In Tirol sind am 27. Februar 2022 nach Auflage des WählerInnenverzeichnisses beim Land Tirol 505.751 Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl abzugeben. Bis 28. Jänner 2022 um 17 Uhr müssen Wahlvorschläge bei der Gemeindewahlbehörde eingebracht sein.
In Wörgl sind 10.272 Menschen wahlberechtigt, davon sind 5.322 Frauen und 4.950 Männer. Unter den 10.272 Personen sind 1.397 zugezogene Unionsbürger, davon sind 723 Männer und 674 Frauen. Eine Auflistung aller Wahlberechtigten stellt das Land Tirol zur Verfügung – siehe pdf-Dokument wahlberechtigte130122
In den 274 Tiroler Kommunen sind von 505.751 wahlberechtigten Personen 55.691 UnionsbürgerInnen. Mit 258.418 überwiegen die Frauen vor 247.333 Männern. Für die am 27. Februar 2022 stattfindenden Gemeindewahlen gilt dabei grundsätzlich: In den Gemeinderat wählbar ist jede/r UnionsbürgerIn mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde, die/der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht von der Wählbarkeit aufgrund eines Urteiles eines inländischen Gerichtes ausgeschlossen ist.
In 274 von 277 Tiroler Gemeinden wird am 27. Februar 2022 gewählt. Erhält kein/e WahlwerberIn bei der BürgermeisterInwahl mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, kommt es am 13. März 2022 zu einer „engeren Wahl“ zwischen den beiden WahlwerberInnen, welche die meisten gültigen Stimmen bei der BürgermeisterInnenwahl erhalten haben.
Nicht gewählt wird in der Landeshauptstadt Innsbruck, wo der nächste reguläre Urnengang im Jahr 2024 ansteht, sowie in der Gemeinde Matrei am Brenner im Bezirk Innsbruck-Land, wo nach der Gemeindezusammenlegung (Matrei am Brenner, Mühlbachl und Pfons) an einem anderen Termin gewählt wird. Die Gemeinde Wängle im Bezirk Reutte wählte bereits am 9. Januar 2022, da der Gemeinderat zuvor seine Auflösung beschlossen hatte.
Weitere Informationen: www.tirol.gv.at/gemeinderatswahl
Quelle: Land Tirol/Maximilian Brandhuber, BA