Im Herbst 2018 brachte die Familie Felderer bei der Stadtgemeinde Wörgl ihr Anliegen vor, im Lahntal eine Tierpension mit Ganzjahresbetrieb zu errichten. Dazu erforderlich ist eine Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes sowie des Flächenwidmungsplanes – beides wurde am 9. Juli 2019 mehrheitlich vom Gemeinderat bewilligt.
Auf dem rund 2.400 Quadratmeter großen Grundstück südlich des Interspar-Geländes in Wörgl Lahntal will die Tochter des Grundbesitzers ganzjährig eine Tierpension betreiben, für die Räume zur Unterbringung der Haustiere und die erforderlichen Sanitär-, Quarantäne- und Lagerräume, Freigehege im Außenbereich sowie ein Büro errichtet werden sollen. Das Gelände wird umzäunt, Parkplätze und Erschließungsflächen für den An- und Abtransport der Tiere sind ebenso am Areal vorgesehen. Vorrangig ist die Betreuung von Hunden vorgesehen. In weiterer Zukunft ist auch die Unterbringung von Katzen angedacht. Durch das Angebot eines Abhol- bzw. Zustelldienstes soll ein vermehrter Verkehr zur Tierpension hintangehalten werden.
Die BH Kufstein legte eine positive naturkundefachliche Stellungnahme vor. Für die Änderung der Grünzone ist öffentliches Interesse Voraussetzung. Dass es den Bedarf gibt, bestätigte Tierarzt GR Dr. Andreas Taxacher, der das Anliegen der Tierhalter aus seiner Praxis kennt. „Für eine solche Änderung braucht es verstärktes öffentliches Intesse. Wer hat das erhoben? Und wie? Wer hat den Bedarf erhoben?“, wollte Grün-GR Richard Götz wissen und wies darauf hin, dass es sich dabei um einen Gewerbebetrieb handle und eine naturschutzrechtliche Bewilligung notwendig sei: „Liegt diese schon vor?“, so Götz.
„Die naturschutzrechtliche Bewilligung muss erst im Zuge des Bauverfahrens vorliegen“, teilte Stadtamtsjurist Dr. Peter Egerbacher mit. Der Technikausschuss habe das öffentliche Interesse festgestellt, der Bedarf wurde vom Widmungswerber kund getan. Götz fand das nicht ausreichend und kritisierte, dass „wertvolles Grünland umgewidmet und wieder eine Fläche versiegelt wird – und das bei einem Baulandüberhang in Wörgl.“ Die beiden Wörgler Grün-Mandatare stimmten bei der Beschlussfassung dagegen.
Die Tierpension steht nicht in Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betrieb des Besitzers, der im Zuge der Hofübergabe an seinen Sohn den Betrieb umstrukturieren und damit „zukunftsfit“ machen will. Erforderlich dazu ist eine Änderung des Entwicklungsplanes der überörtlichen Grünezone, die vom Land Tirol bewilligt werden muss. Der Gemeinderat empfahl einstimmig die erforderliche Änderung.