Mittels Presseaussendung meldeten sich die Wörgler Grünen am 28. März 2018 zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft gegen Wörgls Bürgermeisterin: Die Wörgler Grünen, namentlich Richard Götz als Fraktionsleiter, haben am 6. Oktober 2017 eine Sachverhaltsdarstellung gegen Hedi Wechner wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches eingebracht.
Der Sachverhaltsdarstellung liegt zu Grunde, dass insgesamt 14 Anträge, die die Wörgler Grünen im Gemeinderat eingebracht hatten, entgegen eindeutiger Vorschrift der Tiroler Gemeindeordnung (TGO) nicht fristgerecht behandelt worden sind und somit nicht darüber abgestimmt werden konnte.
Seit mindestens fünf Jahren wurde der überwiegende Teil unserer Anträge, die wir im Gemeinderat gestellt haben, weder behandelt noch einer Abstimmung zugeführt. Auch das zweimalige Auffordern durch die Gemeindeaufsichtsbehörde, diesen Umstand endlich zu beseitigen, konnte die Frau Bürgermeisterin nicht dazu bewegen, die Anträge der Wörgler Grünen TGO-konform zu behandeln. Und so blieb letztlich nur der Weg einer Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches an die Staatsanwaltschaft.
Nun hat die Staatsanwaltschaft unter anderem festgestellt, dass „nicht jede Missachtung einer Vorschrift einen Schaden im Sinne des § 302 StGB impliziert“ und sich „fallaktuell weder ein Schaden noch ein Handeln mit Schädigungsvorsatz nachweisen lässt“ und das Ermittlungsverfahren eingestellt. Ebenso wurde der Antrag auf Fortführung mit dem Hinweis, dass der Antragsteller (Richard Götz) nicht geschädigt wurde, wenn dann eventuell die Fraktion der Wörgler Grünen, aus formalen Gründen abgelehnt.
Was blieb ist, dass nach Einbringen der Sachverhaltsdarstellung immerhin nun über 90 Prozent unserer Anträge endlich behandelt wurden. Ob dieser Zustand nun von Dauer ist, wird sich weisen und es bleibt zu hoffen, dass es keine weiteren Sachverhaltsdarstellungen braucht, um als Opposition im Wörgler Gemeinderat zu seinem Recht zu kommen.
Text: Richard Götz für die Wörgler Grünen