bgm. Riedhart.
Während die Vertragserrichtungskosten, Grunderwerbssteuer und Grundbucheintragungsgebühr von der Käuferin übernommen werden, hat die Stadt die Immobilienertragssteuer zu bezahlen. Eine Auskunft zur Höhe urgierte GR Emil Dander. „Mit der Berechnung ist ein Steuerberater beauftragt“, teilte Stadtamtsleiterin Geisler mit. „Warum ist die Immobilienertragssteuer nicht schon jetzt klar?“ wollte GR Dr. Pertl wissen. Worauf sich GR Sebastian Feiersinger nach kurzer Internet-Recherche meldete: „Das sind 4,2 % vom Verkaufspreis und damit rund 21.000 Euro.“
WfW-GR Patricia Kofler begründete ihren Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes u.a. damit, dass eine vertragliche Absicherung für den Verbleib der Vereine nicht vorliege und unklar sei, wie die Betriebskostenabrechnung künftig geregelt werde. Der Antrag wurde von den Wörgler Grünen unterstützt, von allen anderen aber abgelehnt. Bei Beschlussfassung sprachen sich 18 Mandatare für den Verkauf aus.
Bauprojekt in der Anich-Straße
Ohne Gegenstimme bewilligte der Gemeinderat am 1. Juli 2026 die Flächenwidmung und den Bebauungsplan für ein zentrumsnahes neues Bauprojekt in der Anich-Straße, das derzeit mit einem Gebäude bebaut ist und als Parkplatz verwendet wird. Mit der Flächenwidmung für das rund 2.000 Quadratmeter große Areal ändert sich der Verwendungszweck von Wohngebiet auf Kerngebiet.
Nach Abriss des Bestandes und Bildung eines neuen Bauplatzes soll eine zentrumstypische dichte Wohnbebauung mit Gewerbeflächen im Erdgeschoß realisiert werden. Der vorliegende Entwurf sieht drei Baukörper auf einem gemeinsamen, zweigeschoßigen Sockel vor.
Neuer Windfang fürs CityCenter
Um von der Bahnhofstraße her eine neue, durchgehende Überdachung im Eingangsbereich des City Centers zu schaffen, bewilligte der Gemeinderat einstimmig eine Adaptierung des Bebauungsplanes im Bereich der CityCenter-Grundfläche zwischen KR-Pichler- und Bahnhof-Straße.
Neue Wohnstraße
Ebenfalls einstimmig bewilligte der Gemeinderat die Errichtung einer Wohnstraße im Bereich der Karl Schönherr-Straße 22a-s und 20 auf Antrag einer Bewohnerin. „Dieser Straßenabschnitt ist für eine Wohnstraße prädestiniert“, erklärte Verkehrsreferent Hubert Aufschnaiter. Die Antragstellerin begründete das Anliegen u.a. mit vielen spielenden Kindern, fehlendem Gehsteig, teilweise enger und übersichtlicher Bereiche und dem Wohncharakter der Straße.

