Nicht mehr 50 Euro, sondern nur mehr 20 Euro pro Person stellt die Stadtgemeinde Wörgl diesen Sommer in Form von Bädergutscheinen im Wert von je einem Euro zur Verfügung, um im Sommer in Nachbargemeinden Schwimmbäder zu besuchen. Die Ausgabe erfolgt bei Vorweis eines Lichtbildausweises ab 19. Juni 2023 beim Stadtmarketing-Büro in der Bahnhofstraße (neben der Stadtapotheke).
Der Wörgler Gemeinderat gab am 25. Mai 2023 mit einem Allparteien-Antrag einstimmig grünes Licht für die Neuauflage der Schwimmförderung mit leicht geänderten Regeln. Im Budget sind als Gutscheindeckung 100.000 Euro reserviert – damit können 5.000 Personen über 6 Jahre mit Hauptwohnsitz in Wörgl in den Genuss der Gutscheine kommen.
Gültig sind die Bädergutscheine bis 30. September 2023 beim Ahornsee in Söll, im Salvenaland Hopfgarten, im Schwimmbad Wildschönau, im Strandbad Kirchbichl und im Kaiserbad Ellmau. Der Weiterverkauf der Gutscheine ist untersagt, die Weitergabe hingegen ist erlaubt.
Bei der Neuauflage wurden Erfahrungen aus der Premiere 2022 berücksichtigt. „Im Vorjahr wurden Gutscheine im Wert von 35.000 Euro eingelöst“, teilte Bürgermeister Michael Riedhart mit. Der Gemeinderat hatte für die Aktion 200.000 Euro zur Verfügung gestellt, die dann nicht benötigt wurden. Deshalb wird heuer die Stückzahl pro Person reduziert. Die Bädergutschein-Aktion wurde 2022 erstmals durchgeführt, da Wörgl mit dem Zusperren der Wörgler Wasserwelten WAVE kein eigenes Schwimmbad mehr hat.