Stadtwerke-Stellungnahme zu Energiekosten

Auf Anfrage übermittelten die Stadtwerke Wörgl am 16. 2. 2023 eine Stellungnahme betreffend die wörglSTROM Energielieferung und geplante Preisänderungen. Hier im Original-Wortlaut:

„Die Gesamtkosten für Strom werden in Energiekosten, Netzkosten und den Steuern und Abgaben untergliedert.
Der ENERGIEANTEIL ist also jener Anteil, der vom Preisgeschehen an den Großhandelsmärkten bestimmt wird. Unser österreichischer Strommarkt basiert auf dem Prinzip der Vertragsfreiheit. Wir haben per 01.10.2022 aufgrund eines Beschlusses des Aufsichtsrates und der Generalversammlung bestehende Energielieferverträge unter Einhaltung der vereinbarten Fristen gekündigt, die wir wirtschaftlich leider nicht länger erfüllen konnten. Gleichzeitig unterbreiteten wir unseren Kund:innen ein Angebot, einen neuen Liefervertrag abzuschließen.

Knapp 92% der betroffenen Kund:innen (private Haushalte und KMUs) haben unser neues Angebot wörglSTROM ( https://www.stww.at/strom/umstieg22-faq/ ) angenommen. Mit wörglSTROM haben wir ein Produkt entwickelt, das für die künftigen Anforderungen maßgeschneidert ist und auch in Zukunft eine sichere Versorgung garantiert. Mit wörglSTROM ist vereinbart, dass der Arbeitspreis jeweils am 01.04. und 01.10. jeden Jahres AUTOMATISCH angepasst wird (dynamisches Preisanpassungsmodell).

Aufgrund dieser Indexregelung (WSX) erhöht sich der Arbeitspreis ab 01.04.2023 auf 61,01 Cent / kWh inkl. Umsatzsteuer. Gleichzeitig kann nach erfolgtem Beschluss des Aufsichtsrates und der Generalversammlung der realisierte Beschaffungsvorteil in Form eines Strompreis-Heimvorteil in der Höhe von 15,00 Cent / kWh inkl. Umsatzsteuer berücksichtigt werden, wodurch sich der Arbeitspreis auf gesamt 46,01 Cent / kWh inkl. Umsatzsteuer ( https://www.stww.at/strom/verlauf-des-woerglstrom-index-wsx/ ) reduziert.

Die Stromkostenbremse des Bundes, die den Energiepreis bis Mitte 2024 bei 10 Cent / kWh einfriert, dämpft diese vertraglich geregelte Arbeitspreisanpassung nochmals zusätzlich. Für die ersten 2.900 kWh des Jahresverbrauches werden private Haushaltskunden auch nach dieser Preisanpassung nicht mehr als 10 Cent an reinem Energiepreis zahlen müssen. Die beschriebene Vorgehensweise ist aus vertraglichen und rechtlichen Gründen erforderlich.

Bezüglich Gaspreise: Wir als Stadtwerke Wörgl verkaufen kein Gas. Wir benötigen diesen Energieträger lediglich bei einigen Contractinganlagen zur Wärmegewinnung (Heizung, Warmwasser).“